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Versetzung wirksam?

B
brsieben
Jan 2018 bearbeitet

Ein MA wurde mit seinem Einverständnis auf eine gleichwertige Stelle in einer anderen Abteilung versetzt - innerhalb seines bisherigen Betriebes, wie er (und jeder andere Beteiligte) annahm. Es gab auch keinen Grund, daran zu zweifeln. In seiner aktuellen Gehaltsabrechnung entdeckt er nun, dass er ab sofort einem anderen Betrieb zugerechnet wird (incl. Kündigung und Neuanmeldung bei der Krankenkasse durch die Personalabteilung). Davon war vorher nie die Rede, und der MA ist auch tatsächlich gar nicht tätig für diesen Unternehmensteil. Diese buchhalterischen Verrenkungen könnten ihm ja vielleicht noch egal sein, aber sein neuer Betrieb ist u.U. von Schließung bedroht. 2 Fragen: 1.) Wie wäre er bei einer Sozialauswahl gestellt? Würde er mit den MA des UNTERNEHMENS oder nur seines BETRIEBES verglichen? 2.) Wie kann er sich zur Wehr setzen und die buchhalterische Zuordnung zu dem Betrieb erwirken, für den er tatsächlich arbeitet?

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Community-Antworten (11)

G
gironimo Akzeptiert

01.09.2015 um 19:47 Uhr

Abgesehen davon, dass auch ich die Frage hätte, was dem BR zur Versetzung vorgelegt wurde, stellt sich die Frage, was dem Kollegen zur Versetzung schriftlich vorgelegt wurde und ggf. von diesem unterschrieben wurde?

Wenn nichts - würde ich erst einmal den Arbeitgeber um Aufklärung bitten.

O
outofmemory

01.09.2015 um 18:13 Uhr

Und wie sah die Anhörung des BR dazu aus? Bei einer Versetzung im selben Betrieb, hättet ihr eine Anhörung zur Versetzung bekommen sollen. Bei einer Versetzung nicht im selben Betrieb, hätte der aufnehmende BR eine Einstellungsanhörung bekommen müssen. In beiden Fällen hätte der BR mit dem MA vorher sprechen sollen / müssen. Und da hätte man dies bereinigen können. Sollte jetzt keine Anhörung erfolgt sein, kann mangels Beteilgung des BR, die Versetzung anuliert werden.

P
Pickel

01.09.2015 um 19:05 Uhr

Outofmemory, machst du es dir da nicht im Schlusssatz zu einfach?

Wie es sich darstellt, hat der AN eine Kündigung und einen neuen Arbeitsvertrag bei einem anderen Betrieb unterschrieben.

Der alte BR ist dabei raus.

Der neue (wenns den gibt?) hätte zustimmen müssen. Wenn die Anhörung nicht erfolgte, kann der BR darauf verweisen - und den AN damit arbeitslos machen bzw. eine neue Anhörung durchdrücken und der dann zustimmen. Einen Weg zurück ins alte Unternehmen sehe ich dann nicht.

O
outofmemory

01.09.2015 um 19:15 Uhr

Pickel, vielleicht, vielleicht aber auch nicht. Bei einer Versetzung in einen anderen Betrieb, muss es sich nicht um rechtlich getrennte Unternehmen handeln. Wenn Mitarbeiter A von Betrieb X zu Betrieb Y wechselt, die beide den gleichen Unternehmen angehören, dann wird in der Regel nur eine Vertragsergänzung vorgenommen und nicht eine neuer Vertrag + Kündigung aufgesetzt. Aber wir beide mutmaßen hier. Daher bin ich auf die Antwort von brsieben gespannt.

B
brsieben

02.09.2015 um 09:38 Uhr

Liebe Wissende, hier die ergänzenden Informationen: dem BR wurde eine Versetzung innerhalb des bisherigen Betriebes vorgelegt. Das ist auch das, was der MA unterschrieben hat. Die Versetzung in den zweiten Betrieb ist nicht räumlich zu verstehen, sondern allein ein Akt der Zuordnung zu einer Kostenstelle. Deswegen war die heimliche Zuordnung zu dem zweiten Betrieb auch erst in der Abrechnung erkennbar. Also: Es handelt sich um 2 Betriebe unter einem Dach, deren MA teilweise im selben Zimmer sitzen. (Sorry, wenn ich das so lese, bin ich selber ganz verwirrt.) Meine Frage ist: WIE wehrt man sich am besten dagegen? Wahrscheinlich über den Weg "nicht korrekte Anhörung"? Oder der MA selbst mit "das habe ich nicht unterschrieben"? Oder beides? Oder ist es vielleicht völlig unschädlich, zu welchem Betrieb der MA gerechnet wird, weil er ja zu gleichen Konditionen eingestellt ist wie bisher? Was passiert mit ihm, wenn der zweite Betrieb stillgelegt wird?

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Pjöööng

02.09.2015 um 11:37 Uhr

Zitat (brsieben): "Die Versetzung in den zweiten Betrieb ist nicht räumlich zu verstehen, sondern allein ein Akt der Zuordnung zu einer Kostenstelle. Deswegen war die heimliche Zuordnung zu dem zweiten Betrieb auch erst in der Abrechnung erkennbar. Also: Es handelt sich um 2 Betriebe unter einem Dach, deren MA teilweise im selben Zimmer sitzen."

Ich habe da erhebliche Schwierigkeiten, diese Beschreibung mit der Definition des § 4 (1) Satz 1 BetrVG unter einen Hut zu bringen. Hier scheinen Betriebsräte seit langem einen Schlaf der Gerechten zu geniessen.

B
brsieben

02.09.2015 um 11:51 Uhr

@ Pjöööng Ist das die Antwort auf meine Frage? Dann markiere ich das sofort als hilfreich. Vielen Dank.

P
Pjöööng

02.09.2015 um 12:17 Uhr

brsieben, auf diese zweifelhaften Auszeichnungen wie "hilfreichste Antwort" lege ich keinen Wert, insbesondere da in Wahrheit häufig die Wunschantwort markiert wird.

Ich bin mir durchaus bewusst, dass mein Beitrag keine einfache Antwort auf die gestellte Frage ist. Allerdings könnte der aufmerksame Leser meiner Antwort nach einem bisschen Nachdenken sogar zu dem Ergebnis kommen, dass die Antwort auf die gestellte Frage gar nicht weiterhilft. Merkst Du nicht, dass sich Euer Betriebsrat von Eurem Arbeitgeber gehörig über den Tisch ziehen lässt und offensichtlich nicht gewillt ist, das abzustellen?

B
brsieben

02.09.2015 um 12:36 Uhr

@ Pjöööng §4 (1) Satz 2 BetrVG

Huhu, sind da vielleicht noch andere, die außer einem Schnellurteil über die Arbeit anderer Betriebsräte einen Rat haben?

P
Pjöööng

02.09.2015 um 12:46 Uhr

Zitat (brsieben): "§4 (1) Satz 2 BetrVG"

"Die Arbeitnehmer eines Betriebsteils, in dem kein eigener Betriebsrat besteht, können mit Stimmenmehrheit formlos beschließen, an der Wahl des Betriebsrats im Hauptbetrieb teilzunehmen; § 3 Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend."?

Scheint ja wirklich ein heißes Konstrukt bei Euch zu sein.

O
outofmemory

02.09.2015 um 13:43 Uhr

Also brsieben, euer Konstrukt kann ich mir auch nicht so recht vorstellen. Haben die MA des 2 Betriebs sich euch angeschlossen? Und sind diese Betriebe denn wirklich eigenständig? Wenn die MA zusammen in einem Büro sitzen und wohl auch an den selben Dingen arbeiten, die Personalabteilung auch für den Betrieb 2 zuständig ist usw., scheint mir dies nicht so. Da solltet ihr mal prüfen, ob es wirklich 2 Betriebe sind. Bzgl. der Versetzung würde ich jetzt mal die Personalabteilung kontaktieren, vielleicht war es ein versehen, dass jetzt auf der Verdienstabrechnung eine andere Kostenstelle ausgewiesen wird. Ist dies nicht der Fall, ist dies eine Versetzung ohne Zustimmung des BRs. Dann könnte man über §101 BetrVG die Aufhebung der Versetzung erwirken. Wichtig ist, dass der MA, wie Pickel schon anmerkte, nicht in einen anderen Betrieb mit neuem Vertrag und Kündigung des alten Vertrages übergegangen ist. Zumal die Prüfung ob es wirklich 2 Betriebe sind, dann Prio 1 haben sollte.

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