Ich bin Einzelbetriebsrat in einem Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern. Muss der AG mir neben den Bewerbungsunterlagen später auch den Arbeitsvertrag des Mitarbeiters vorlegen, den er einstellen will.

Ich muss es korrigieren: In einem Betrieb mit weniger als 20 Mitarbeitern, das Unternehmen hat weit mehr als 5000 Mitarbeiter.