Erstellt am 18.01.2008 um 15:56 Uhr von Petrus
BV: Die geltenden BV sollten irgendwo im Betrieb ausliegen; gegebenenfalls lasst ihr Euch eine Kopie aus der Personalabteilung kommen.
Bücher: Die sind Eigentum der Firma und stehen dem BR lediglich kostenlos zur Verfügung. Hier würde ich beim Chef das zur-Verfügung-stellen aller entsprechenden Bücher beantragen - er ist bei entsprechendem BR-Beschluss dazu verpflichtet. Unterschlagung von Firmeneigentum durch EX-Betriebsräte findet der sicherlich interessant. Wenn er allerdings hinter den "alten" Betriebsräten steht, weil die ihm genehmer waren und nach seiner Pfeife tanzten - dann muss er eben neu kaufen...
Ex-BR: Eine Nichtherausgabe von BR-Unterlagen trotz entsprechender Aufforderung könnte den Straftatbestand der Behinderung der Betriebsratsarbeit erfüllen. Die "Ehemaligen" können in der Kommentierung zum § 119 BetrVG ja mal nachlesen - die haben sie ja sicherlich auch noch ;-)
Erstellt am 18.01.2008 um 16:02 Uhr von Der Wixxer
Petrus
du bist wie immer nur Fehlerhaft.
jeder BRM ist nach dem er auf dem BR1 SE war ja schlauer.
Jeder BRV hat das recht seine Unterlagen nach seiner abwahl wahl weise zu Behalten.Sie sind Geistiges Eigentum des BRVs und als solche sind sie auch sein eigen.Natürlich gibt er Karin seine Unterlagen nicht,das ist Verständlich,sie muss lernen selber etwas zu Erreichen.Wo kommen wir den da hin?
Zum Erbrecht der BRVs?
Das würde glatt eine Friedenspflichtverlezung dar stellen,die GF Verschenk ja ihre Unterlagen auch nicht,an neu Einsteigern!
Erstellt am 18.01.2008 um 17:00 Uhr von Catweazle
@Wixxer,
es ist doch gut, dass Unsinn schreiben nicht weh tut.
Die Unterlagen gehören dem gesamten Gremium. Der BRV hat sie lediglich zu verwalten.
Das ist aber wohl auch nicht Karins Problem. Der alte Betriebsrat will die Unterlagen nicht herausgeben. Die Antwort von Petrus scheint mir sehr gut zu sein.
Erstellt am 18.01.2008 um 17:08 Uhr von Der Wixxer
Catweazle
Ich will dich haben!
Erstellt am 19.01.2008 um 04:34 Uhr von Frosch
@Der Wixxer
Was schreibst du hier für geistiges dünnes? Wo kommt ein Mensch zu so viel Dummheit und woher leitet er das Recht ab dieses auch noch zu verbreiten? Geistiges Eigentum des BRV? Den § hätte ich gerne gesehen. Dem einzelnen BRM, mehr ist auch ein BRV nicht, gehört gar nichts
Erstellt am 19.01.2008 um 13:02 Uhr von waschbär
@Frosch,
Sei kein Frosch und Q nicht .-)
Der Wixxer ist ein Wicht der keine BV zu Stande bringt,er ist ein Troll ein -I-, er hat kein Hirn und auch kein Sinn,er ist der Lakei vom AG .
Das Reimt sich... und was sich reimt ist gut,sagte Oma Waschbär immer .-()
Erstellt am 26.11.2018 um 11:18 Uhr von Pkhoschi
Nun ist keiner schlauer...großartig.
Erstellt am 26.11.2018 um 11:20 Uhr von celestro
"Nun ist keiner schlauer...großartig."
Diese Antwort unter ein "mehr als 10 Jahre altes Thema" bringt genau ... was ?
Erstellt am 26.11.2018 um 12:43 Uhr von pkhoschi
Diese Antwort unter ein "mehr als 10 Jahre altes Thema" bringt genau ... was ?
Nun, es gibt hier eine " Suchfunktion" und mich interessierte dieses Thema, leider gab es hierzu keine klare Antwort, darum meine Antwort dazu. Wusste nicht das dies verwerflich ist....