W.A.F. LogoSeminare

Einstellung nach Elternzeit

S
Sirius
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich benötige eure Unterstützung. Eine Mitarbeiterin ist seit dem 31.08.2015 aus der Elternzeit. Sie war vorher als Vollzeitkraft beschäftigt. Jetzt soll die Mitarbeiterin (die das auch so wünscht) ab dem 01.09.2015 bis zum 31.12.2015 als Minijobberin beschäftigt werden und ab dem 01.01.2016 als Teilzeitkraft.

Meine Fragen:

Ist es überhaupt möglich die Kollegin als Minijobberin (befristet) zu beschäftigen ? (Meines erachten kann keine Befristung erfolgen, da mit dem AG schon vorher ein Arbeitsverhältnis bestand)

Oder kann der BR darauf bestehen, dass die MA von vornherein als Teilzeitkraft beschäftigt wird? ( Hier sehen wir eine Benachteiligung bezüglich der Bezahlung. Als Minijobber bekäme sie 8,50€, aber als Teilzeitkraft bekäme sie 11,67€ pro Stunde)

1.56403

Community-Antworten (3)

A
Angie

07.09.2015 um 15:29 Uhr

Hallo Sirius hier wird kein neues Arbeitsverhältnis eingegangen, sondern der bestehende AV wird auf Wunsch geändert. Jeder hat das Recht nach § 8 TzBfG einen Antrag auf Verringerung der AZ zu stellen. Seit doch froh dass der AG der Mitarbeiter die Möglichkeit gibt ihre Arbeitszeit nach ihren Bedürfnissen zu gestalten.

LG Angie

W
Widder

07.09.2015 um 17:26 Uhr

auch ein Minijob ist ein Teilzeitjob, und ein Unterschied in der Bezahlung, vielleicht auch für die gleiche Arbeit, geht gar nicht.

G
gironimo

07.09.2015 um 20:00 Uhr

Das sehe ich wie Widder.

Wenn die Arbeit im Minijob die gleiche ist, muss sie auch das gleiche bekommen (und dafür weniger Stunden arbeiten)

Ihre Antwort