Hallo,
in unserem Betrieb gab es eine sexuelle Belästigung eines Azubis( weibl.,17 Jahre alt) durch einen Schichtführer.
Sie beschwerte sich daraufhin beim BRV. Ich sehe dieses als Beschwerde nach §85 BetrVG.
Dieser hat es jedoch wie ein Geheimnis behandelt.
Die BR-Mitglieder wurden in keinster Weise darüber informiert.
Dieser Vorfall wurde durch Betriebsleitung, BRV und stellv.BRV (Lehrausbilder)komplett unter den Teppich gekehrt.
Mir gegenüber (persönlich) hat die Azubi jedoch den Vorfall und die Beschwerde beim BRV bestätigt.
In der darauf folgenden BR-Sitzung sprach ich das Thema an, ohne dass der BRV darüber auch nur ein Wort darüber verloren hatte.
Die Azubi wurde von drei "linientreuen" BRM, darunter leider der Lehrausbilder, dahingehend bearbeitet, daß auf ihren Wunsch dieser Vorfall "vertraulich" behandelt werde.
Das stinkt zum Himmel.
Einige BRM und ich haben dadurch persönliche Probleme mit dem BRV, dem Stellvertreter und deren "Lösung" des "Problems".
Was können wir dagegen unternehmen?
Die Azubi traut sich nicht mal, ihren Eltern davon zu erzählen.
Sollen wir die IHK informieren oder die Gewerkschaft?
Das Problem bei der Gewerkschaft ist allerdings, dass der für uns zuständige Sekretär ebenfalls mit unserem BRV "klüngelt".
Und die BRM haben vom BRV einen "Maulkorb" verpasst bekommen. Bedeutet, die Azubi darf angeblich auf eigenen Wunsch (siehe oben)
nicht weiter zum Thema befragt werden.
Wie üblich in solchen Fällen wurde hier das Opfer indirekt zum Täter gemacht.
Welche Maßnahmen können in diesem Fall ergriffen werden?
Ist das schon Behinderung der BR-Arbeit? In diesem Fall sogar durch den BRV?
Über jede Antwort froh.

Gruß
Mischu

P.S. Wir haben keine JAV, trotz dem wir jetzt schon das zweite Jahr ausbilden.