Erstellt am 18.04.2012 um 13:46 Uhr von petrus
Also eine Art Sippenhaft: _Alle_ AN sollen zahlen, weil _einige_ ihre PSA unsachgemäß behandelt haben?
Neben dem schon genannten §3 ArbSchG würde ich hier auf http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerhaftung verweisen - beim Thema "unsachgemäße Behandlung der PSA" insbesondere auf den Abschnitt "Beweislast"
Erstellt am 18.04.2012 um 14:08 Uhr von Tanzbär
Der AG hat die PSA den Kollegen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Ohne wenn und aber. Auch Beteiligung der Mitarbeiter hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Wenn einzelne nicht pfleglich damit umgehen, hat er Möglichkeiten, sie zu disziplinieren. Und das dann mit Recht!
Erstellt am 18.04.2012 um 16:55 Uhr von gironimo
Ich würde als BR anregen, eine Einweisung zur sachgerechten Nutzung durchzuführen. Ansonsten sehe ich das auch so, dass er zu zahlen hat.