Freiwillige Mehrarbeit
Mein AG(Dienstleister)kann durch viele Krankmeldungen z.z.die vertraglich vorgesehene anzahl Mitarbeiter nicht stellen um die 8std. schichten komplett einzuhalten..selbst 10std.sind nicht komplett ausreichend.Es gibt AN,wie ich,die bereitwillig 12std.arbeiten würden weil ich auch angst um meinen Arbeitsplatz habe und natürlich auch um mir auch ein paar euro dazuzuverdienen.Der BR sträubt sich dagegen mit der begründung das es dochn Arbeitsgesetz gibt und man währe nach 10std.nicht mehr versichert!Ich glaube in irgendeinem gesetz steht solange ich arbeite bin i9ch auch versichert,oder?..was nützt mir das wenn mein AG den Auftrag verliert?Hat der BR nur angst das er sein Mandat verlieren könnte oder warum handeln die so?Also meine frage,darf ich 12std.arbeiten wenn ich freiwillig zustimme?es geht ja nicht um die komplette Belegschaft!Und wenn der BR nun doch zustimmen sollte hoff ich doch das denen keine Konsequenzen drohen?Die Situation kann ja nächste woche wieder normal sein!!wär toll von euch ne antwort zu bekommen...
Community-Antworten (7)
19.06.2007 um 08:55 Uhr
Das Arbeitszeitgesetz sagt ganz eindeutig, tägliche Arbeitszeit 8 Stunden, diese können, in Notfällen, auf maximal 10 Stunden täglich erhöht werden. Also darf der BR noch mehr Arbeitsstunden gar nicht genehmigen. Es ist ja nett von Dir Deinen AG unterstützen zu wollen (hoffentlich würde er es Dir auch einmal danken) ich finde das aber völlig unnötig, denn Du schreibst ja selbst, es geht ja nicht um die komplette Belegschaft, wenn der AG jetzt einen Großauftrag hat und wegen Krankmeldungen in Bedrängnis kommen sollte, so wäre es doch wohl richtiger, die Stunden auch auf andere zu verteilen um die möglichen 10 Stunden einzuhalten. Evtl. kann der AG sich ja auch kurzfristig für die notwendige Zeit "Leiharbeiter" dazuholen.
19.06.2007 um 11:12 Uhr
Hallo Agadasch,
vielleicht kämen auch Schüler und Studenten als Ferienjobber in Betracht.
MfG Angi1
19.06.2007 um 12:20 Uhr
Das ist nicht so einfach..für den Job den ich mache, brauch man eine spezielle Ausbildung..
19.06.2007 um 18:37 Uhr
Leute....der Schuh ist für den BR zu gross....der ArbeitGEBER ist in der Verantwortung:
http://www.arbeitsrecht.org/themen-a-z/arbeitszeiten/artikel07418.html
Auszug: Wichtiger Hinweis: Beschäftigen Sie einen Arbeitnehmer über die Grenzen der Höchstarbeitszeit hinaus, so stellt dies nach § 22 ArbZG eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 15.000 € geahndet werden kann. Haben Sie die Regelung zur Höchstarbeitszeit vorsätzlich verletzt und dadurch die Gesundheit eines Arbeitnehmers gefährdet, stellt dies nach § 23 ArbZG sogar eine Straftat dar. Gleiches gilt, wenn die Verletzung der Höchstarbeitszeitgrenze beharrlich verletzt wird. In beiden Fällen drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr.
19.06.2007 um 18:38 Uhr
Leiharbeiter
Und wenn der Job so speziell ist...was machen die eigendlich wenn Du krank wirst oder einen Unfall hast? Ist dann die Firma pleite?
20.06.2007 um 00:40 Uhr
Auch wenn ich mein schriftliches einverständniss gegeben habe?
20.06.2007 um 01:18 Uhr
@ Agadasch,
darfst du eine rote Ampel überfahren, wenn dein AG dich darum bittet und du schriftlich zustimmst?
LG ;-)
Verwandte Themen
Welche Frist ist vom Arbeitgeber bei der Anmeldung von Mehrarbeit gesetzlich vorgegeben?Wo kann man das nachlesen?
hallo zusammen, hab mal wieder eine frage an euch. bis wann muss der arbeitgeber beim betriebsrat die mehrarbeit anmelden? wir haben gestern ein "standartschreiben"...allgemein mehrarbeit für die nä
Mehrarbeit i.S.d. § 124 SGB IX - Definition von Mehrarbeit bei schwerbehinderten (Teilzeit)Beschäftigten
Tschuldigt, wenn ich wieder die Frage stelle zur TZ-Beschäftigung und Mehrarbeit bei sb MA stelle... Ich habe ein echtes Problem mit den SGB IX Kommentaren und den BAG Urteilen. Bitte helft mir.
Unterschriften auf Überstundenantrag
Hallo, der Fall: in unserem Betrieb werden dem Betriebsrat alle 3 Monate die Anträge für Mehrarbeit aus den Abteilungen vorgelegt. Dies ist in einer BV geregelt. Als Anhang an den Antrag für Mehrarbe
Mehrarbeit / Überstunden
Hat der Betriebsrat bei angefallenen Überstunden / Mehrarbeit ein Mitbestimmungsrecht bei der Auszahlung? Fallbeispiel: Normalerweise werden Überstunden / Mehrarbeit vom Arbeitgeber (Vorgesetztem) im
Mehrarbeit/Überarbeit von schwerbehinderten TZ-Beschäftigten?
Habe eine Frage zur Mehrarbeit/Überarbeit von teilzeitbeschäftigten Schwerbehinderten. ich habe hier drei Kommentare liegen, die den § 124 SGB IX so auslegen, dass trotz der "BAG-Definition" von Mehr