Wir sind ein neu gewählter Betriebsrat und erhalten von dem
alten Betriebsrat keine unterlagen weder von sitzungsprotkolle,Betriebsvereinbarungen etc.
noch die von der GF gekauften Bücher
was können wir tun gibt es ein gesetz dass den alten Betriebsrat zur herausgabe
der unterlagen verpflichtet.