Erstellt am 14.02.2007 um 11:27 Uhr von paula
Ob Du geschult wirst hat der BR zu entscheiden und nicht ein einzelnes BRM oder Du selber. es muss hier ein entsprechender Beschluss gefaßt werden.
Erstellt am 14.02.2007 um 11:55 Uhr von w-j-l
Die Frage, ob der AG die Kosten für die Schulung von Ersatzmitgliedern übernehmen muss wird strittig diskutiert.
Vielleicht ist Dein BR hier nicht unwillig, sondern nur vorsichtig.
Erstellt am 14.02.2007 um 14:13 Uhr von Sven
Der AG hat zu entscheiden, ob ein Ersatzmitglied daran teilnehmen darf. Er hat ja auch die Kosten zu tragen.
Desweiteren muss danach vom BR ein Entschluss gefasst werden!!!
Erstellt am 14.02.2007 um 14:56 Uhr von wolle1
@ nachtfalke
@ Sven
@RamsesII
Nach meinen Informationen wurde schon entschieden:
1.) Wenn ein Ersatzmitglied häufig an BR-Sitzungen teilnimmt, so ist es wie ein reguläres BR-Mitglied zu behandeln und hat Anspruch auf Grundwissen für die BR-Arbeit
2.)Mit der richtigen Argumentation kann man auch einen hartgesottenen AG überzeugen, dass gutausgebildete Betriebsräte auch gute Arbeit leisten und ein Ersatzmitglied ist ein Mitglied bei häufiger Teilnahme an Entscheidungen des BR.
Es kann sein, dass ich mehr hinein interpretiere als zutrifft, jedoch bin ich überzeugt, ein solches Urteil gelesen zu haben, ohne jedoch die Quelle angeben zu können, sorry.
Gruss wolle1
Erstellt am 14.02.2007 um 14:58 Uhr von Kölner
@w-j-l
Ach...der BR bliebe dann auf seinen Kosten sitzen? %)
Erstellt am 14.02.2007 um 15:08 Uhr von w-j-l
@ Kölner
wer auf welchen Kosten sitzen bleibt (AG, Schulungsteilnehmer oder -anbieter) hängt davon ab wer im Streitfall vor Gericht recht bekommt.
@ Ramses II
Däubler, §37 BetrVG, RN 121. Da findest Du die ganze Bandbreite.
Erstellt am 14.02.2007 um 15:51 Uhr von w-j-l
Auch auf die Gefahr hin, dass Du mir wieder Positionswechsel vorwirfst:
Genau die "Einschätzungen" die dort stehen, und "andere Auffassungen" bewirken aber, dass in den Betrieben zwischen BR und GL unterschiedliche Ansichten dazu vertreten werden. Die jeweils eingeschalteten 2 Anwälte vertreten dann mindestens 3 unterschiedliche Meinungen.
Folge:
Wenn die BRe sich durchsetzen, riskieren sie, dass die Beteiligten sich u.U. die Kostenerstattung erstreiten müssen.
Und dann erlaube ich mir die Vermutung, dass ein BR hier, um dem Streit auszuweichen, möglicherweise (zu Lasten des Ersatzmitglieds) vorsichtig agiert.
Erstellt am 14.02.2007 um 20:03 Uhr von Heini
BAG, Beschl. v. 19.9.2001 Az. 7 ABR 32/00
In seiner Begründung führte das BAG aus, dass die für die Schulung von
Betriebsratsmitgliedern geltende Rechtsprechung nicht ohne Weiteres auf die Ersatzmitglieder übertragen werden könne. Vielmehr hat der Betriebsrat anhand von Tatsachen eine begründete Prognose über die zu erwartende Dauer und die Häufigkeit der Vertretungsfälle zu treffen. Dabei muss er beachten, dass grundsätzlich Schulungen für Ersatzmitglieder nur in Ausnahmefällen erforderlich sind. Die bloße Erwartung von Vertretungsfällen reicht nicht aus. Außerdem muss geprüft werden, ob die Arbeitsfähigkeit des Betriebsrates nicht auch durch andere dem Betriebsrat zumutbare und den Arbeitgeber weniger belastende Maßnahmen gewährleistet werden kann.
Erstellt am 15.02.2007 um 11:37 Uhr von w-j-l
Gute und ausführliche Antwort.
Die hat nachtfalke sicher am Besten geholfen.
Ich habe tatsächlich Ursache (Anspruch) und Auswirkung (Kostentragungspflicht) in meiner Antwort verwechselt.