Neu gewählter BRV vom Arbeitgeber nicht anerkannt.
Unser BR hat in Abwesenheit (beide krank) unseres BRV und dessen Stellvertreter, einen neuen BRV und einen neuen Stellvertreter gewählt.
Der Arbeitgeber will jetzt Sitzungsprotokoll und den Beschluss zu der Sitzung haben. Es gab eine Frist bis wann diese Unterlagen eingereicht werden sollten.
Die Unterlagen wurden dem Arbeitgeber nicht eingereicht. Der Arbeitgeber erkennt den neugewählten BRV und seinen Vertreter nicht an, da die angeforderten Unterlagen nicht eingereicht wurden.
Ist das rechtens? Wir als Belegschaft Fragen uns, wer jetzt unser BRV ist.
Community-Antworten (15)
02.09.2015 um 00:27 Uhr
...Korrektur: Sitzungsprotokoll wurde nicht verlangt, sondern nur der Beschluss.
Noch eine Frage. Wer darf so eine Sitzung einberufen und Ersatz Mitglieder einladen außer BRV und Vertreter.
02.09.2015 um 01:11 Uhr
Hallo Peter, die Abwahl des Vorsitzenden und dessen Stellvertreter und/oder die Neuwahl des BR-Vor- sitzenden, sowie dessen Stelvertreter ist eine AUSSCHLIEßLICHE INNERE ORGANISATO - RISCHE ANGELEGENHEIT DES BETRIEBSRATES. Der AG hat keinerlei Anspruch auf die Vorlage und/oder Aushändigung der Sitzungsprotokolle inklusive der Beschlußfassung.Für eine solche Fallgestaltung enthält das Gesetz keine Anspruchsgrundlage zu Gunsten des Arbeitgebers.
Für den Fall, daß der BR-Vors.und Stellfix erkrankt sind und keine Regelung getroffen wurde, wie in solch einem Fall zu verfahren ist, dann haben alle anderen BR-Mitglieder ein "Selbstzusammentretungsrecht"
02.09.2015 um 09:31 Uhr
Ihr gebt keine Info (Beschluss) durch den neuen BRV an den AG und wundert Euch dann, das der davon ausgeht, das noch der alte BRV "an der Macht ist" ? Nicht Euer Ernst, oder ?
Wie Challenger schon richtig sagte, hat der AG natürlich kein Recht, einfach Protokolle zu bekommen.
02.09.2015 um 09:52 Uhr
@celestro: "Ihr gebt keine Info (Beschluss) durch den neuen BRV an den AG " worauf fußt diese Aussage?
Ich lese das nämlich so, als ob er sich nur drüber aufregt, weil man ihm kein Protokoll resp. Beschluss in schriftlicher(!) Form (Abschrift) übermittelt hat. Da er -hoffentlich!- nicht an der Sitzung teilgenommen hat, steht ihm auch weder das eine noch das andere zu (auch nicht in Auszügen). In dem Fall genügt es, ihn (schriftlich) darüber zu informieren, dass ein Karl-Heinz Mustermann zum neuen BR-V gewählt wurde. Ist er der Meinung, die Wahl wär fehlerhaft abgelaufen, kann er sich ja beim zuständigen ArbG beschweren. Bei Bedarf verlangt die Kammer dann -berechtigterweise - die Aushändigung des Protokoll nebst Beschluss.
Ergo: erklärt dem AG, dass mangels Anspruch kein Protokoll/Beschluss übermittelt werden kann/darf. (Ich gehe allerdings schon davon aus, dass er über den neuen BR-V irgendwie informiert wurde - mündlich oder per Mail?)
02.09.2015 um 11:23 Uhr
Wir als Belegschaft Fragen uns, wer jetzt unser BRV ist<
Also bist Du selbst nicht BR? Dann würde ich sagen: Der BR wird es doch geschafft haben, ein Infoblatt ans schwarze Brett zu heften. Und was da steht - so ist es. Was der Arbeitgeber denkt oder sagt, ist dabei unerheblich. Sich gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen ist Sache des BR selbst.
02.09.2015 um 16:34 Uhr
Meine Aussage fußt auf:
"Der Arbeitgeber will jetzt Sitzungsprotokoll und den Beschluss zu der Sitzung haben. Es gab eine Frist bis wann diese Unterlagen eingereicht werden sollten.
Die Unterlagen wurden dem Arbeitgeber nicht eingereicht."
heißt für mich, dem AG wurde weder das Protokoll (richtig) gegeben, noch der Beschluss mitgeteilt. Falls das nur nicht schriftlich gemacht wurde ... gut, lese ich daraus aber nicht.
Letztlich würde ich das aber sowieso immer schriftlich machen. Damit so eine bescheuerte Situation gar nicht vorkommen kann.
02.09.2015 um 17:53 Uhr
Zitat (celestro): "Letztlich würde ich das aber sowieso immer schriftlich machen. Damit so eine bescheuerte Situation gar nicht vorkommen kann."
Inwiefern hätte die Schriftform hier verhindern können, dass diese Situation entsteht?
02.09.2015 um 22:02 Uhr
In Abwesenheit wurden abgewählt ... Hallo ... ganz schlechte Kultur Betriebsräte erzielen Aussenwirkung nur durch Beschluss, wie wollt Ihr eurem AG mitteilen das es einen neuen BRV und SBRV gibt ? Tschuldigung BR1
02.09.2015 um 22:05 Uhr
Nebenbei, Sitzungsprotokolle und Abstimmungsergebnisse gehen den AG einen Sch...... an!
03.09.2015 um 12:00 Uhr
Ihr könnt diese Situation in Eurer nächsten Sitzung besprechen und zum Beispiele: " Im Fall der Verhinderung des BRV und sein Stellvertreter übernimmt " Name" das Amt. So steht es auch im BetrVG. Es wird einer gewählt. Danach einen Beschluss fassen und in Euer Geshäftsordnung schreiben. Diesen Abschnitt der GO könnt Ihr Eurem AG dann senden.
03.09.2015 um 13:54 Uhr
ZitaT: "Inwiefern hätte die Schriftform hier verhindern können, dass diese Situation entsteht?"
Wenn Beschlüsse immer schriftlich abgefasst und mittels Empfangsunterschrift übergeben werden, kann man immer ganz leicht nachweisen "wann, was und wem" irgendwas übergeben wurde. Dann wird sich ein AG auch gut überlegen, ob er etwas mit "Nichtwissen bestreitet" und der BRV kann immer schön nachweisen, das alles korrekt gelaufen ist.
Wobei natürlich aufgrund fehlender Rückmeldung von "derPeter" für mioch noch immer nicht feststeht, ob man dem AG den Beschluss (also die Info über die neue Wahl) nicht mitgeteilt hat oder nur "nicht schriftlich" mitgeteilt hat.
03.09.2015 um 18:19 Uhr
Ist ja Geil…… Immer wenn der Vorsitzende und sein Stellvertreter gerade mal nicht anwesend sind, wird mal schnell das Selbstzusammentretungsrecht aus der Kiste geholt und der Abservierungsmodus gestartet.
Da kann ich einen Arbeitgeber echt verstehen, dass er mit solchen Chaoten nichts zu tun haben will. Und als betroffener würde ich dann auch die Peitsche rausholen.
03.09.2015 um 19:40 Uhr
@celestro
Der AG erkennt den neuen BRV nicht an. Um etwas oder wen nicht an zu erkennen muß man ja von der Sache Kentniss haben. Von daher ist Deine eingeschlagne Diskusion sinnlos.
@Marvel Wie und was der BR in welcher Form auch immer unternimmt steht hier gar nicht als Thema in der Frage. Der AG hat mit dem BR in der aufgestellten Form zusammen zu arbeiten. Tut er dies nicht wird ihm das bei einem finnigen BR einige Euros kosten und er könnte sich schon mal einen Zweitwohnsitz beim nächten Arbeitsgericht anmelden.
04.09.2015 um 12:47 Uhr
@ Dummer Hund
Wenn ich AG wäre und irgendein BR-Mitglied würde mir erzählen "wir haben jetzt Person XYZ gewählt" würde ich das auch nicht anerkennen.
Und mal ehrlich ... wenn der AG das schriftlich haben will ... wo liegt verdammt nochmal das Problem ? Klar müßte der AG das auch anerkennen, wenn man ihm das mündlich mitteilt. Aber mal ehrlich ... sind wir hier im Kindergarten ? Bei so einer seltsamen Aktion hätte ich auch so meine Zweifel, ob das ernst gemeint ist und koscher gelaufen ist. Also Schriftform und fertig.
@ Marvel
Woher nimmst Du das Wissen von "Immer" zu sprechen ? Wenn eine Gruppe von Personen einen BRV absägen will, wird es vermutlich seine Gründe geben. Ebenso wird es auch Gründe geben, warum man das nicht in Anwesenheit selbiger Person macht. Ist sicher nicht die mutigste Art und Weise. Aber letztlich immer noch besser, als ein BR der nicht wie ein BR handelt, weil die Mehrheit nicht hinter dem BRV steht.
04.09.2015 um 18:10 Uhr
@celestro
Wenn ich AG wäre und irgendein BR-Mitglied würde mir erzählen "wir haben jetzt Person XYZ gewählt" würde ich das auch nicht anerkennen.
Dann hättest du bei mir als BR aber ein riesen Problem.
Ein BR kann schon ganz gut daran tuhen dem AG gleich auf zu zeigen das man sich in der inneren Struktur nicht rein reden lässt. Dies aber kann uns sollte jeder BR vor Ort für sich entscheiden.
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