Versetzung - gültig oder nicht ?
Bei uns wurde ein Mitarbeiter zu einer anderen Betriebsstätte versetzt (selbe Tätigkeit). Die Versetzung wurde ihm schriftlich mitgeteilt. Der BR hat der Versetzung zugestimmt. Der Mitarbeiter hat die Versetzung nicht unterschrieben und hat aber auch nicht wiedersprochen. Ist die Versetzung nun wirksam oder nicht.
Community-Antworten (2)
11.07.2006 um 22:47 Uhr
Hat denn der BR vor der Zustimmung zur Versetzung einmal bei diesem MA nachgefragt, ob er damit einverstanden ist?
Aber auch wenn der BR dieser Versetzung zugestimmt hat, kann sich ein MA gegen die Versetzung wehren, falls in seinem Arbeitsvertrag z.B. keine diesbezügliche Regelung getroffen wurde. Vielleicht zieht er das ja gerade in Erwägung!
Abgesehen davon, ist hier nunmehr das Individualrecht gefragt.
12.07.2006 um 21:44 Uhr
Hallo Fayence,
danke für die Info. Ob der MA vom BR gefragt wurde kann keiner mehr sagen weil der Vorgang vor der BR-Wahl 2006 eingeleitet wurde. §99 Meldung wurde vom alten BR unterschrieben. MA sagt jetzt er wurde nicht gefragt. Alter BR kann nicht mehr befragt werden. Was kann der MA gegen seine Versetzung unternehmen.
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