Empfangsbestätigung bei Abmahnung?
Hallo,
kann man eine Empfangsbestätigung für eine Abmahnung unterschreiben, oder kann einem daraus später ein Strick gedreht werden? Bitte dringend um Antwort. Vielen lieben Dank,
Gruß Wolke99
Community-Antworten (12)
24.04.2007 um 10:44 Uhr
Wolke, jede Abmahnung, wird, falls sie arbeitsrechtliche Konsequenzen hat, vor Gericht nochmal geprüft.
Wenn Du den Empfang bestätigst, so heißt das nicht, dass Du die Abmahnung aktzeptierst.
24.04.2007 um 11:11 Uhr
Wolke, vergiss nicht, eine Gegendarstellung aufzusetzen und sie zu der Abmahnung in die Personalakte aufnehmen zu lassen.
24.04.2007 um 11:25 Uhr
@Jube Eine alte Diskussion, deren sittlicher Nährwert ein relativer ist: Nicht bei jeder Abmahnung lohnt sich eine Gegendarstellung. - Im Gegenteil macht es mnanchesmal die Sache noch viel schlimmer!
@wolke99 Du kannst den Empfang der Abmahnung bestätigen. Den TExt der Empfangsbestätigung sollte man sich dennoch durchlesen.
24.04.2007 um 12:02 Uhr
@Wolke 99
Bei uns dürfte man folgendes unterschreiben ( Kurzfassung):
a) erhalten, Sachverhalt trifft zu
b) erhalten, schreibe Gegendarstellung
hier sollte man tunlichst gar nichts unterschreiben, zumal die Übergabe ohnehin immer unter Zeugen stattfindet.
Gruß
24.04.2007 um 13:05 Uhr
Das Thema Abmahnungen ist hier schon häufiger angesprochen worden. Ich stimme natürlich zu den Text der Empfangsbestätigung zu lesen, unterschreiben würde ich mit "..zur Kenntnis genommen..." Was eine Gegendarstellung angeht so würde ich dazu raten diese (wenn denn nötig) zu schreiben und beim BR zu hinterlegen. Sollte der AG diese Gegendarstellung durch die Personalakte bekommen könnte er ja die Abmahnung "nachbessern".
24.04.2007 um 13:12 Uhr
@Happy Eine verdeckte Gegendarstellung also...hmmmm...ist auch nicht immer das gelbe vom Ei und mitunter zweifelhaft.
24.04.2007 um 13:39 Uhr
ich habe meine neueste grade prüfen lassen...
ich glaube wir machen was wegen behinderung von betriebsratstätigkeit davon... da gibbet wenigstens bis zu einem jahr knast :)))
den empfang habe ich bestätigt. da ist nichts bei... ausser es sieht so aus wie lottesfan (geiler nick :)))
es handelt sich bei einer abmahnung um eine sogenannte empfangsbedürftige erklärung.
gruß, packer
24.04.2007 um 15:31 Uhr
@packer
"es handelt sich bei einer abmahnung um eine sogenannte empfangsbedürftige erklärung" was aber nichts über die Notwendigkeit einer Empfangsbestätigung aussagt. Die Rechtssprechung will mit dieser Aussage nur klarstellen, dass dem AN die Abmahnung auch tatsächlich zugehen muss (damit könnne die Juristen auch herrlich darüber streiten ob der AN sie auch tatsächlich lesen muss)
@happy von einer verdeckten Gegendarstellung halte ich persönlich nichts! Dann kann man die Gegendarstellung auch zu Hause unter das Kopfkissen legen. Genauso effektiv!!!
24.04.2007 um 21:28 Uhr
@wolke99: Ok, dann nenne es nicht "verdeckte Gegendarstellung" sondern Gedankennotiz zur Abmahnung vom XX.XX.XX. Dort solltest Du jeden Punkt, der die Abmahnung relativeren kann, aufschreiben. Später, wenn es denn tatsächlich mal vor Gericht gehen sollte, kannst Du zusammen mit deinem Rechstbeistand immer noch darüber nachdenken, ob ihr sie nutzen wollt oder nicht.
25.04.2007 um 14:28 Uhr
@paula einen Widerspruch beim BR zu hinterlegen ist besser als das mit dem "...unter das Kopfkissen..." -> man kann sich die Übergabe bestätigen lassen um im Bedarfsfall beweisen zu können das dieser Widerspruch zeitnah erfolgte.
25.04.2007 um 15:37 Uhr
Als Idee aus einem Seminar : Die Gegendarstellung eintüten und sich selbst oder dem BR schicken ( Datum ist ja dann drauf) und ungeöffnet liegen lassen.
25.04.2007 um 17:53 Uhr
Als Idee aus einem Seminar : Die Gegendarstellung eintüten und sich selbst oder dem BR schicken ( Datum ist ja dann drauf) und ungeöffnet liegen lassen.
Auf den Seminaren sollte weniger Alkohol getrunken werden! Dann kommt auch niemand auf solche Schnapsideen.
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