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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitnehmer wollen zur ausländischen Schwesterfirma wechsel

H
hatschi2412
Jan 2023 bearbeitet

wir sind ein Unternehmen mit ca. 90 Mitarbeiter. 6 ausländische Mitarbeiter, die in Deutschland angestellt sind möchten jetzt vertraglich zur ausländischen Schwester Firma wechseln um den früheren Renteneintritt zu nutzen. An Arbeitsumfeld ändert sich nichts da die Mitarbeiter als Fahrer tätig sind. Hat jemand damit Erfahrungen gemacht

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Community-Antworten (3)

G
ganther

12.01.2023 um 10:52 Uhr

Die Frage ist schon sehr allgemein gestellt. Was interessiert im. Speziellen? Geht es um euch als BR? Was müssen die MA beachten? Steuerrecht? Sozialversicherung?

T
takkus

12.01.2023 um 11:05 Uhr

Also um deine Frage "Hat jemand damit Erfahrungen gemacht" zu beantworten. nein, wir hier nicht.

E
Erbsenzähler

12.01.2023 um 15:25 Uhr

Arbeitnehmer unterliegen in Deutschland der Sozialversicherungspflicht - das gilt auch für Beschäftigte ausländischer Unternehmen, die nicht nur vorübergehend im Einsatz sind. In der Europäischen Union gilt das Arbeitnehmer, die in einem Mitgliedstaat arbeiten, unterliegen der dortigen Sozialversicherungspflicht – unabhängig davon, in welchem Land der Arbeitgeber seinen Sitz hat.

Ausnahme ist die 183 Tage Regel

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