Erstellt am 12.09.2008 um 07:31 Uhr von kiki
Als erstes solltet Ihr Eurem Vors. das Mißtrauen aussprechen, man kann Ihn auch abwählen (haben wir auch schon mal gemacht). Er ist nur Sprachrohr des Gremiums und kann so etwas nicht allein entscheiden. Er kann Euch auch keinen Maulkorb verpassen. Diese Angelegenheit kann man nicht auf sich beruhen lassen.
Jedes BR-Mitglied kann auf die Einberufung einer Sitzung bestehen - das Thema als TOP so ist es ganz offiziell in Euren Unterlagen.
Wenn nicht das gesamt Gremium dahinter steht müßt Ihr übrigen auf jeden Fall die IHK informieren wenn die Auszub. dies nicht selbst tun möchte (vielleicht mit Eurer Unterstützung). Leider geht nicht hervor wie groß Euer Gremium ist.
Zum Thema JAV - es kommt darauf an wieviel Azubis im Betrieb sind. Die JAV-Wahl muss vom BR eingeleitet werden.
Erstellt am 12.09.2008 um 08:53 Uhr von BR-Hexe
Hallo Mischu,
mit der Beschwerde beim BRV ist die Belästigung offiziell an den BR herangetragen worde, und aus Deiner Schilderung kann ich auch nicht entnehmen, das die Azubi ausdrücklich der Sache einen inoffiziellen Charakter gegeben hat. Das Verhalten Eures BRV isat mehr als nur eigenmächtig, so was geht gar nicht.
Sorge gemäß Vorschlag von Kiki dafür, das die Sache im Gremuin besprochen wird.
Es ist schon schlimm genug, das eine Azubi von einem Vorgesetzten belästigt wird, das Mädchen, ja auch noch minderjährig, ist von Euch unbedingt zu schützen. Es sollte auch mit dem Schichtleiter gesporchen werden, der die ganze Sache aber sicherlich abstreiten wird, denn es geht dabei um seinen Job.
Aber ihr müßte es ungedingt klären, sonst wird, vorausgesetzt die Vorwürfe sind berechtigt, dem Schichtleiter uindirekt ein Freibrief ausgestellt und es kann zu einem Selbstläufer werden. Da ich mal davon ausgehe, das die Azubi nicht die einzigste weibliche Mitarbeiterin in Eurem Betrieb ist, sind auch die anderen vor Belästigungen zu schützen.
Erstellt am 12.09.2008 um 10:45 Uhr von see-see
Anscheinend hat Mischu ja schon versucht, den Vorfall in einer BR-Sitzung zu erörtern, was dort aber abgewiegelt wurde. Es handelt sich um ein Strafdelikt!!! Wenn Mischu stark genug ist, könnte er/sie sogar Strafantrag bei der Polizei stellen (sollte im übrigen auf alle Fälle die Azubi dringend machen!). Weiß der Arbeitgeber bescheid? Ladet doch den Gewerkschafter, der mit dem BRV "klüngelt" zu eurer nächsten Sitzung ein. Dort soll er für seine "Politik" gerade stehen. Ein offizieller Gewerkschafter kann es sich im Normalfall nicht leisten, aufgrund von Klüngelei zu dulden, dass solche Vorfälle unter den Teppich gekehrt werden. Informiert eure Azubi in jedem Fall darüber, wie der Stand der Dinge ist. Lasst euch keinen Maulkorb von wem auch immer verpassen! Raus mit der Sprache, Öffentlichkeit herstellen!
Erstellt am 12.09.2008 um 10:52 Uhr von Mischu
@ kiki
unser Gremium besteht aus 9 Mitgliedern. Die Top der Tagesordnung werden ebenfalls vom BRV "kontrolliert". Er wollte das Thema ja nicht mal ansprechen. Es sollte ja nicht mal in der Niederschrift btw. im späteren Protokoll auftauchen. Erst auf Protest gab er sein o.k. an den Schriftführer.
Im übrigen werden die Protokolle sowieso "frisiert". Teilweise tauchen Sachen, die besprochen wurden, in den Protokollen überhaupt nicht auf.
@ BR-Hexe
die Sache ist lt.BRV-Auskunft ja schon erledigt. Die Betriebsleitung führte ein Gespräch mit beiden. Ergebnis: Eintrag in die Personalakte für den Schichtführer und Maulkorb für die Azubi. Damit wäre die Sache erledigt und es dürfe nicht mehr darüber gesprochen werden. Es darf in diesem Zusammenhang nicht mal der Name der Azubi fallen. Sonst müsse man mit Konsequenzen rechnen.
Inwieweit eine inoffizielle Behandlung des Vorfalls durch das Mädchen wirklich gewünscht ist, kann ich nicht sagen. Sie wurde am Tag der Sondersitzung von drei linientreuen BRM "bearbeitet", darunter auch der Lehrausbilder. Ich weiß das auch nur, weil ich vor der Sondersitzung ein Streitgespräch mit den drei BRM über besagtes Thema im BR-Büro hatte. Kurz bevor ich das Büro verliess, kam die Auszubildende herein und wurde sofort in den Konferenzraum geführt. Mir und einigen anderen wurde sogar vorgeworfen, rücksichtslos und unsensibel bei der Klärung des Sachverhaltes vorgegangen zu sein, weil wir es in der Sitzung zur Sprache gebracht hätten.
Also werde ich eine weitere Sondersitzung beantragen und eine Meldung an die IHK beantragen.
Vielen Dank.
Erstellt am 12.09.2008 um 11:23 Uhr von Matze24
@Mischu:
Eigentlich schreibt das Strafgesetzbuch hierzu deutliche Zeilen:
"§ 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen
(1) Wer sexuelle Handlungen
...
2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder
zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder
Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-,
Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit
...
vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe
von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Wer unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3
1. sexuelle Handlungen vor dem Schutzbefohlenen vornimmt oder
2. den Schutzbefohlenen dazu bestimmt, daß er sexuelle Handlungen vor ihm vornimmt,
um sich oder den Schutzbefohlenen hierdurch sexuell zu erregen, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Der Versuch ist strafbar."
Für BRV und stellv. BRV gilt:
"§ 258 Strafvereitelung
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
...
(4) Der Versuch ist strafbar."
Vielleicht hilft Dir das bei der Argumentation weiter.
Und - wie weiter oben schon beschrieben - es gibt keinen "Betriebsrat im Betriebsrat". Ihr als ganzes Gremium seit Betriebsrat und fasst die Beschlüsse. Die Vorsitzenden sind verpflichtet, Euch über alle ihnen zugetragenen Gegebenheiten zu informieren.
Erstellt am 12.09.2008 um 11:53 Uhr von BR-Hexe
Matze24 hat völlig recht, das was da abgelaufen ist, ist strafbar und ich finde es unmöglich das mehrere Arbeitnehmerverteter incl. AG so was auch noch decken.
Nicht nur die IHK sondern auch die Staatsanwaltschaft sind jetzt die richtigen Anlaufstellen. Ich möchte Dir wünschen, das Du, wie vorher schon gesagt, stark genug bist, um die Sache zur Staatsanwaltschaft zu bringen
Wie sieht es denn bei euch im Gremium aus, gäbe es eine Mehrheit für eine Amtsenthebung des BRV beim AG, ich kann mir nicht vorstellen, das die vorliegenden Gründe für eine Amtsenthebung nicht ausreichend wären.
Gerade habe ich auf den Kalender-Wochenspruch geschaut, finde ich passend:
Lieber einen Tag als Löwe gelebt als hundert Tage als Schaf, viel Glück für Dein weiteres Vorgehen in dieser Sache
LG BR-Hexe
Erstellt am 12.09.2008 um 12:27 Uhr von andi66
@Mischu
1.) TOP kontrollieren?
Wenn der BRV die TOPs nicht in die Einladung aufnimmt, obwohl Teile des Gremiums dies wünschen, so ist das IMHO eine grobe Pflichtverletzung.
2.) Protokolle frisieren?
Unser TOP 1 ist immer ''Genehmigung des Protokolls der vorherigen Sitzung''.
Bin selbst BRV und Schriftführer, wenn im Protokoll was nicht passt, dann mus ich es auf Verlangen halt ändern.
3.)Sexuelle Belästigung
Würde ich wahrscheinlich nach der Schwere des Vorfalls drauf reagieren.
Bei einem saublöden Spruch (z.B: geiler A....), würde ich dem Kollegen erklären:
Das der Azubine das sehr unangenehm war und sie sich belästigt fühlt.
Sollte sowas nochmals vorkommen müßte er damit rechnen, dass seine Verfehlung an die ''große Glocke'' gehängt wird und der Hammer dann richtig kreist. Dasselbe wird passieren, wenn dem Azubi Nachteile aus seiner Beschwerde entstehen.
So würde ich ihm das wohl erzählen.
Sollte ein körperlicher Übergriff, egal welcher Art, stattgefunden haben. So ist er aus dem Betrieb zu entfernen.
Sowas will Schichtführer sein? Dem fehlt in diesem Fall jede charakterliche Vorraussetzung um Mitarbeiter zu leiten. Und Azubis darf man dann gar nicht in die Nähe lassen. Ist ja völlig schäbig bei Schutzbefohlenen, so eine Lage auszunutzen. Da fehlt dann jeglicher Respekt vor den Mitmenschen. Ach ja, Anzeige wäre dann auch selbstverständlich.
Ist natürlich nur meine persönliche Meinung.
Euer Chef sollte mal definieren,wo seine persönliche Grenze liegt. Oder bricht bei ihm Begeisterung aus, wenn einer seiner Mitarbeiter ihm ''mal einfach so'' ein Klapps auf den Allerwertesten gibt.
Alle Achtung zu eurer Azubine. Finde ich wirklich couragiert so etwas öffentlich zu machen. Aus Angst wird sowas in den meisten Fällen verschwiegen.
Habt ein Auge auf sie, um mögliche Repressalien helfend abzuwehren.
Gruß von dem mit dem ''dicken Hals''
Erstellt am 12.09.2008 um 12:49 Uhr von Mischu
@ alle
vielen Dank erstmal Euch allen .
Den dicken Hals habe ich schon, seitdem ich davon erfahren habe. Mittlerweile schlägt mir die ganze Sache schon auf den Magen.
Die Repressalien gegen die Azubi gingen ja schon los, nachdem ich es in der BR-Sitzung angesprochen habe.
Sie wird auf Schritt und Tritt kontrolliert. Denke mal, daß sie dahingehend beeinflußt werden soll, daß sie von selbst geht.
Mischu
Erstellt am 12.09.2008 um 14:01 Uhr von andi66
@Mischu
Ist ja unglaublich!!
Du hast ja von unseren Mitstreitern ein paar gute Anlaufstellen bekommen.
Wenn ich als Vater davon etwas rausbekommen würde, gäbe es ein paar Backpfeifen für den Vogel.
Anschließend würde ich meine Tochter kündigen lassen und sie bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützen.
Um sich anfummeln zu lassen braucht man keinen guten Schulabschluss zu machen, da kann man auch gleich in einem anderen Gewerbe anfangen.
Die Fähigkeit auszubilden, muss man eurem Laden leider absprechen, wenn mit solchen Vorfällen so umgegangen wird.
Ich habe mal eine Muster BV zu diesem Thema gesehen. Ich glaube die wäre bei euch dringend fällig.
Mach deinen BR Mitgliedern mal klar, dass es nicht reicht zu sagen: Bei uns gibt es so etwas nicht!
Man kann nicht immer die Augen verschließen. Jeder der BRM sollte sich fragen wie er gehandelt hätte, wenn es die eigenen Kinder betroffen hätte.
Lass dich nicht unterkriegen.
Gruß Andi66
Erstellt am 12.09.2008 um 15:01 Uhr von DonJohnson
Ich weiß, ich denke mal wieder etwas schräg:
der BRV kann die TOP gar nciht kontrollieren. Offiziell einreichen! Wenn er das nciht macht, ist das tatsächlich Behinderung der BR Arbeit. Daraus resultiert der 119! Weiter im Text. Mit der Azubi und dem Abteilungsleiter reden - dann abstimmen bezüglich des 104! Dann diesen durchziehen! Eine Anzeige sollte selbstverständlich parallel laufen!!!
Sowas ist ne sauerei und wenn ihr euch nciht für sie einsetzt, habt ihr daran Teil!!! Aber bitte vorsicht - auch den Kollegen hören, und Beweise suchen.
Erstellt am 12.09.2008 um 16:06 Uhr von BR-Hexe
@Don Johnsen
Du denkst nicht schräg, bei so einer Sache sollte man doch alle Register ziehen, die möglich sind.Und Du hast auch Recht, man muß sich beide Seiten anhören und genügend Beweise haben. Es wird schon schwer genug werdne das Mädel zu schützen