MA werden übergangen (MA für neuen Standort werden durch eine Schwesterfirma ohne BR eingestellt) - hat der BR eine Möglichkeit sich einzuschalten?
Unser AG plant eine Niederlassung im Ausland. Eine Reihe von Mitarbeitern kann sich vorstellen dort hin zu gehen. Bislang wurden nur vereinzelt Informationen bzgl. der neuen Niederlassung bekannt gegeben. Um dem BR das Mitspracherecht zu nehmen will man nun die Mitarbeiter für den neuen Standort durch eine Schwesterfirma ohne BR einstellen. Außerdem werden Stellen vergeben, ohne dass das Interesse einzelner Mitarbeiter berücksichtigt wird.
Hat der BR in dieser Situation irgendeine Möglichkeit sich einzuschalten?
Community-Antworten (1)
18.07.2008 um 13:22 Uhr
Hallo mlowrey, solange keine Betriebsbedingten Kündigungen anstehen, eher nicht.
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