Erstellt am 01.09.2015 um 17:27 Uhr von gironimo
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Das Angebot des Arbeitgebers ist doch fair. Wenn jetzt der AN trotzdem auf den höheren Betrag drängt, habe ich den Eindruck, er hätte so oder so gekündigt und will nun einen Fehler ausnutzen.
Als BR würde ich mich da heraushalten. Möge der Kollege das Angebot des AG annehmen oder seinen individualrechtlichen Anspruch selbst durchboxen.
Erstellt am 02.09.2015 um 08:09 Uhr von Erbsenzähler
Es kommt immer darauf an, was im Angebot steht. Steht etwas von unverbindlich? Wurde das Angebot 1:1 in den Abwicklungs- oder Aufhebungsvertrag übernommen?
Sind die Verträge schon unterschrieben? Gibt es arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussklausen zur Überbezahlung? Ohne das genaue Vertragswerk zu kennen ist es schwierig hier etwas zu sagen.
Kurz nach der Euroeinführung durfte ich einen Prozess im Rahmen eines Seminars als Zuhörer verfolgen. Hier ging es um die Verwechslung von DM und €. Es wurde eine Zahlung von X DM ausgemacht und im unterschriebenen Vertrag stand €. Der Arbeitgeber hat den Vertrag wegen Irrtums angefochten und gewonnen!
Im Endeffekt kann das nur ein Rechtsanwalt und das Gericht entscheiden, wenn es zu einer Klage kommt.
Erstellt am 02.09.2015 um 09:32 Uhr von Pjöööng
Mich irritiert sowieso das Vorgehen. Der Arbeitnehmer stellt eine "Anfrage" und kündigt daraufhin? Richtigerweise würde man hier doch einen Aufhebungsvertrag schließen und dann dürfte die Frage relativ einfach zu beantworten sein.