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Weiterbilung BR-Ersatzmitglied wird verhindert - was tun?

N
nachtfalke
Nov 2016 bearbeitet

hallo vielleicht kann mir jemand helfen, ich bin Ersatzmitglied und wollte an einer weiterbildung Teilnehmen. Dafür hatte ich mir schon mehrere Termine herausgesucht und die dem ersten Betriebsrat geben wollen mit eienr Empfangsbestätigung. Der Grund für diese Empfangsbestätigung ist, der Betriebsrat hatte von mir schon einmal termine bekommen baer mich nicht angemeldet. Meine frage: was kann ich tun damit der Betriebsrat mich zu dieser Weiterbildung Anmeldet, oder muss ich den gesamt Betriebsrat Einschalten.

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Community-Antworten (9)

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paula

14.02.2007 um 12:27 Uhr

Ob Du geschult wirst hat der BR zu entscheiden und nicht ein einzelnes BRM oder Du selber. es muss hier ein entsprechender Beschluss gefaßt werden.

W
w-j-l

14.02.2007 um 12:55 Uhr

Die Frage, ob der AG die Kosten für die Schulung von Ersatzmitgliedern übernehmen muss wird strittig diskutiert.

Vielleicht ist Dein BR hier nicht unwillig, sondern nur vorsichtig.

S
Sven

14.02.2007 um 15:13 Uhr

Der AG hat zu entscheiden, ob ein Ersatzmitglied daran teilnehmen darf. Er hat ja auch die Kosten zu tragen.

Desweiteren muss danach vom BR ein Entschluss gefasst werden!!!

W
wolle1

14.02.2007 um 15:56 Uhr

@ nachtfalke @ Sven @RamsesII

Nach meinen Informationen wurde schon entschieden: 1.) Wenn ein Ersatzmitglied häufig an BR-Sitzungen teilnimmt, so ist es wie ein reguläres BR-Mitglied zu behandeln und hat Anspruch auf Grundwissen für die BR-Arbeit 2.)Mit der richtigen Argumentation kann man auch einen hartgesottenen AG überzeugen, dass gutausgebildete Betriebsräte auch gute Arbeit leisten und ein Ersatzmitglied ist ein Mitglied bei häufiger Teilnahme an Entscheidungen des BR.

Es kann sein, dass ich mehr hinein interpretiere als zutrifft, jedoch bin ich überzeugt, ein solches Urteil gelesen zu haben, ohne jedoch die Quelle angeben zu können, sorry.

Gruss wolle1

K
Kölner

14.02.2007 um 15:58 Uhr

@w-j-l Ach...der BR bliebe dann auf seinen Kosten sitzen? %)

W
w-j-l

14.02.2007 um 16:08 Uhr

@ Kölner wer auf welchen Kosten sitzen bleibt (AG, Schulungsteilnehmer oder -anbieter) hängt davon ab wer im Streitfall vor Gericht recht bekommt.

@ Ramses II Däubler, §37 BetrVG, RN 121. Da findest Du die ganze Bandbreite.

W
w-j-l

14.02.2007 um 16:51 Uhr

Auch auf die Gefahr hin, dass Du mir wieder Positionswechsel vorwirfst:

Genau die "Einschätzungen" die dort stehen, und "andere Auffassungen" bewirken aber, dass in den Betrieben zwischen BR und GL unterschiedliche Ansichten dazu vertreten werden. Die jeweils eingeschalteten 2 Anwälte vertreten dann mindestens 3 unterschiedliche Meinungen. Folge: Wenn die BRe sich durchsetzen, riskieren sie, dass die Beteiligten sich u.U. die Kostenerstattung erstreiten müssen.

Und dann erlaube ich mir die Vermutung, dass ein BR hier, um dem Streit auszuweichen, möglicherweise (zu Lasten des Ersatzmitglieds) vorsichtig agiert.

H
Heini

14.02.2007 um 21:03 Uhr

BAG, Beschl. v. 19.9.2001 Az. 7 ABR 32/00
In seiner Begründung führte das BAG aus, dass die für die Schulung von Betriebsratsmitgliedern geltende Rechtsprechung nicht ohne Weiteres auf die Ersatzmitglieder übertragen werden könne. Vielmehr hat der Betriebsrat anhand von Tatsachen eine begründete Prognose über die zu erwartende Dauer und die Häufigkeit der Vertretungsfälle zu treffen. Dabei muss er beachten, dass grundsätzlich Schulungen für Ersatzmitglieder nur in Ausnahmefällen erforderlich sind. Die bloße Erwartung von Vertretungsfällen reicht nicht aus. Außerdem muss geprüft werden, ob die Arbeitsfähigkeit des Betriebsrates nicht auch durch andere dem Betriebsrat zumutbare und den Arbeitgeber weniger belastende Maßnahmen gewährleistet werden kann.

W
w-j-l

15.02.2007 um 12:37 Uhr

Gute und ausführliche Antwort. Die hat nachtfalke sicher am Besten geholfen. Ich habe tatsächlich Ursache (Anspruch) und Auswirkung (Kostentragungspflicht) in meiner Antwort verwechselt.

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