Erstellt am 11.09.2015 um 10:20 Uhr von gironimo
Der Tag ist was die Zeit angeht mit und ohne AU-Schein als ganzer Arbeitstag zu werten.
Erstellt am 11.09.2015 um 10:38 Uhr von Erbsenzähler
Genau. Es ist immer ein ganzer Krankheitstag auch wenn es (übertrieben!) nur Minuten wären!
Erstellt am 11.09.2015 um 10:43 Uhr von nicoline
BRHandel,
die Kollegin bekommt Lohn/Gehalt/Entgelt für die Zeit., die sie gearbeitet hat und Entgeltfortzahlung für den Teil des Arbeitstages, den sie krank war, insgesamt macht das einen Arbeitstag aus, der auch an Stunden gutgeschrieben werden muss. Keine Überstunden und keine Minusstunden sondern, genau die Zeit, welche sie an dem Tag ohne Krankheit hätte arbeiten müssen.
Erstellt am 11.09.2015 um 10:56 Uhr von Pjöööng
Zitat (Erbsenzähler):
"Genau. Es ist immer ein ganzer Krankheitstag auch wenn es (übertrieben!) nur Minuten wären!"
Nein! Der erste Krankheitstag ist der Folgetag!
Erstellt am 11.09.2015 um 11:20 Uhr von gironimo
.... was aber nichts daran ändert das der 1. Tag voll gewertet wird. Zumindest gilt ja § 616 BGB