Erstellt am 01.09.2015 um 09:31 Uhr von gironimo
Was sagt denn die Dienstreiseordnung dazu? Wahrscheinlich ist zu übernachten......
Abgesehen davon - wenn es ein Einzelfall ist, würde ich da nicht päpstlicher sein als der Papst.
Wenn so etwas öfter vorkommt, sollte sich der BR auch mal mit den Arbeitszeiten im Außendienst befassen - auch da gibt es die Mitbestimmung uns auch für Außendienstler lässt sich eine Arbeitszeitregelung finden.
Erstellt am 01.09.2015 um 09:54 Uhr von Pickel
Wenn das der tägliche Stau ist, würde ich aktiv werden.
Wenn es die Vollsperrung wegen Unfalls ist, von der keiner ausgehen kann, ist es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein Fall von 14 ArbZG und somit auch nicht zu beanstanden.
Erstellt am 01.09.2015 um 10:59 Uhr von Aidan
Nach meiner Kenntnis ist Reisezeit keine Arbeitszeit im Sinne ArbZG. Eine Kollision mit den 10 h ergibt sich daraus nicht.
Höchstwahrscheinlich gibt es aber eine separate Regelung dazu (tariflich oder BV), da musst du mal nachgucken.
Erstellt am 01.09.2015 um 11:14 Uhr von pillepalleTR
@Aidan. da es sich hier augenscheinlich um vertraglich geschuldeten Leistungspflichten des Arbeitnehmers handelt (vom Servicetechniker im Außen(!)dienst erwartet man das genauso wie vom LKW-Fahrer, der bei einer Spedition angestellt ist), ist es sehr wohl als Arbeitszeit zu betrachten. Diese Reisezeiten spielen also sowohl bei der Einhaltung der im ArbZG hinterlegten Höchstwerte als auch bei der Gehaltsberechnung eine Rolle.
Da die ursprüngliche Frage aber nur auf das ArbZG abstellt, sehe ich das wie gironimo und Pickel. Es darf nicht zur Regel werden, sondern ein Einzelfall darstellen. Ne BV hilft (falls TV nix dazu sagt) da sicherlich weiter und schafft Klarheit.
Erstellt am 04.09.2015 um 19:32 Uhr von Topas
Dann muss er den Rest der Strecke rückwärts fahren.