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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Unterlagen Herausgabe - von dem alten Betriebsrat?

K
karin77
Nov 2018 bearbeitet

Wir sind ein neu gewählter Betriebsrat und erhalten von dem alten Betriebsrat keine unterlagen weder von sitzungsprotkolle,Betriebsvereinbarungen etc. noch die von der GF gekauften Bücher was können wir tun gibt es ein gesetz dass den alten Betriebsrat zur herausgabe der unterlagen verpflichtet.

5.59009

Community-Antworten (9)

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Petrus

18.01.2008 um 16:56 Uhr

BV: Die geltenden BV sollten irgendwo im Betrieb ausliegen; gegebenenfalls lasst ihr Euch eine Kopie aus der Personalabteilung kommen. Bücher: Die sind Eigentum der Firma und stehen dem BR lediglich kostenlos zur Verfügung. Hier würde ich beim Chef das zur-Verfügung-stellen aller entsprechenden Bücher beantragen - er ist bei entsprechendem BR-Beschluss dazu verpflichtet. Unterschlagung von Firmeneigentum durch EX-Betriebsräte findet der sicherlich interessant. Wenn er allerdings hinter den "alten" Betriebsräten steht, weil die ihm genehmer waren und nach seiner Pfeife tanzten - dann muss er eben neu kaufen... Ex-BR: Eine Nichtherausgabe von BR-Unterlagen trotz entsprechender Aufforderung könnte den Straftatbestand der Behinderung der Betriebsratsarbeit erfüllen. Die "Ehemaligen" können in der Kommentierung zum § 119 BetrVG ja mal nachlesen - die haben sie ja sicherlich auch noch ;-)

DW
Der Wixxer

18.01.2008 um 17:02 Uhr

Petrus du bist wie immer nur Fehlerhaft. jeder BRM ist nach dem er auf dem BR1 SE war ja schlauer. Jeder BRV hat das recht seine Unterlagen nach seiner abwahl wahl weise zu Behalten.Sie sind Geistiges Eigentum des BRVs und als solche sind sie auch sein eigen.Natürlich gibt er Karin seine Unterlagen nicht,das ist Verständlich,sie muss lernen selber etwas zu Erreichen.Wo kommen wir den da hin? Zum Erbrecht der BRVs? Das würde glatt eine Friedenspflichtverlezung dar stellen,die GF Verschenk ja ihre Unterlagen auch nicht,an neu Einsteigern!

C
Catweazle

18.01.2008 um 18:00 Uhr

@Wixxer,

es ist doch gut, dass Unsinn schreiben nicht weh tut.

Die Unterlagen gehören dem gesamten Gremium. Der BRV hat sie lediglich zu verwalten. Das ist aber wohl auch nicht Karins Problem. Der alte Betriebsrat will die Unterlagen nicht herausgeben. Die Antwort von Petrus scheint mir sehr gut zu sein.

DW
Der Wixxer

18.01.2008 um 18:08 Uhr

Catweazle Ich will dich haben!

F
Frosch

19.01.2008 um 05:34 Uhr

@Der Wixxer

Was schreibst du hier für geistiges dünnes? Wo kommt ein Mensch zu so viel Dummheit und woher leitet er das Recht ab dieses auch noch zu verbreiten? Geistiges Eigentum des BRV? Den § hätte ich gerne gesehen. Dem einzelnen BRM, mehr ist auch ein BRV nicht, gehört gar nichts

W
Waschbär

19.01.2008 um 14:02 Uhr

@Frosch, Sei kein Frosch und Q nicht .-)

Der Wixxer ist ein Wicht der keine BV zu Stande bringt,er ist ein Troll ein -I-, er hat kein Hirn und auch kein Sinn,er ist der Lakei vom AG .

Das Reimt sich... und was sich reimt ist gut,sagte Oma Waschbär immer .-()

P
Pkhoschi

26.11.2018 um 12:18 Uhr

Nun ist keiner schlauer...großartig.

C
celestro

26.11.2018 um 12:20 Uhr

"Nun ist keiner schlauer...großartig."

Diese Antwort unter ein "mehr als 10 Jahre altes Thema" bringt genau ... was ?

P
Pkhoschi

26.11.2018 um 13:43 Uhr

Diese Antwort unter ein "mehr als 10 Jahre altes Thema" bringt genau ... was ?

Nun, es gibt hier eine " Suchfunktion" und mich interessierte dieses Thema, leider gab es hierzu keine klare Antwort, darum meine Antwort dazu. Wusste nicht das dies verwerflich ist....

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