Erstellt am 05.09.2015 um 18:59 Uhr von gironimo
Nein, das ist aus meiner Sicht nicht rechtens - es sei denn, man kann die Sachen mit nach Hause nehmen und dort verlieren.
Ansonsten sehe ich hier auch die Mitbestimmung des Betriebsrats aus dem § 87 BetrVG
Erstellt am 06.09.2015 um 08:46 Uhr von Dezibel
Beides unterliegt einem gewissen Verschleiß und gehört dann irgendwann in die Tonne. Also Verlust!
So einfach würde ich es dem AG nicht machen. Es heißt ja: Er hat zu stellen.
Erstellt am 06.09.2015 um 08:48 Uhr von ArturK
Hi,
die Arbeitsschuhe und die Schutzbrillen dürfen nicht mit nach Hause mitgenommen werden, jedoch gibt es bestimmt einige die das machen.
Das nach §87 Mitbestimmung besteht sehe ich auch so, aber die Mitbestimmung hat doch in dem Fall nichts mit dem Verlieren zu tun.
Auch das wir Unterschriften als Empfangsbestätigungen machen müssen ist normal nicht Richtig, Unterschriften sind doch nur bei Arbeitsanweisung zu leisten die die Arbeitssicherheit betreffen !?!
Gruss
Artur
Erstellt am 06.09.2015 um 09:38 Uhr von Dezibel
Die Unterschrift ist für den AG der Nachweis, dass er euch ordentlich ausgerüstet hat. Ja, da fragen gewisse Damen und Herren ganz unangenehm nach. Also sollte die Unterschrift geleistet werden, warum auch nicht.
Der Ersatz bei Verlust oder Verschleiß hat damit gar nichts zu tun. Ihr geht damit auch keinerlei Verpflichtung ein, alles ersetzen zu müssen, im Falle der Fälle.
Erstellt am 07.09.2015 um 09:12 Uhr von Fragenmann
Habt ihr einzelne Spinte? Wie soll denn Beispielsweise ein Schuh verschwinden, entweder hab ich ihn am Fuß oder im Spint. Ich denke der AG hat keine Lust darauf, dass das Schuhwerk im Feierabend daheim verschwindet und möchte so "warnen" im normalen Alltag wird da doch nichts verschwinden.
Wenn ich da an die Bundeswehr denke :-D Schuhe standen auf dem Gang und es gab nen schönen Anschiss wegen "Aufforderung zum Diebstahl"
Erstellt am 14.05.2019 um 17:47 Uhr von Smulde
Hey,
also die PSA muss vom Arbeitgeber bereitgestellt werden. Er steht ebenso in der Pflicht die Ausrüstung zu warten und bei Defekten zu ersetzen. Er darf dem Arbeitnehmer keine Kosten dafür in Rechnung stellen, allerdings würde ich mich Fragenmann anschließen und sagen, dass die Kleidung in einem Spint eingeschlossen werden sollte und nicht mit nach Hause genommen werden sollte. Weitere Informationen findest du auf: https://arbeitsschutz-zentrum-petrich.de/persoenliche-schutzausruestung/. Die Seite erklärt alle wichtigen Fakten rund um das Thema.
Beste Grüße
Erstellt am 14.05.2019 um 23:30 Uhr von Pjöööng
Na, dann ist das nach 4 Jahren auch geklärt.
Erstellt am 15.05.2019 um 08:15 Uhr von Spammerkönig
das gute AS-Zentum, das hier so gerne Werbung für sich macht war mal wieder nicht in der Lage ein Datum richtig zu lesen. Das wirkt enorm kompetent und vertrauenserweckend.
Vielleicht solltet ihr erstmal eure "Marketing-Abteilung" richtig aufstellen bevor ihr sie in die Welt entlasst?