Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben schon seit ich Sprecher des WA bin ERHEBLICHE Probleme mit unserem AG im Zusammenhang mit der Herausgabe von Unterlagen überhaupt und der RECHTZEITIGEN Heruasgabe im speziellen, was Ende vergangenen Jahres dazu geführt hat, dass wir den BR bitten mussten, eine Frist zur Herausgabe verschiedener Unterlagen mit der Drohung, ansonsten eine Einigungsstelle ainzurichten, zu versehen. DAS hat letztlich dann gefruchtet - inklusive der Wortreichen Beteuerungen des AG, dass sowas natürlich nie mehr vorkommen werde und er inzwischen eingesehen hätte, dass er die Unterlagen vorlegen muss, auch wenn er das generell nicht wolle.
Nun, der Geschäftsführer ist ein junger Mann mit ausreichend Rückenwind aus der Konzernzentrale - und offenbar einem äußerst schwachen Gedächtnis.
Jedenfalls warten wir heute noch auf die GuV aus dem Dezember. Angeblich gäbe es die nicht, weil sie in de rzentrale erstellt würde. In unserer Buchhaltung haben wir aber bereits einen flüchtigen Blick auf die GuV 12/07 werfen können - auf dem Bildschirm des "Chefbuchhalters" im Hause.

Konkrete Frage nun: Welche Fristen für die Vorlage einer GuV (die bei uns monatlich erstellt wird, also so eine Art "Erfolgsbericht") sind üblich? gibt es gesetzliche Grundlagen? Wie sind Eure Erfahrungen? Welche Frist sollen wir setzen, um die Herausgabe zu verlangen - ansonsten Einigungsstelle (mein Vorschlag wären 14 Tage für die GuV 12/07 und 21 Tage für die GuV 01/0?

Was wäre eien gute Strategie, um künftig die Unterlagen nicht jedesmal nur mit Drohungen zu bekommen?

Für eine kurzfristige Antwort wäre ich dankbar!

Genervt und reichlich geladen,

Matthias.