Hallo zusammen,

ich benötige eure Unterstützung.
Eine Mitarbeiterin ist seit dem 31.08.2015 aus der Elternzeit. Sie war vorher als Vollzeitkraft beschäftigt.
Jetzt soll die Mitarbeiterin (die das auch so wünscht) ab dem 01.09.2015 bis zum 31.12.2015 als Minijobberin beschäftigt werden und ab dem 01.01.2016 als Teilzeitkraft.

Meine Fragen:

Ist es überhaupt möglich die Kollegin als Minijobberin (befristet) zu beschäftigen ?
(Meines erachten kann keine Befristung erfolgen, da mit dem AG schon vorher ein Arbeitsverhältnis bestand)

Oder kann der BR darauf bestehen, dass die MA von vornherein als Teilzeitkraft beschäftigt wird?
( Hier sehen wir eine Benachteiligung bezüglich der Bezahlung. Als Minijobber bekäme sie 8,50€, aber als Teilzeitkraft bekäme sie 11,67€ pro Stunde)