Unser AG möchte für bestimmte Teile der PSA ( Korrekturschutzbrille, Schuhe ) eine Kostenbeteiligung der AN einführen. Er begründet das mit den Kosten die durch unsachgemäße Nutzung / Behandlung der PSA entstanden sind. Das Gremium ist dagegen ( gemeint ist hierbei die Kostenbeteiligung) - womit können wir das außer §3ArbSchG begründen