Ein MA wurde mit seinem Einverständnis auf eine gleichwertige Stelle in einer anderen Abteilung versetzt - innerhalb seines bisherigen Betriebes, wie er (und jeder andere Beteiligte) annahm. Es gab auch keinen Grund, daran zu zweifeln.
In seiner aktuellen Gehaltsabrechnung entdeckt er nun, dass er ab sofort einem anderen Betrieb zugerechnet wird (incl. Kündigung und Neuanmeldung bei der Krankenkasse durch die Personalabteilung). Davon war vorher nie die Rede, und der MA ist auch tatsächlich gar nicht tätig für diesen Unternehmensteil. Diese buchhalterischen Verrenkungen könnten ihm ja vielleicht noch egal sein, aber sein neuer Betrieb ist u.U. von Schließung bedroht.
2 Fragen:
1.) Wie wäre er bei einer Sozialauswahl gestellt? Würde er mit den MA des UNTERNEHMENS oder nur seines BETRIEBES verglichen?
2.) Wie kann er sich zur Wehr setzen und die buchhalterische Zuordnung zu dem Betrieb erwirken, für den er tatsächlich arbeitet?