Erstellt am 11.09.2015 um 14:28 Uhr von Pjöööng
"Krank feiern" ist vor allem ein schwerer Verstoß gegen den Arbeitsvertrag der zu einer außerordentlichen Kündigung führen kann.
Ansonsten wundert mich, dass bei Euch nicht, wie im Gesetz vorgesehen, der BRV zur Sitzung lädt, sondern einzelne BRM. Für mich ist zweifelhaft ob das Ersatzmitglied überhaupt an der Sitzung teilnehmen durfte. Meines Erachtens hätte der BRV das Ersatzmitglied der Sitzung verweisen müssen.
Erstellt am 11.09.2015 um 14:34 Uhr von DerPeter
Das Ersatzmitglied, wurde in der richtigen Reihenfolge geladen.
Erstellt am 11.09.2015 um 14:40 Uhr von moreno
Na vielleicht hatte er ja auch einen Arzttermin und hat nun etwas relaxt gesagt ,,krank machen'' und hat sich dann beim Vorgesetzten ordnungsgemäß abgemeldet. Das er dem ERM die Sachlage erklärt ist auch okay, das mit der Abstimmung natürlich nicht. Meiner Ansicht nach sollte ein hier ein klärendes Gespräch, dessen Inhalt, den Kreis des BR nicht verlässt ausreichen.
Erstellt am 11.09.2015 um 14:40 Uhr von Pjöööng
Nach der Sachverhaltsschilderung wurde es entweder gar nicht geladen, oder zu Unrecht geladen.
Erstellt am 11.09.2015 um 15:19 Uhr von gironimo
Vielleicht macht Ihr da aus einer Mücke einen Elefanten. Kann doch sein - wie moreno schreibt - das ein Arzttermin anstand; und dem Ersatzmitglied zu sagen, wie er abstimmen würde (auch mit dem Versuch das Ersatzmitglied ebenfalls davon zu überzeugen, so abzustimmen) - warum nicht. Er wird doch wohl nicht gedroht oder erpresst haben. Und letztendlich hat das Ersatzmitglied doch frei entscheiden können.
Erstellt am 11.09.2015 um 16:06 Uhr von celestro
Ja, ich würde sagen, hier liegt eine grobe Pflichtverletzung vor (davon ausgehend, das der Sachverhalt sich GENAU SO zugetragen hat). Ein Verfahren zum Ausschluß aus dem BR wäre denkbar.
Erstellt am 11.09.2015 um 16:20 Uhr von Pjöööng
Worin siehst Du die Grobe Pflichtverletzung konkret?
Erstellt am 11.09.2015 um 16:59 Uhr von etugruber
Wenn ich so einige Beiträge lese, bekämpft Sich hier viele BR gegeneinander.
Ihr solltet den MA zur Seite stehen!!!
Erstellt am 11.09.2015 um 17:11 Uhr von Kölner
Was hat das ordentliche BRM denn falsch gemacht?
Erstellt am 11.09.2015 um 17:39 Uhr von Pjöööng
Er hat, statt den BRV von seiner Verhinderung in Kenntnis zu setzen, ein Ersatzmitglied zur Sitzung geschickt.
Erstellt am 11.09.2015 um 18:01 Uhr von Dezibel
@etugruber:
Was wolltest Du uns damit sagen?
Erstellt am 11.09.2015 um 20:43 Uhr von DummerHund
Und wieder mal stellt sich mir die Frage woher @Pjöööng liesst das das ordendliche Mitglied das Ersatzmitglied zu dieser Sitzung hin geschickt hat???????? Dies steht mit keiner Silbe da.
Weiter, ich halte es sogar für löblich das das BRM dem Ersatzmitglied über Sachverhalt und Beschlüsse informiert hat. Da sollten sich mal andere ne Scheibe von abschneiden-
Und wie man ab zu stimmen hat....... Hatte nicht sogar vor kuzem in der Politik seinen Parteigenossen öffentlich mit Saktionen gedroht wenn sie nicht so abstimmen wie die Partei es will. Es hatte nix genutzt. Es hatten sogar 3 Personen mehr mit nein gestimmt wie in der ersten Abstimmung. Saktionen gab es aber dennoch nicht, da es in Deutschland noch immer die Meinungsfreiheit gilt.
Erstellt am 14.09.2015 um 11:10 Uhr von celestro
"Worin siehst Du die Grobe Pflichtverletzung konkret?"
Nichtteilnahme an der Sitzung "mit Ansage" und Versuch der Einflußnahme auf das Stimmverhalten des Ersatzmitgliedes.
Wie gesagt ... "wenn es sich genau so zugetragen hat". Aber an Spekulationen a la "es könnte ja sein, daß er einen Artztermin hatte, werde ich mich nicht beteiligen.
Erstellt am 14.09.2015 um 11:21 Uhr von Pjöööng
Zitat (celestro):
"Nichtteilnahme an der Sitzung 'mit Ansage'"
Eine einmalige Nichtteilnahme dürfte nicht erheblich sein, auch Fitting bernutzt hier zumindest die Mehrzahl.
Zitat (celestro):
"Versuch der Einflußnahme auf das Stimmverhalten des Ersatzmitgliedes"
Haha! Wenn das eine grobe Pflichtverletzung sein soll, dann gehören vermutlich 99% der BRM ihres Amtes enthoben. Ich für meinen Teil versuche eigentlich in jeder Sitzung auf das Stimmverhalten der BRM Einfluss zu nehmen. So etwas nennt man Meinungsbildungsprozess!
Erstellt am 14.09.2015 um 13:29 Uhr von celestro
@ Pjöööng
Es wäre schön, wenn Du Dich bemühen würdest, meine Post komplett zu lesen und zu verstehen. Oder ... was mir noch lieber wäre, mich einfach komplett zu ignorieren und nicht darauf zu antworten. Damit Du Dich nicht immer weiter lächerlich machst.
1.) steht da ein UND ... und bedeutet im Deutschen soviel wie "da kommt noch was". Eine Einzelbetrachtung diverser Dinge macht absolut keinen Sinn.
2.) Es ist absolut bezeichnend, wenn Du den Unterschied zwischen "in der Sitzung Argumente austauschen" und "einem Ersatzmitglied sagen, wie es abstimmen soll" nicht verstehst.
Gruß
Erstellt am 14.09.2015 um 13:40 Uhr von Pjöööng
celestro, ich habe es komplett gelesen und ich habe auch das "UND" gesehen.
Vermutlich ist es aber nur Deiner arbeitsrechtlichen Unkenntnis zuzuschreiben, dass Du nun auf diesem "UND" beharrst. Schaust Du in einen einschlägigen Kommenatr wirst Du lesen, dass eine grobe Pflichtverletzung objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend sein muss und dass auch die Kombination mehrer Pflichtverletzungen keine grobe Pflichtverletrzungen begründen kann, so lange nicht eine der begangenen Pflichtverletzungen selber für sich alleine bereits eine grobe Pflichtverletzung begründet. Eine Einzelbetrachtung ist daher nicht nur sinnvoll, sondern rechtlich sogar zwingend!
Falls Du den ursprungsbeitrag sorgfältig gelesen hast, sollte Dir unter Beachtung Deiner Prämisse "wenn es sich genau so zugetragen hat" aufgefallen sein, dass dort (wie von Dir richtig zitiert steht "wie er über bestimmte Punkte abstimmen SOLL" und eben nicht "MUSS". Und in dem "SOLL" kann man nun wirklich alles sehen, aber mit Sicherheit keine grobe Pflichtverletzung.
Erstellt am 14.09.2015 um 14:45 Uhr von celestro
Im Fitting fndet man lediglich, daß eine wiederholte "kleine" Pflichtverletzung" nur im Ausnahmefall eine grobe Pflichtverletzung darstellen kann. Wärst Du also so freundlich mir mitzuteilen, welche anderen "einschlägigen Kommentare" Du im Sinn hast ?
Wenn Du ein "SOLL" nicht als grobe Pflichtverletzung ansiehst ... bitte. Ich für meinen Teil sehe nicht, warum ein "SOLL" dafür nicht ausreicht, sondern dort ein "MUSS" vorkommen müßte. Wäre es für Dich denn bei einem "MUSS" eine grobe Verletzung, oder selbst dann nicht ?
Erstellt am 14.09.2015 um 16:56 Uhr von Marvel
Ein „Soll“ ist ein angestrebter Wert und lässt somit auch Ausnahmen/Abweichungen zu und kann daher entgegen einem „Muss“ auch keinen Zwang begründen. Somit kann auch keine grobe Pflichtverletzung davon abgeleitet werden.
Erstellt am 14.09.2015 um 17:13 Uhr von celestro
"Das BR-Mitglied XYZ sollte morgen besser mit Ja stimmen, sonst könnte es sein, das seine Tochter vom Schulausflug nicht in einem Stück wieder kommt."
Aber gut zu wissen, daß ein "soll" keinen Zwang begründen kann. *rolleyes*
Erstellt am 14.09.2015 um 17:56 Uhr von Pjöööng
Zitat (celestro):
"Das BR-Mitglied XYZ sollte morgen besser mit Ja stimmen, sonst könnte es sein, das seine Tochter vom Schulausflug nicht in einem Stück wieder kommt."
Und das nachdem Du 6 Stunden vorher geschrieben hast:
"Wie gesagt ... "wenn es sich genau so zugetragen hat". Aber an Spekulationen a la 'es könnte ja sein, daß er einen Artztermin hatte, werde ich mich nicht beteiligen.'"
Das dürfte aber vermutlich genau Dein Problem sein, dem Du bei Diskussionen immer wieder begegnen wirst: Du wechselst von einem Beitrag zum nächsten Deine Meinung, vermutlich in der Hoffnung dass man jemanden der so vielseitig argumentiert nicht festnageln kann. Und wenn Du dann nicht mehr ausweichen kannst, dann versuchst Du den anderen lächerlich zu machen. Da ist dann mit Dir auch kein vernünftiger Gedankenaustausch möglich.
Erstellt am 14.09.2015 um 21:25 Uhr von celestro
Wo bitte soll ich meine Meinung geändert haben ? Ich habe lediglich einem User namens Marvel deutlich gemacht, das eine Satzkonstruktion mit "soll" durchaus Zwang ausüben kann.
Keine Ahnung, was Du jetzt wieder für abstruse Gedankengänge fabrizierst.
Erstellt am 14.09.2015 um 21:41 Uhr von Pjöööng
Das einzige was Du beherrschst ist das Ausweichen.
Erstellt am 14.09.2015 um 23:04 Uhr von celestro
Und Du beherrschst gar nichts ... nicht mal die deutsche Sprache gut genug, um meine Frage zu verstehen und zu beantworten.
Naja ... gute Nacht trotzdem !
Erstellt am 15.09.2015 um 00:00 Uhr von Pjöööng
"444"?
Schämst Du Dich nicht für Deine Einstellung gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund?
Erstellt am 15.09.2015 um 11:58 Uhr von celestro
Jetzt interpretierst Du schon meine Einstellung gegenüber Migranten in mein Post hinein ? Ich glaube, Du solltest mal weniger ... keine Ahnung was nehmen. Aber die Dosis, die Du täglich zu Dir nimmst, scheint wohl zu hoch zu sein. Oder vielleicht ist sie ja auch zu niedrig ?
Erstellt am 15.09.2015 um 19:47 Uhr von DummerHund
Und wieder einmal sind für einige die perönlichen Befindlichkeiten wichtiger als wie das eigentliche Thema. Ich hoffe nur das es nicht auch so zu geht in eurem Gremium, dann kann man nur sagen, arme MA:
Ich verweise noch mal auf meine erste Antwort.
Erstellt am 16.09.2015 um 11:04 Uhr von celestro
Nach Deiner ersten Antwort kam aber vom Threadersteller nichts mehr ... von daher läßt sich das auch nicht wirklich auflösen.
Zum Glück gibt es bei mir im Gremium aber niemanden, der (wie Pjöööng) solch völlig abstruse Gedankengänge in die Welt posaunt und damit Unfrieden stiftet.