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Stundenweise Arbeit und AU

B
BRHandel
Jan 2018 bearbeitet

Guten morgen miteinander, ich habe eine verzwickte Frage. Eine Mitarbeiterin von uns kam montags zur Arbeit und ist nach einigen Stunden nach hause gegangen weil es ihr nicht gut ging. Im Anschluss ging sie zum Arzt und ließ sich krankschreiben inklusive diesen Montag. Nun ist die Frage zählt in diesem Fall die geleistete Arbeit von vier Stunden oder die krankmeldung?

1.65905

Community-Antworten (5)

G
gironimo

11.09.2015 um 12:20 Uhr

Der Tag ist was die Zeit angeht mit und ohne AU-Schein als ganzer Arbeitstag zu werten.

E
Erbsenzähler

11.09.2015 um 12:38 Uhr

Genau. Es ist immer ein ganzer Krankheitstag auch wenn es (übertrieben!) nur Minuten wären!

N
nicoline

11.09.2015 um 12:43 Uhr

BRHandel, die Kollegin bekommt Lohn/Gehalt/Entgelt für die Zeit., die sie gearbeitet hat und Entgeltfortzahlung für den Teil des Arbeitstages, den sie krank war, insgesamt macht das einen Arbeitstag aus, der auch an Stunden gutgeschrieben werden muss. Keine Überstunden und keine Minusstunden sondern, genau die Zeit, welche sie an dem Tag ohne Krankheit hätte arbeiten müssen.

P
Pjöööng

11.09.2015 um 12:56 Uhr

Zitat (Erbsenzähler): "Genau. Es ist immer ein ganzer Krankheitstag auch wenn es (übertrieben!) nur Minuten wären!"

Nein! Der erste Krankheitstag ist der Folgetag!

G
gironimo

11.09.2015 um 13:20 Uhr

.... was aber nichts daran ändert das der 1. Tag voll gewertet wird. Zumindest gilt ja § 616 BGB

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