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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR-Mitglied in Elternzeit - Kann ich auch während meiner Elternzeit an unserer 1x monatlich, ganztägig stattfindenden BR-sitzung teilnehmen?

B
betriebsrat
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Ich habe mal wieder eine Frage, vielleicht hat jemand schon Erfahrungen mit diesem Thema. Ich bin freigestellte stellvertretende Betriebsratsvorsitzende und in unserem Gremium bisher u.a.für die Protokoll bzw. Sitzungsniederschriften verantwortlich. Bald gehe ich allerdings in den Mutterschutz und anschließend in Elternzeit. Gehe ich Recht in der Annahme, das ich nicht aus dem BR ausscheide, sondern nur zeitlich verhindert bin und dafür ein Ersatzmitglied nachrückt? Kann ich auch während meiner Elternzeit an unserer 1x monatlich, ganztägig stattfindenden BR-sitzung teilnehmen? Kann ich bei Teilnahme die Niederschriften von zu Hause erledigen? Wie kann mir die Zeit vergütet werden( wird so etwas auf das Elterngeld auch angerechnet?)? Oder kann ich mir die BR-Stunden gutschreiben lassen, für die Zeit nach der Elternzeit? Wir haben einen Betriebskindergarten, könnte ich mit dem AG darüber verhandeln, das mein Kind in der Einrichtung kostenfrei betreut wird, für die Zeit der Betriebsratsarbeit? Für die Beantwortung bereits jetzt Vielen Dank!!!!!!!!!!!!!!!!!

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Community-Antworten (2)

U
uhu

27.08.2008 um 16:15 Uhr

@betriebsrat

  1. du gehst recht in der Annahme
  2. alternativ zu 1. kannst du deine Amtspflichten auch in MS und EZ weiterführen
  3. Protokoll kannst du machen wo du willst (wenn eine evtl. GO des BR nichts anderes festlegt)
  4. für BR Arbeit in Zeit von MS und EZ kein Anspruch auf Vergütung durch AG, da Arbeitsverhältnis ruht;
  5. keine Gutschrift der Stunden siehe 4.
  6. Kindergarten = Verhandlungssache

ansonsten mal googln oder hier im Forum stöbern

F
Fitze

27.08.2008 um 18:33 Uhr

Hallo,

ich frage mich gerade warum Du nicht einfach zu Hause bleibst und mal einen Ersatzmitglied die Möglichkeit gibst an den Sitzungen teilzunehmen?

Klar hat rechtlich uhu volkommen Recht.

Aber wie sieht es aus, wenn ein Kollege/in Dich sprechen möchte, soll er/sie dann bei Dir zu Hause anrufen. Oder kommst Du dann in den Betrieb? Meine Meinung, als Betriebsrat sollte man auch im Betrieb tätig sein und nicht nur einmal monatlich zur Sitzung erscheinen. Betriebsräte sollten sich die Meinungen aus der Belegschaft holen und das ist für mich in diesem Fall nicht gegeben.

Und das Protokoll usw. kann auch jemand anderes schreiben.

WAs ist denn eigentlich, wenn die/der Vorsitzende in Urlaub, Krank oder zum Seminar ist, kommst Du als seine Stellvertreterin dann in den Betrieb? oder wie wollt Ihr das lösen?

MfG

Fitze

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