W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

PSA Ausrüstung Korrigierte Form der Frage

M
MarWin
Jan 2018 bearbeitet

Unser AG möchte für bestimmte Teile der PSA ( Korrekturschutzbrille, Schuhe ) eine Kostenbeteiligung der AN einführen. Er begründet das mit den Kosten die durch unsachgemäße Nutzung / Behandlung der PSA entstanden sind. Das Gremium ist dagegen ( gemeint ist hierbei die Kostenbeteiligung) - womit können wir das außer §3ArbSchG begründen

1.29903

Community-Antworten (3)

P
Petrus

18.04.2012 um 15:46 Uhr

Also eine Art Sippenhaft: Alle AN sollen zahlen, weil einige ihre PSA unsachgemäß behandelt haben? Neben dem schon genannten §3 ArbSchG würde ich hier auf http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerhaftung verweisen - beim Thema "unsachgemäße Behandlung der PSA" insbesondere auf den Abschnitt "Beweislast"

T
Tanzbär

18.04.2012 um 16:08 Uhr

Der AG hat die PSA den Kollegen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Ohne wenn und aber. Auch Beteiligung der Mitarbeiter hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Wenn einzelne nicht pfleglich damit umgehen, hat er Möglichkeiten, sie zu disziplinieren. Und das dann mit Recht!

G
gironimo

18.04.2012 um 18:55 Uhr

Ich würde als BR anregen, eine Einweisung zur sachgerechten Nutzung durchzuführen. Ansonsten sehe ich das auch so, dass er zu zahlen hat.

Ihre Antwort