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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Elektronische Zeiterfassung - Nur eine Mitarbeiterin in der Verwaltung hat Zugriff auf dieses System?

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kittyjaeger
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben bei uns im Betrieb eine elektronische Zeiterfassung. Nur eine Mitarbeiterin in der Verwaltung hat Zugriff auf dieses System. Diese Mitarbeiterin korrigiert am laufenden Band (scheinbar willkürlich) die Arbeitszeitkonten. Wir haben ca. 5 Leute im Betrieb die davon betroffen sind. Ausdrucke dieser Arbeitszeitkonten werden von dem Mitarbeitern zwar angefordert, sie bekommen diese jedoch nur selten. Dann sind die Korrekturen auch nicht mehr nachvollziehbar. Unsere BL vertraut dieser Mitarbeiterin. Ich habe keine BV von dem vorigen BR bezüglich der Zeiterfassung in unseren Unterlagen gefunden. Was tun? Darf überhaupt nur eine einzige Mitarbeiterin Zugriff auf ein Zeiterfassungssystem haben? Wie kann man ihr Tun dann kontrollieren? Sie ist übrigens auch die Einzige, die nicht "Stechen" muss und ihre Zeiten dann einfach direkt ins System eingibt. Vielen Dank für eure Hilfe (hoffentlich) Gruß Kerstin

1.11004

Community-Antworten (4)

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Pfälzer

31.03.2010 um 11:38 Uhr

BR sollte sofort seine Mitbestimmung gem. § 87 Abs. 1 Ziff. 6 BetrVG beim AG reklamieren und die Aufnahme von Verhandlungen einer Betriebsvereinbarung fordern; in dieser BV müssen dann alle möglichen Dinge geregelt werden; siehe dazu z.B. auch die Handlungsempfehlungen zu BV über Zeitwirtschaftssysteme der Hans-Böckler-Stiftung (www.boeckler.de/betriebsvereinbarungen

H
Hanne

31.03.2010 um 11:59 Uhr

Hallo kittyjäger.... ich bin BRV.. Wir sind genau so vorgegangen wie Pfälzer es rät.... allerdings habe ich die BV geschrieben.... wir waren uns im großen und ganzen einig.. haben vorweg eine Betriebsversammlung gemacht. Die Gl wollte allerdings nicht unterschreiben da bei uns auch nicht alle gestemmpelt haben. Habe reingesetzt, daß alle die nicht §5 unterliegen sich zu stemmpeln haben... Die GL wollte einige natürlich flexibel halten ;-)

Habe der GL gesagt, daß wenn wir dort keine Unterschrift erhalten würde, würden wir entweder sie vom ArbG ersetzen laßen, oder würde der BR sich vielleicht entscheiden eine Einigungsstelle aufzusuchen

Die Gl sagte dann, daß sie gesonderte Arbeitsverträge mit den Angestellten gemacht hatten..und dafür mehr Gehalt bekommen würden... Oh sagte ich... das habe ich jetzt aber überhört...und gegrinst.. der BR ist über solche Verträge nie informiert wurden..

Ich weiß, aus zuverläßiger Quelle im Büro, daß die GL rücksprache mit einem Anwalt hatte.

Wir bekamen unsere Unterschrift. Und alle die vorher nicht gestemmpelt hatten freuen sich heute über die ganzen Überstunden ;-)

K
kittyjaeger

31.03.2010 um 14:48 Uhr

Okay, danke für die Hilfe. BV wird wohl der neue BR in Angriff nehmen müssen... Weiß jemand, ob nur eine einzige Person für ein Zeiterfassungssystem zuständig sein DARF? Gruß, Kerstin

P
Pfälzer

31.03.2010 um 17:09 Uhr

nein, natürlich nicht; auch das wäre ein wichtiger Punkt in einer vereinbarung

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