Erstellt am 19.06.2007 um 06:55 Uhr von Neuling45
Das Arbeitszeitgesetz sagt ganz eindeutig, tägliche Arbeitszeit 8 Stunden, diese können, in Notfällen, auf maximal 10 Stunden täglich erhöht werden.
Also darf der BR noch mehr Arbeitsstunden gar nicht genehmigen. Es ist ja nett von Dir Deinen AG unterstützen zu wollen (hoffentlich würde er es Dir auch einmal danken) ich finde das aber völlig unnötig, denn Du schreibst ja selbst, es geht ja nicht um die komplette Belegschaft, wenn der AG jetzt einen Großauftrag hat und wegen Krankmeldungen in Bedrängnis kommen sollte, so wäre es doch wohl richtiger, die Stunden auch auf andere zu verteilen um die möglichen 10 Stunden einzuhalten. Evtl. kann der AG sich ja auch kurzfristig für die notwendige Zeit "Leiharbeiter" dazuholen.
Erstellt am 19.06.2007 um 09:12 Uhr von Angi1
Hallo Agadasch,
vielleicht kämen auch Schüler und Studenten als Ferienjobber in Betracht.
MfG
Angi1
Erstellt am 19.06.2007 um 10:20 Uhr von Crazy Train
Das ist nicht so einfach..für den Job den ich mache, brauch man eine spezielle Ausbildung..
Erstellt am 19.06.2007 um 16:37 Uhr von betriebsratten
Leute....der Schuh ist für den BR zu gross....der ArbeitGEBER ist in der Verantwortung:
http://www.arbeitsrecht.org/themen-a-z/arbeitszeiten/artikel07418.html
Auszug:
Wichtiger Hinweis: Beschäftigen Sie einen Arbeitnehmer über die Grenzen der Höchstarbeitszeit hinaus, so stellt dies nach § 22 ArbZG eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 15.000 € geahndet werden kann. Haben Sie die Regelung zur Höchstarbeitszeit vorsätzlich verletzt und dadurch die Gesundheit eines Arbeitnehmers gefährdet, stellt dies nach § 23 ArbZG sogar eine Straftat dar. Gleiches gilt, wenn die Verletzung der Höchstarbeitszeitgrenze beharrlich verletzt wird. In beiden Fällen drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr.
Erstellt am 19.06.2007 um 16:38 Uhr von betriebsratten
Leiharbeiter
Und wenn der Job so speziell ist...was machen die eigendlich wenn Du krank wirst oder einen Unfall hast? Ist dann die Firma pleite?
Erstellt am 19.06.2007 um 22:40 Uhr von Agadasch
Auch wenn ich mein schriftliches einverständniss gegeben habe?
Erstellt am 19.06.2007 um 23:18 Uhr von sphinx
@ Agadasch,
darfst du eine rote Ampel überfahren, wenn dein AG dich darum bittet und du schriftlich zustimmst?
LG ;-)