Erstellt am 01.09.2015 um 16:13 Uhr von outofmemory
Und wie sah die Anhörung des BR dazu aus?
Bei einer Versetzung im selben Betrieb, hättet ihr eine Anhörung zur Versetzung bekommen sollen.
Bei einer Versetzung nicht im selben Betrieb, hätte der aufnehmende BR eine Einstellungsanhörung bekommen müssen.
In beiden Fällen hätte der BR mit dem MA vorher sprechen sollen / müssen. Und da hätte man dies bereinigen können.
Sollte jetzt keine Anhörung erfolgt sein, kann mangels Beteilgung des BR, die Versetzung anuliert werden.
Erstellt am 01.09.2015 um 17:05 Uhr von Pickel
Outofmemory, machst du es dir da nicht im Schlusssatz zu einfach?
Wie es sich darstellt, hat der AN eine Kündigung und einen neuen Arbeitsvertrag bei einem anderen Betrieb unterschrieben.
Der alte BR ist dabei raus.
Der neue (wenns den gibt?) hätte zustimmen müssen. Wenn die Anhörung nicht erfolgte, kann der BR darauf verweisen - und den AN damit arbeitslos machen bzw. eine neue Anhörung durchdrücken und der dann zustimmen. Einen Weg zurück ins alte Unternehmen sehe ich dann nicht.
Erstellt am 01.09.2015 um 17:15 Uhr von outofmemory
Pickel, vielleicht, vielleicht aber auch nicht. Bei einer Versetzung in einen anderen Betrieb, muss es sich nicht um rechtlich getrennte Unternehmen handeln. Wenn Mitarbeiter A von Betrieb X zu Betrieb Y wechselt, die beide den gleichen Unternehmen angehören, dann wird in der Regel nur eine Vertragsergänzung vorgenommen und nicht eine neuer Vertrag + Kündigung aufgesetzt.
Aber wir beide mutmaßen hier. Daher bin ich auf die Antwort von brsieben gespannt.
Erstellt am 01.09.2015 um 17:47 Uhr von gironimo
Abgesehen davon, dass auch ich die Frage hätte, was dem BR zur Versetzung vorgelegt wurde, stellt sich die Frage, was dem Kollegen zur Versetzung schriftlich vorgelegt wurde und ggf. von diesem unterschrieben wurde?
Wenn nichts - würde ich erst einmal den Arbeitgeber um Aufklärung bitten.
Erstellt am 02.09.2015 um 07:38 Uhr von brsieben
Liebe Wissende, hier die ergänzenden Informationen:
dem BR wurde eine Versetzung innerhalb des bisherigen Betriebes vorgelegt. Das ist auch das, was der MA unterschrieben hat.
Die Versetzung in den zweiten Betrieb ist nicht räumlich zu verstehen, sondern allein ein Akt der Zuordnung zu einer Kostenstelle. Deswegen war die heimliche Zuordnung zu dem zweiten Betrieb auch erst in der Abrechnung erkennbar. Also: Es handelt sich um 2 Betriebe unter einem Dach, deren MA teilweise im selben Zimmer sitzen.
(Sorry, wenn ich das so lese, bin ich selber ganz verwirrt.)
Meine Frage ist: WIE wehrt man sich am besten dagegen? Wahrscheinlich über den Weg "nicht korrekte Anhörung"? Oder der MA selbst mit "das habe ich nicht unterschrieben"? Oder beides?
Oder ist es vielleicht völlig unschädlich, zu welchem Betrieb der MA gerechnet wird, weil er ja zu gleichen Konditionen eingestellt ist wie bisher? Was passiert mit ihm, wenn der zweite Betrieb stillgelegt wird?
Erstellt am 02.09.2015 um 09:37 Uhr von Pjöööng
Zitat (brsieben):
"Die Versetzung in den zweiten Betrieb ist nicht räumlich zu verstehen, sondern allein ein Akt der Zuordnung zu einer Kostenstelle. Deswegen war die heimliche Zuordnung zu dem zweiten Betrieb auch erst in der Abrechnung erkennbar. Also: Es handelt sich um 2 Betriebe unter einem Dach, deren MA teilweise im selben Zimmer sitzen."
Ich habe da erhebliche Schwierigkeiten, diese Beschreibung mit der Definition des § 4 (1) Satz 1 BetrVG unter einen Hut zu bringen. Hier scheinen Betriebsräte seit langem einen Schlaf der Gerechten zu geniessen.
Erstellt am 02.09.2015 um 09:51 Uhr von brsieben
@ Pjöööng
Ist das die Antwort auf meine Frage? Dann markiere ich das sofort als hilfreich. Vielen Dank.
Erstellt am 02.09.2015 um 10:17 Uhr von Pjöööng
brsieben, auf diese zweifelhaften Auszeichnungen wie "hilfreichste Antwort" lege ich keinen Wert, insbesondere da in Wahrheit häufig die Wunschantwort markiert wird.
Ich bin mir durchaus bewusst, dass mein Beitrag keine einfache Antwort auf die gestellte Frage ist. Allerdings könnte der aufmerksame Leser meiner Antwort nach einem bisschen Nachdenken sogar zu dem Ergebnis kommen, dass die Antwort auf die gestellte Frage gar nicht weiterhilft. Merkst Du nicht, dass sich Euer Betriebsrat von Eurem Arbeitgeber gehörig über den Tisch ziehen lässt und offensichtlich nicht gewillt ist, das abzustellen?
Erstellt am 02.09.2015 um 10:36 Uhr von brsieben
@ Pjöööng
§4 (1) Satz 2 BetrVG
Huhu, sind da vielleicht noch andere, die außer einem Schnellurteil über die Arbeit anderer Betriebsräte einen Rat haben?
Erstellt am 02.09.2015 um 10:46 Uhr von Pjöööng
Zitat (brsieben):
"§4 (1) Satz 2 BetrVG"
"Die Arbeitnehmer eines Betriebsteils, in dem kein eigener Betriebsrat besteht, können mit Stimmenmehrheit formlos beschließen, an der Wahl des Betriebsrats im Hauptbetrieb teilzunehmen; § 3 Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend."?
Scheint ja wirklich ein heißes Konstrukt bei Euch zu sein.
Erstellt am 02.09.2015 um 11:43 Uhr von outofmemory
Also brsieben, euer Konstrukt kann ich mir auch nicht so recht vorstellen. Haben die MA des 2 Betriebs sich euch angeschlossen? Und sind diese Betriebe denn wirklich eigenständig? Wenn die MA zusammen in einem Büro sitzen und wohl auch an den selben Dingen arbeiten, die Personalabteilung auch für den Betrieb 2 zuständig ist usw., scheint mir dies nicht so. Da solltet ihr mal prüfen, ob es wirklich 2 Betriebe sind.
Bzgl. der Versetzung würde ich jetzt mal die Personalabteilung kontaktieren, vielleicht war es ein versehen, dass jetzt auf der Verdienstabrechnung eine andere Kostenstelle ausgewiesen wird. Ist dies nicht der Fall, ist dies eine Versetzung ohne Zustimmung des BRs. Dann könnte man über §101 BetrVG die Aufhebung der Versetzung erwirken. Wichtig ist, dass der MA, wie Pickel schon anmerkte, nicht in einen anderen Betrieb mit neuem Vertrag und Kündigung des alten Vertrages übergegangen ist. Zumal die Prüfung ob es wirklich 2 Betriebe sind, dann Prio 1 haben sollte.