Arbeitsvertrag bei Einstellung dem Betriebsrat vorzulegen
Ich bin Einzelbetriebsrat in einem Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern. Muss der AG mir neben den Bewerbungsunterlagen später auch den Arbeitsvertrag des Mitarbeiters vorlegen, den er einstellen will.
Ich muss es korrigieren: In einem Betrieb mit weniger als 20 Mitarbeitern, das Unternehmen hat weit mehr als 5000 Mitarbeiter.
Community-Antworten (2)
01.09.2015 um 11:33 Uhr
In einem Unternehmen mit weniger als 20 oder einem Betrieb mit weniger als 20 ... ?
Aber ansonsten: Nein, der AG muss Dir den Arbeitsvertrag nicht vorlegen.
01.09.2015 um 17:25 Uhr
Das würde in sofern nur etwas bedeuten, dass in "Unternehmen" unter 20 AN der § 99 BetrVG nicht zieht.
Aber ansonsten bleibt es dabei. Arbeitsvertrag nein.
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