Vor einigen Tagen habe ich folgende Situation geschildert:

Eine Kollegin hat einen Arbeitsvertrag mit einer Befristung bis zum 31.01.2019. Sie ist weiterhin beschäftigt und da sie keinen neuen befristeten Arbeitsvertrag bekam, geht sie von einer unbefristeten Beschäftigung aus.
Die Geschäftsführung hat dem Betriebsrat die Situation so geschildert, dass es vergessen wurde, einen neuen befristeten Vertrag vorzulegen, es hätte aber eine mündliche Vereinbarung mit der Mitarbeiterin gegeben, dass das Arbeitsverhältnis für ein weiteres Jahr befristet verlängert wird. Hierfür gebe es zwei Zeugen. Diese Absprache habe also Gültigkeit.
Die Kollegin argumentiert, sie habe in den letzten Wochen mehrmals die Leitung aufgefordert, einen neuen Vertrag vorzulegen. Dies sei nicht geschehen und daher habe der alte Vertrag, jetzt ohne Befristung, Gültigkeit.
Ist dies eindeutig rechlich zu bewerten?
Erstellt am 08.02.2019 um 12:29 Uhr von BR-ENDE

Jetzt hat sich die Lage zugespitzt.
Die Kollegin wurde zu einem Personalgespräch geladen und dort wurde ihr nahegelegt, nachträglich einen befristeten Vertrag zu unterschreiben. Sie hat auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden.
Die Geschäftsführung wurde daraufhin ausfallend und warf der Kollegin ein unkollegiales und verwerfliches Verhalten vor. Sie könne die sonst nach einem Jahr übliche Hochstufung in die nächste Gehaltsstufe vergessen, zudem wurde ihr untersagt innerhalb des Betriebsgeländes mit einer Betriebsratskollegin, die in der gleichen Abteilung arbeitet, zu sprechen.
Der Betriebsrat habe die Kollegin falsch beraten, er hätte darauf hinwirken müssen, nachträglich auf die unbefristete Beschäftigung zu verzichten.
Die Kollegin bat am Ende des Gesprächs um einen neuen unbefristeten Vertrag, der ihr verwehrt wurde.

Wie sollte der Betriebsrat reagieren:
1. bezüglich der Behinderung der Betriebsratsarbeit
2. die verweigerte Gehaltserhöhung
3. Das Arbeitsklima in der Abteilung ist durch die Geschäftsführung und die
Abteilungsleitung kaum erträglich

Vielen Dank im Vorraus