Persönliche PSA
Hallo,
wir haben für alle Mitarbeiter neue PSA bekommen, was sehr löblich ist. In unserem Betrieb wird vorgeschrieben das in Bereichen XYZ die Brille und Schuhe mit min. Klasse S2 zu Tragen sind.
Bei Verlust muss jeder Mitarbeiter seine Schuhe oder Schutzbrille (PSA) selbst zahlen.
Ist das wirklich so Rechtens? Was sagt Ihr dazu?
Gruss Artur
Community-Antworten (8)
05.09.2015 um 20:59 Uhr
Nein, das ist aus meiner Sicht nicht rechtens - es sei denn, man kann die Sachen mit nach Hause nehmen und dort verlieren.
Ansonsten sehe ich hier auch die Mitbestimmung des Betriebsrats aus dem § 87 BetrVG
06.09.2015 um 10:46 Uhr
Beides unterliegt einem gewissen Verschleiß und gehört dann irgendwann in die Tonne. Also Verlust! So einfach würde ich es dem AG nicht machen. Es heißt ja: Er hat zu stellen.
06.09.2015 um 10:48 Uhr
Hi,
die Arbeitsschuhe und die Schutzbrillen dürfen nicht mit nach Hause mitgenommen werden, jedoch gibt es bestimmt einige die das machen.
Das nach §87 Mitbestimmung besteht sehe ich auch so, aber die Mitbestimmung hat doch in dem Fall nichts mit dem Verlieren zu tun.
Auch das wir Unterschriften als Empfangsbestätigungen machen müssen ist normal nicht Richtig, Unterschriften sind doch nur bei Arbeitsanweisung zu leisten die die Arbeitssicherheit betreffen !?!
Gruss Artur
06.09.2015 um 11:38 Uhr
Die Unterschrift ist für den AG der Nachweis, dass er euch ordentlich ausgerüstet hat. Ja, da fragen gewisse Damen und Herren ganz unangenehm nach. Also sollte die Unterschrift geleistet werden, warum auch nicht. Der Ersatz bei Verlust oder Verschleiß hat damit gar nichts zu tun. Ihr geht damit auch keinerlei Verpflichtung ein, alles ersetzen zu müssen, im Falle der Fälle.
07.09.2015 um 11:12 Uhr
Habt ihr einzelne Spinte? Wie soll denn Beispielsweise ein Schuh verschwinden, entweder hab ich ihn am Fuß oder im Spint. Ich denke der AG hat keine Lust darauf, dass das Schuhwerk im Feierabend daheim verschwindet und möchte so "warnen" im normalen Alltag wird da doch nichts verschwinden. Wenn ich da an die Bundeswehr denke :-D Schuhe standen auf dem Gang und es gab nen schönen Anschiss wegen "Aufforderung zum Diebstahl"
14.05.2019 um 19:47 Uhr
Hey, also die PSA muss vom Arbeitgeber bereitgestellt werden. Er steht ebenso in der Pflicht die Ausrüstung zu warten und bei Defekten zu ersetzen. Er darf dem Arbeitnehmer keine Kosten dafür in Rechnung stellen, allerdings würde ich mich Fragenmann anschließen und sagen, dass die Kleidung in einem Spint eingeschlossen werden sollte und nicht mit nach Hause genommen werden sollte. Weitere Informationen findest du auf: https://arbeitsschutz-zentrum-petrich.de/persoenliche-schutzausruestung/. Die Seite erklärt alle wichtigen Fakten rund um das Thema. Beste Grüße
15.05.2019 um 01:30 Uhr
Na, dann ist das nach 4 Jahren auch geklärt.
15.05.2019 um 10:15 Uhr
das gute AS-Zentum, das hier so gerne Werbung für sich macht war mal wieder nicht in der Lage ein Datum richtig zu lesen. Das wirkt enorm kompetent und vertrauenserweckend. Vielleicht solltet ihr erstmal eure "Marketing-Abteilung" richtig aufstellen bevor ihr sie in die Welt entlasst?
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