Arbeitszeit Azubi unter 18 Jahre
Hallo, in meinem Urlaub haben unsere neuen Auszubildenden vom Chef ein schreiben erhalten wonach sie täglich auf 15 Minuten Pause verzichten sollen. Grund des Verzichts: Die Azubis sind erst 16 Jahre alt und haben einen 40 Std. Vertrag erhalten. Danach müssen sie Täglich von 8 Uhr bis 17:15 Uhr arbeiten und erhalten dafür 1 Std. Pause. Da aber b 17 Uhr geschlossen ist meint unser Arbeitgeber nun das der Azubi auf 15 Minuten Pause verzichten soll.
Wir sind der Meinung das das so nicht geht und wollen dem AG ein Ultimatum stellen. Arbeitszeit runter auf 39 Std. Woche und täglich 1 Std.Pause. In diesem Zuge würden wir uns bereit erklären die Arbeitszeiten der Neuen Azibis flexibler zu gestalten und auch ein ÜberstundenKonto von Max 10 Std. bewilligen da hier flexiblität gefragt ist.
Sollte der AG damit nicht einverstanden sein so würden wir jede Überstunde die der Azubi macht verweigern was den betrieblichen Ablauf gewaltig stören würde.
Meine Frage an Euch.... Kann man das so machen in dem Man eine BV mit dem AG vereinbart oder geht das so nicht??
Wie würdet Ihr das Problem angehen?
Danke für eure Unterstützung
Community-Antworten (11)
05.09.2015 um 16:12 Uhr
Mal abgesehen von den Inhalten, die geregelt werden.
Es geht nur über eine BV, da ja der BR in der Mitbestimmung ist, was die Verteilung der Arbeitszeit und die Pausen betrifft.
Ratet den Azubis nichts zu unterschreiben. Und sagt dem AG, dass er sich doch bitte schön an die Regeln der Mitbestimmung halten soll. Im Zweifel entscheidet die Einigungsstelle.
Letztendlich aber - die Länge der Azubi-Zeit pro Woche könnt Ihr nicht erzwingen (wohl aber indirekt durch andere Positionen beeinflussen). Und Überstunden bei Azubis unter 18 ????? Das geht doch eh nicht.
05.09.2015 um 16:22 Uhr
@ Sterni
"Die Azubis sind erst 16 Jahre alt und haben einen 40 Std. Vertrag erhalten. Danach müssen sie Täglich von 8 Uhr bis 17:15 Uhr arbeiten und erhalten dafür 1 Std. Pause. Da aber b 17 Uhr geschlossen ist meint unser Arbeitgeber nun das der Azubi auf 15 Minuten Pause verzichten soll."
§ 15 JArbSchG > Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden.
Macht bei einem 40 Stunden Vertrag 8 Stunden täglich ...
8 - 17:15 Uhr = 9 Stunden 15 Minuten minus 1 Stunde Pause = 8 Stunden 15 Minuten ARBEITSZEIT
Würde glatt meinen, dass die Arbeitszeit um 15 Minuten zu verkürzen ist ...
05.09.2015 um 17:52 Uhr
Weiter noch:
-Sollte der AG damit nicht einverstanden sein so würden wir jede Überstunde die der Azubi macht verweigern was den betrieblichen Ablauf gewaltig stören würde.-
Wie kann es sein das der betriebliche Ablauf gewaltig gestört wird, wenn Tätigkeiten die ein Azubi ausführt in einer Überstundenzeit absolviert werden, dann nicht mehr durch geführt werden???? Werden Azubis bei euch voll mit in den Arbeitzprozess eingebunden. Hier würde ich mich Notfalls mal mit der IHK in Verbindung setzen. Denn dies geht gar nicht.
05.09.2015 um 19:14 Uhr
Hi DummerHund, recht hast du... Hab das gerade mal nach gerechnet. Naja, Montag ist der Urlaub vorbei und dann wird gesprochen... So geht das nicht.
Die Azubi s werden bei uns voll eingeplant, ohne geht leider nicht. Daher würde der Ablauf gestört was seitens Firma nicht vertretbar ist. Und ja,,, hier gelten ganz andere Gesetze seitens Firma und wir haben hier echt viel zu tun um das endlich mal zu ändern. Aber alles nach einander... Sonnst verlieren wir den Überblick.
Flexibilität ist bei uns ganz wichtig. Daher meine Frage ob man mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung machen kann wo der Punkt Überstunden geregelt wird.
Mir schwebt da eben so was vor wie höchstens 10 Std. im Monat. Es ist nun mal so das wir Kunden orientiert sind und nicht immer pünktlich Schluss machen können. Daher fallen auch mal Std. an die dann in Freizeit ausgeglichen werden. So was müsste man doch auch für Azubi s machen können.
Ich dachte da an höchstens 10 Überstunden im die innerhalb eines Monats wieder abgebaut sein müssen. So würde der Azubi, sofern damit einverstanden, zwar Überstunden machen könnte dann aber auch mal zusätzlich zu Hause bleiben und die Freizeit genießen.
Kann man auf dieser Basis nicht eine BV machen? So Hätte der Azubi im Durchschnitt eine 40 Std. Woche! Oder geht das vom Gesetz her schon nicht?
05.09.2015 um 21:56 Uhr
@ Sterni
Als BRM in einem Betrieb mit minderjährigen Azubis sollte man das JArbSchG auch mal gelesen haben ...
Noch schlimmer ist, dass ein BRM ernsthaft über eine BV nachdenkt, die minderjährige Azubis zu Überstunden verpflichten soll! Du solltest Dein Rollenverständnis mal ganz dringend überdenken!
05.09.2015 um 22:11 Uhr
Ihr würdet dann eine BV abschliessen die gegen geltendes Arbeitsrecht verstösst. Also ein glattes nein zu so einer BV. Es gilt diese jungen Menschen zu schützen. Daher solltet ihr umgehend handeln und dem AG umgehend mitteilen das ihr ab sofort keine Überstunden der benannten Gruppe mehr zustimmen werdet. Weiter würde ich dem AG aufgeben es umgehend zu unterlassen diese Auszubildenden als ganze Person in den Arbeitsprozess mit ein zu binden und ein zu rechnen. Solltet ihr nicht umgehend Antwort erhalten würdet ihr euch wegen dier Praktiken an die IHK weden. Hier sollte man den AG auch ruhig drauf hin weisen das dann deine Eignung als Ausbilder/ausbildender Betrieb auf dem Spiel steht. Weiter teilt ihr dem AG mit das euch wohl bekannt ist das dann personelle Lücken entstehen, ihr euch aber auch gerne mit dem §92a BetrVG auseinander setzen würdet um ihm entsprechend der Personalplanung nach §92 BetrVG zu unterstützen. Eine BV zu dem Thema würdet ihr aber kategorisch ausschliessen.
und noch ein Link http://www.hwk-potsdam.de/9,562,1830.html
06.09.2015 um 02:15 Uhr
Danke. Genau diese Begründung wollte ich haben. Jetzt kann ich mich bei meinen Kollegen im BR durchsetzen und etwas für die Azubis tun. Auch für die Volljährigen. Bitte entschuldigt meine Frage aber ich bin noch nicht so fitt in der Materie da ich erst frisch BR Mitglied bin. Lehrgänge sind bereits geplant.
Wir haben 8 Azubis und 2 sind unter 18 Jahre. Ich hab es immerhin geschafft die Überstunden gewaltig zu reduzieren. Mit diesen Angaben hier werde ich hoffentlich noch mehr erreichen und umsetzen können.
Wie sieht das eigentlich mit Umschüler aus? Darf ein Umschüler Samstags allein arbeiten? Ich hab darüber leider nichts finden können bin aber fest der Meinung nein, darf er nicht. Nur womit begründe ich das?
Mein Vorgesetzter will den Umschüler jetzt voll im Dienstplan mit einbinden. Er ist jetzt im 2 Jahr.
06.09.2015 um 10:54 Uhr
Erst einmal ist euer Vorgesetzter nicht euer Ansprechpartner sondern nur euer AG. Demnach gebt ihr dem AG auf er möchte bitte dafür Sorge tragen und dem Herrn xy aufgeben er solle es unterlassen Umschüler als volle Arbeitskräfte im Arbeitsprozess mit ein zu planen und diese Personen so mit ein zu binden. Hier seht ihr ein Verstoss nach § 14 Abs. 2 BBIG (Berufsbildungsgesetz)
http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/BJNR093110005.html#BJNR093110005BJNG000700000
06.09.2015 um 13:47 Uhr
Ok, so war mir das nicht bewusst. Ich bin derzeit derjenige der Aufruhr in die Abteilungen bringt und so auch etwas Unmut verbreite da ich überall gegen bin.
Ich möchte nicht das der Umschüler fest in einem Dienstplan eingeplant wird und auch mal Samstags allein arbeitet. Das würde auch heißen das der Umschüler morgens regelmäßig eine Std. ganz alleine ist und Abends dann auch mal.
Ich finde so was geht nicht nur wie kann ich das Begründen??
Was den Ag angeht so hält der sich schön aus allem raus und überlässt alles seinen Abteilungsleitern die alles so machen wie sie wollen. Siehe Azubi und die Verzichtserklärung wo ich Freitag drauf aufmerksam gemacht wurde da ich kurz in der Firma war.
Solche Sachen will ich unterbinden, stoße da aber regelmäßig, auch bei den Kollegen, auf Gegenwähr. Das Arbeitsaufkommen ist zu hoch und daher sind die Azubi s zeitweise fest verplant...... so wie es in vielen anderen Betrieben halt auch ist.
Unser AG z.B. ist sehr stur und läßt sehr viel vom Arbeitsgericht entscheiden. Ein entgegenkommen auf normalem Wege scheint da zwecklos. Unser AG meint wem das nicht gefällt der kann gehen und droht indirekt sogar damit das er dafür Sorge trägt hier im Umfeld nirgends mehr Arbeit zu bekommen. Einen AG verklagt man nicht.
Nur eben so auf Druck macht das halt keinen Sin mehr und ich bin jetzt bemüht eine Lösung zu finden und brauch da halt Unterstützung.
06.09.2015 um 16:30 Uhr
Begründungen sind Dir hier genung benannt worden. Ihr müsst es nur anwenden. Und jede Überstunde unterliegt ja nun auch mal der mitbestimmung. Denmach können diese Umschüler nicht mal so einfach am Wochenende eingeplant werden. Tut der AG dies dennoch erwirkt eine einstweilige Verfügung bei Gericht das der AG diese Maßnahme zu unterlassen hat. Dann wird er vom Gericht bescheid kiegen das er es zu unterlassn hat. Tut er dies dann nicht hat er für jeden Tag der Zuwiederhandlung eine Strafe von xy Eurozu leisten. Und das ein AG droht, da muss man halt mit leben.
06.09.2015 um 20:23 Uhr
Dann werde ich mich mal ran wagen... Morgen ist nach 3 1/2 Wochen Urlaub wieder mein erster Tag. Wird so wie es ausschaut keine schöne Woche.
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