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Unbefristeter Arbeitsvertrag durch Versäumnis der GF

B
BR-Ende
Feb 2019 bearbeitet

Vor einigen Tagen habe ich folgende Situation geschildert:

Eine Kollegin hat einen Arbeitsvertrag mit einer Befristung bis zum 31.01.2019. Sie ist weiterhin beschäftigt und da sie keinen neuen befristeten Arbeitsvertrag bekam, geht sie von einer unbefristeten Beschäftigung aus. Die Geschäftsführung hat dem Betriebsrat die Situation so geschildert, dass es vergessen wurde, einen neuen befristeten Vertrag vorzulegen, es hätte aber eine mündliche Vereinbarung mit der Mitarbeiterin gegeben, dass das Arbeitsverhältnis für ein weiteres Jahr befristet verlängert wird. Hierfür gebe es zwei Zeugen. Diese Absprache habe also Gültigkeit. Die Kollegin argumentiert, sie habe in den letzten Wochen mehrmals die Leitung aufgefordert, einen neuen Vertrag vorzulegen. Dies sei nicht geschehen und daher habe der alte Vertrag, jetzt ohne Befristung, Gültigkeit. Ist dies eindeutig rechlich zu bewerten? Erstellt am 08.02.2019 um 12:29 Uhr von BR-ENDE

Jetzt hat sich die Lage zugespitzt. Die Kollegin wurde zu einem Personalgespräch geladen und dort wurde ihr nahegelegt, nachträglich einen befristeten Vertrag zu unterschreiben. Sie hat auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden. Die Geschäftsführung wurde daraufhin ausfallend und warf der Kollegin ein unkollegiales und verwerfliches Verhalten vor. Sie könne die sonst nach einem Jahr übliche Hochstufung in die nächste Gehaltsstufe vergessen, zudem wurde ihr untersagt innerhalb des Betriebsgeländes mit einer Betriebsratskollegin, die in der gleichen Abteilung arbeitet, zu sprechen. Der Betriebsrat habe die Kollegin falsch beraten, er hätte darauf hinwirken müssen, nachträglich auf die unbefristete Beschäftigung zu verzichten. Die Kollegin bat am Ende des Gesprächs um einen neuen unbefristeten Vertrag, der ihr verwehrt wurde.

Wie sollte der Betriebsrat reagieren:

  1. bezüglich der Behinderung der Betriebsratsarbeit
  2. die verweigerte Gehaltserhöhung
  3. Das Arbeitsklima in der Abteilung ist durch die Geschäftsführung und die Abteilungsleitung kaum erträglich

Vielen Dank im Vorraus

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Community-Antworten (10)

P
Pjöööng

14.02.2019 um 10:55 Uhr

Schade! Da hat die Kollegin leider falsch reagiert. Diesen Streit sollte man zu diesem Zeitpunkt besser nicht austragen.

Das ist doch vor allem mal ein schönes Thema für das nächste Monatsgespräch.

C
celestro

14.02.2019 um 11:22 Uhr

"zudem wurde ihr untersagt innerhalb des Betriebsgeländes mit einer Betriebsratskollegin, die in der gleichen Abteilung arbeitet, zu sprechen."

Die GF hat kein Recht ein solches Verbot auszusprechen.

K
Köpenicker

14.02.2019 um 11:41 Uhr

Mündliche Abreden zur Befristungen sind nicht wirksam § 14 IV TzBfG. Was steht denn um Arbeitsvertrag drin ? Für befristete Arbeitsverträge ist ein Satz entscheidend. Das Arbeitsverhältnis endet ohne weitere Ankündigung zum 31. August z.B . Steht es so nicht drin, muss der Arbeitgeber bei einem Jahresvertrag 3 Monate schriftlich mitteilen, ob er verlängert oder der vertrag ausläuft. Ansonsten geht der Arbeitsvertrag automatisch in einen unbefristeten über. Bezweifle allerdings das eine Firma so einen alten Fehler macht, ist ähnlich wie mit der Probezeit bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen, auf dem Papier gibt’s 3 Monate Probezeit noch, kenne keine Firma die das noch macht. Die Kollegin sollte allerdings so schnell wie möglich Klage einreichen, denn bei ihr gilt auch die 3 Wochen Frist § 16 TzBfG. Egal welchen Fehler die Firma gemacht hat.

B
BR-Ende

14.02.2019 um 11:50 Uhr

Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Die Kollegin ist jetzt unbefristet beschäftig (wegen § 14 IV TzBfG), hat aber den oben beschriebenen Ärger und bekommt nur keinen neuen schriftlichen Vertrag.

K
Köpenicker

14.02.2019 um 12:14 Uhr

Da soll sie ruhig bleiben ist die letzte Möglichkeit der gl sie zu ärgern. Es ist der befristete Arbeitsvertrag in einen unbefristeten übergegangen. Bis auf die Laufzeit sollte sich nichts verändert haben. Seit ihr Tarifgebunden oder habt ihr durch eine Bv festgehalten das man im Gehalt dann hochgestuft wird ?

B
BR-Ende

14.02.2019 um 12:21 Uhr

Beides nicht. Es gibt nur die mündliche Aussage des Geschäftsführers auf der letzten Betriebsversammlung, dass man nach einem Jahr in die nächst höhere Gehaltsstufe kommt.

K
Köpenicker

14.02.2019 um 12:43 Uhr

Auch wenn bis jetzt die gl ihr Wort gehalten hat, wenn er nicht will brauch er nicht. Den Br sind da fast die Hände gebunden 77.3 betrVg. Ihr könntet nur es über 78.10 betrVg versuchen.

P
Pjöööng

14.02.2019 um 15:01 Uhr

Zitat (köpenicker): "Für befristete Arbeitsverträge ist ein Satz entscheidend. Das Arbeitsverhältnis endet ohne weitere Ankündigung zum 31. August z.B . Steht es so nicht drin, muss der Arbeitgeber bei einem Jahresvertrag 3 Monate schriftlich mitteilen, ob er verlängert oder der vertrag ausläuft. Ansonsten geht der Arbeitsvertrag automatisch in einen unbefristeten über. Bezweifle allerdings das eine Firma so einen alten Fehler macht, ist ähnlich wie mit der Probezeit bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen, auf dem Papier gibt’s 3 Monate Probezeit noch, kenne keine Firma die das noch macht. Die Kollegin sollte allerdings so schnell wie möglich Klage einreichen, denn bei ihr gilt auch die 3 Wochen Frist § 16 TzBfG. "

OMG! Soooo viel Unsinn!

Die Kollegin braucht und sollte hjetzt gar nichts weiter tun, als einfach vernünftig zu arbeiten. Entweder entfristet der Arbeitgeber sowieso irgendwann, oder er geht davon aus dass der Vertrag ausläuft, dann hat man DANACH noch drei Wochen Zeit für eine Klage!

Am besten wäre aber gewesen, die Kollegin hätte einfach den befristeten Vertrag MIT DEM RICHTIGEN DATUM (also dem der Unterschrift) unterschrieben, dann wäre jetzt Ruhe im Karton und man könnte darüber nachdenken ob der BR zu gegebener Zeit das Problem mit dem Arbeitgeber erörtert.

E
EDDFBR

19.02.2019 um 12:52 Uhr

Bezüglich der Gehaltserhöhung könnte man analysieren, ob hier eventuell die Gewährung einer betrieblichen Übung vorliegt. Dazu bräuchte es aber umfassende weitere Informationen, um die Kriterien dafür abzuklopfen.

W
Wolkenreich

23.02.2019 um 18:43 Uhr

Zitat: Am besten wäre aber gewesen, die Kollegin hätte einfach den befristeten Vertrag MIT DEM RICHTIGEN DATUM (also dem der Unterschrift) unterschrieben, dann wäre jetzt Ruhe im Karton und man könnte darüber nachdenken ob der BR zu gegebener Zeit das Problem mit dem Arbeitgeber erörtert.

Ich sehe das anders. Ich meine, dass die Kollegin einen Arbeitsrechtler aufsuchen um sich den aktuellen Status erklären lassen sollte. Ist der alte befristete Vertrag automatisch in einen unbefristeten übergegangen braucht sie doch gar keinen neuen Vertrag, den hat sie ja schon.

Ich sehe das Ganze als individualrechtlichen Fall.

Natürlich kann und soll der Betriebsrat das ansprechen.

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