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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Herausgabe Handynummern - für einen eventuellen Notfall?

K
Kamipu
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, in unserem Haus Verlangt der AG durch Rundschreiben die Herausgabe privater Telefon und Handynummern von allen Mitarbeitern für einen eventuelle Notfall. Wir sind der Meinung, dass das nicht Gessetzeskonform ist. Weiss jemand von das steht? Viele dank

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Community-Antworten (2)

T
tiktak

09.11.2009 um 12:36 Uhr

@ kamipu Warum sollte es nicht Gessetzeskonform sein? Das findest du nie.Die Telefonnummern stehen auch in der Telefonbüchern.Er kann es verlangen,keine muss ihm es geben.Und am Ende ich habe meinen Nummer auf der Telefonliste,alerdings mein Handy und Haustelefon zeigen wer ruft. Dazu haben wir auch BV über Bereitschaft auserhalb Arbeitszeit.Chief ruft sehr,sehr,sehr selten. tik-tak

E
Erwin

09.11.2009 um 13:05 Uhr

@kamipu

verlangen kann ein AG viel. Er muss aber immer die Mitbestimmung des BR beachten, auch hier.

Es muss kein AN dem AG die Telefonnummern geben. Es muss noch nicht einmal jeder ein Telefon besitzen. Wenn der AG ewtas für Notfälle/ Herbeirufen haben/machen möchte sollte er mit dem BR eine BV hierzu verhandeln und abschließen. Dort könnte man dann regeln, dass AN ein Diensthandy für solche Fälle bekommen.

Auch der BR, also auch mittels BV kann AG und BR NICHT regeln, dass AN ihre privaten Telefonnummer nennen müssen.

Man kann auch beim Provider beantragen, dass die private Telefonnummer nicht ins Telefonbuch kommt. Man kann weiter auch Telefone so programmieren, dass bei Anrufen von bestiimten Telefonnummer immer das Besetzzeichen kommt.

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