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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Informationszusammenstellung der Personalabteilung für ausländische Führungskräfte mit Mitarbeitern in Deutschland

H
Heidelberg
Nov 2016 bearbeitet

Liebe Foris, wir haben etliche Mitarbeiter, die von Vorgesetzten im Ausland geführt werden. Problem ist, dass diese ausländischen Vorgesetzten weder mit dem deutschen Arbeitsrecht noch mit unseren Betriebsvereinbarungen vertraut sind (Immerhin liegt ein Teil der wichtigsten Betriebsvereinbarungen bereits übersetzt vor). Die Personalabteilung erstellt aus diesem Grund jetzt ein Handbuch für die ausländischen Vorgesetzten, darin werden die vermutlich die Betriebsvereinbarungen erläutert und es ist anzunehmen, dass auch die Funktion des Betriebsrates (der ja ausschlaggebend für die Vereinbarung von Betriebsvereinbarungen ist) dort erklärt wird.

Meine Frage: Haben lokaler BR oder GBR ein "Recht" darauf das Handbuch vor Veröffentlichung zu lesen und Korrekturen zu formulieren?

Würde mich freuen, wenn hier ein Fori antworten könnte, dem die Problematik mit ausländischen Führungskräften und deutschen Mitarbeitern vertraut ist. Schöne Grüße Heidelberg123

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Community-Antworten (4)

B
BRMler Akzeptiert

29.11.2012 um 16:30 Uhr

Ein Recht dieses vorgelegt zu bekommen besteht NICHT!!

Doch einem AG ist es sehr geraten dieses zu tun. Denn dann kann der BR ggf auf Lücken hinweisen, welche es dem AG dann ersparen, dass es später Probleme gibt.

Denn auch die Unwissenheit dieser Vorgesetzten im Ausland schütz den AG nicht vor Folgen bei Verstößen dieser Vorgesetzten im Ausland.

So würde ich auch als BR gegenüber dem AG agumentieren.

PS: Das BetrVG kann man kaufen und lesen die BVn MUSS der AG allen AN zur kenntnis bringen. Vorgesetzten im Ausland sollten auch des lesens kundig sein.

Weiter regt doch einmal für die Vorgesetzten im Ausland eine Schulung an, bzw bietet dem AG an die Vorgesetzten im Ausland einmal zu einem Runden Tisch mit dem BR einzuladen.

G
gironimo

29.11.2012 um 17:24 Uhr

Ich sehe da schon einen Anspruch. Der BR ist ja dafür zuständig die Anwendung der Gesetze zu überwachen - also auch die gesetzliche Verpflichtung des AG BVs im Betrieb zu veröffentlichen. Das kann er in diesem Fall nur, wenn er das Buch sieht.

Aber eigentlich sollte schon der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit dem AG Grund genug sein, Euch das Werk vorab zu zeigen.

W
wahlvst

29.11.2012 um 19:06 Uhr

gironimo

der BR nur soweit der AG verpflichtet ist BV bekannt zu machen. Nicht aber welchen BetrVG Kommentar er zB Personalstellen zur Verfügung stellt. Das Handbuch welche der AG hier zusammenstellt ist nichts anders.

Hast Du schon einmal die MB gefordert und auch bekommen, bei der Frage welchen Kommentar oder bekommen Persoanler überhaupt einen Kommentar??

Sofern ist der erste Vorschlag doch gut! Besonders das mit dem runden Tisch. Denn es fördert die vetrauensvoll Zusammenarbeit

B
Betriebsrätin

29.11.2012 um 19:13 Uhr

Der AG könnte hier auch diese Peronalverantwortlichen auf Schulung senden oder mit diesen während der Arbeitszeit eine Inhausschulung machen, da wäre der BR dann auch nicht dabei. Könnte also nicht verfolgen, was wird diesen da erzählt.

Kann solche Seminare aber einmal BR empfehlen wenn sie Zugangsmöglichkeiten haben, denn dort werden diesen Teilnehmern dann u.a. auch erklärt was den BR nichts angeht oder wie man diesen das Leben schwer machen kann. Auch wie geht ihr geschickt vor, wenn ihr AN loswerden wollt.

Aus Medien ist dieses ja wohl vielen BRM bekannt.

Sonst siehe Vorrednern 1+3

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