Abfindung zu hoch berechnet
Hallo, unser AG bietet derzeit Abfindungen an. Dafür gibt es ein Anfrageformular. Mit diesem hat ein MA seine Höhe der Abfindung berechnen lassen und daraufhin gekündigt. Nun stellte sich heraus, dass die Personalabteilung versehentlich eine Position zuviel eingerechnet hat (pro Kind gibt es 2000 €). Die Personalabteilung entschuldigte sich bei dem MA, der nun statt 7000 € nur 5000 € erhält, und bot an die Kündigung wieder rückgängig zu machen. Der MA besteht auf die 2000 €. Wie seht ihr das? Ist bereits eine Anfrage schon rechtsverbindlich? Als BR muss ich natürlich auch die Dame aus der Personalabteilung schützen, da diese z.Zt. extrem überbelastet ist.
Community-Antworten (3)
01.09.2015 um 19:27 Uhr
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Das Angebot des Arbeitgebers ist doch fair. Wenn jetzt der AN trotzdem auf den höheren Betrag drängt, habe ich den Eindruck, er hätte so oder so gekündigt und will nun einen Fehler ausnutzen.
Als BR würde ich mich da heraushalten. Möge der Kollege das Angebot des AG annehmen oder seinen individualrechtlichen Anspruch selbst durchboxen.
02.09.2015 um 10:09 Uhr
Es kommt immer darauf an, was im Angebot steht. Steht etwas von unverbindlich? Wurde das Angebot 1:1 in den Abwicklungs- oder Aufhebungsvertrag übernommen? Sind die Verträge schon unterschrieben? Gibt es arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussklausen zur Überbezahlung? Ohne das genaue Vertragswerk zu kennen ist es schwierig hier etwas zu sagen.
Kurz nach der Euroeinführung durfte ich einen Prozess im Rahmen eines Seminars als Zuhörer verfolgen. Hier ging es um die Verwechslung von DM und €. Es wurde eine Zahlung von X DM ausgemacht und im unterschriebenen Vertrag stand €. Der Arbeitgeber hat den Vertrag wegen Irrtums angefochten und gewonnen!
Im Endeffekt kann das nur ein Rechtsanwalt und das Gericht entscheiden, wenn es zu einer Klage kommt.
02.09.2015 um 11:32 Uhr
Mich irritiert sowieso das Vorgehen. Der Arbeitnehmer stellt eine "Anfrage" und kündigt daraufhin? Richtigerweise würde man hier doch einen Aufhebungsvertrag schließen und dann dürfte die Frage relativ einfach zu beantworten sein.
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