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Neue BV aushandeln und unterschreiben bevor die alte gekündigt ist?

A
amber
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

Kann ich mit meinem AG eine neue Betriebsvereinabrung aushandeln, und diese schon unterschreiben, bevor die alte gkündigt und ausgelaufen ist? In diesem Fall würde ich nach allen Unterschriften die alte BV kündigen, und in all neuen BV's reinschreiben, dass diese erst mit In Kraft treten, wenn die alten BV's ausgelaufen sind.

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Community-Antworten (6)

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MonasLisa

22.04.2009 um 19:53 Uhr

@amber, was ist der Sinn deines "Planes?" Ich bezweifle, ob die Gegenpartei eine BV unterschreibt, wenn noch eine gültige existiert.

A
amber

22.04.2009 um 20:24 Uhr

Hallo Monas Lisa

Das Problem ist, dass wir nur eine BV haben, in der alles geregelt ist. Diese möchte ich gerne in einzelne BV's aufteilen, um später, bei Bedarf entweder durch den BR oder den AG nur einen Teil kündigen zukönnen.

Damit der AG aber die alten Regelungen unangetastet lässt, bis alle alten Regelungen einzeln neu unterschrieben sind, habe ich die Frage gestellt.

L
Laffo

22.04.2009 um 21:17 Uhr

Hallo amber,

na dann schreibt ihr in der Präambel der "neuen" einfach hinein, dass diese den & den Teil der "alten" ersetzt, wenn in der "alten" die salvatorische Klausel enthalten ist. Habt ihr in der alten BV eine Nachwirkung vereinbart o. ausgeschlossen?

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ridgeback

22.04.2009 um 22:11 Uhr

@Laffo, .. soweit es sich um erzwinbare BV`s handelt, unterliegen diese immer der Nachwirkung. § 77 Abs. 6 BetrVG

A
amber

22.04.2009 um 22:13 Uhr

.. Also wir haben geregelt, dass die BV schriftlich ergänzt werden kann bzw. neu geregelt werden kann. (bedeutet das, dass Änderungen einzelner Teile - um die es uns geht - ohne Kündigung möglich sind)?

R
ridgeback

22.04.2009 um 22:27 Uhr

@amber, ..wenn`s geregelt ist, brauch man nicht kündigen.

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