Erstellt am 22.04.2009 um 17:53 Uhr von MonasLisa
@amber,
was ist der Sinn deines "Planes?"
Ich bezweifle, ob die Gegenpartei eine BV unterschreibt, wenn noch eine gültige existiert.
Erstellt am 22.04.2009 um 18:24 Uhr von amber
Hallo Monas Lisa
Das Problem ist, dass wir nur eine BV haben, in der alles geregelt ist. Diese möchte ich gerne in einzelne BV's aufteilen, um später, bei Bedarf entweder durch den BR oder den AG nur einen Teil kündigen zukönnen.
Damit der AG aber die alten Regelungen unangetastet lässt, bis alle alten Regelungen einzeln neu unterschrieben sind, habe ich die Frage gestellt.
Erstellt am 22.04.2009 um 19:17 Uhr von Laffo
Hallo amber,
na dann schreibt ihr in der Präambel der "neuen" einfach hinein, dass diese den & den Teil der "alten" ersetzt, wenn in der "alten" die salvatorische Klausel enthalten ist.
Habt ihr in der alten BV eine Nachwirkung vereinbart o. ausgeschlossen?
Erstellt am 22.04.2009 um 20:11 Uhr von ridgeback
@Laffo,
.. soweit es sich um erzwinbare BV`s handelt, unterliegen diese immer der Nachwirkung. § 77 Abs. 6 BetrVG
Erstellt am 22.04.2009 um 20:13 Uhr von amber
.. Also wir haben geregelt, dass die BV schriftlich ergänzt werden kann bzw. neu geregelt werden kann. (bedeutet das, dass Änderungen einzelner Teile - um die es uns geht - ohne Kündigung möglich sind)?
Erstellt am 22.04.2009 um 20:27 Uhr von ridgeback
@amber,
..wenn`s geregelt ist, brauch man nicht kündigen.