Erstellt am 14.02.2019 um 09:55 Uhr von Pjöööng
Schade! Da hat die Kollegin leider falsch reagiert. Diesen Streit sollte man zu diesem Zeitpunkt besser nicht austragen.
Das ist doch vor allem mal ein schönes Thema für das nächste Monatsgespräch.
Erstellt am 14.02.2019 um 10:22 Uhr von celestro
"zudem wurde ihr untersagt innerhalb des Betriebsgeländes mit einer Betriebsratskollegin, die in der gleichen Abteilung arbeitet, zu sprechen."
Die GF hat kein Recht ein solches Verbot auszusprechen.
Erstellt am 14.02.2019 um 10:41 Uhr von Köpenicker
Mündliche Abreden zur Befristungen sind nicht wirksam § 14 IV TzBfG.
Was steht denn um Arbeitsvertrag drin ?
Für befristete Arbeitsverträge ist ein Satz entscheidend. Das Arbeitsverhältnis endet ohne weitere Ankündigung zum 31. August z.B . Steht es so nicht drin, muss der Arbeitgeber bei einem Jahresvertrag 3 Monate schriftlich mitteilen, ob er verlängert oder der vertrag ausläuft. Ansonsten geht der Arbeitsvertrag automatisch in einen unbefristeten über.
Bezweifle allerdings das eine Firma so einen alten Fehler macht, ist ähnlich wie mit der Probezeit bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen, auf dem Papier gibt’s 3 Monate Probezeit noch, kenne keine Firma die das noch macht.
Die Kollegin sollte allerdings so schnell wie möglich Klage einreichen, denn bei ihr gilt auch die 3 Wochen Frist § 16 TzBfG.
Egal welchen Fehler die Firma gemacht hat.
Erstellt am 14.02.2019 um 10:50 Uhr von BR-ENDE
Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Die Kollegin ist jetzt unbefristet beschäftig (wegen § 14 IV TzBfG), hat aber den oben beschriebenen Ärger und bekommt nur keinen neuen schriftlichen Vertrag.
Erstellt am 14.02.2019 um 11:14 Uhr von Köpenicker
Da soll sie ruhig bleiben ist die letzte Möglichkeit der gl sie zu ärgern. Es ist der befristete Arbeitsvertrag in einen unbefristeten übergegangen. Bis auf die Laufzeit sollte sich nichts verändert haben. Seit ihr Tarifgebunden oder habt ihr durch eine Bv festgehalten das man im Gehalt dann hochgestuft wird ?
Erstellt am 14.02.2019 um 11:21 Uhr von BR-ENDE
Beides nicht. Es gibt nur die mündliche Aussage des Geschäftsführers auf der letzten Betriebsversammlung, dass man nach einem Jahr in die nächst höhere Gehaltsstufe kommt.
Erstellt am 14.02.2019 um 11:43 Uhr von Köpenicker
Auch wenn bis jetzt die gl ihr Wort gehalten hat, wenn er nicht will brauch er nicht. Den Br sind da fast die Hände gebunden 77.3 betrVg.
Ihr könntet nur es über 78.10 betrVg versuchen.
Erstellt am 14.02.2019 um 14:01 Uhr von Pjöööng
Zitat (köpenicker):
"Für befristete Arbeitsverträge ist ein Satz entscheidend. Das Arbeitsverhältnis endet ohne weitere Ankündigung zum 31. August z.B . Steht es so nicht drin, muss der Arbeitgeber bei einem Jahresvertrag 3 Monate schriftlich mitteilen, ob er verlängert oder der vertrag ausläuft. Ansonsten geht der Arbeitsvertrag automatisch in einen unbefristeten über.
Bezweifle allerdings das eine Firma so einen alten Fehler macht, ist ähnlich wie mit der Probezeit bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen, auf dem Papier gibt’s 3 Monate Probezeit noch, kenne keine Firma die das noch macht.
Die Kollegin sollte allerdings so schnell wie möglich Klage einreichen, denn bei ihr gilt auch die 3 Wochen Frist § 16 TzBfG. "
OMG! Soooo viel Unsinn!
Die Kollegin braucht und sollte hjetzt gar nichts weiter tun, als einfach vernünftig zu arbeiten. Entweder entfristet der Arbeitgeber sowieso irgendwann, oder er geht davon aus dass der Vertrag ausläuft, dann hat man DANACH noch drei Wochen Zeit für eine Klage!
Am besten wäre aber gewesen, die Kollegin hätte einfach den befristeten Vertrag MIT DEM RICHTIGEN DATUM (also dem der Unterschrift) unterschrieben, dann wäre jetzt Ruhe im Karton und man könnte darüber nachdenken ob der BR zu gegebener Zeit das Problem mit dem Arbeitgeber erörtert.
Erstellt am 19.02.2019 um 11:52 Uhr von EDDFBR
Bezüglich der Gehaltserhöhung könnte man analysieren, ob hier eventuell die Gewährung einer betrieblichen Übung vorliegt. Dazu bräuchte es aber umfassende weitere Informationen, um die Kriterien dafür abzuklopfen.
Erstellt am 23.02.2019 um 17:43 Uhr von wolkenreich
Zitat:
Am besten wäre aber gewesen, die Kollegin hätte einfach den befristeten Vertrag MIT DEM RICHTIGEN DATUM (also dem der Unterschrift) unterschrieben, dann wäre jetzt Ruhe im Karton und man könnte darüber nachdenken ob der BR zu gegebener Zeit das Problem mit dem Arbeitgeber erörtert.
Ich sehe das anders.
Ich meine, dass die Kollegin einen Arbeitsrechtler aufsuchen um sich den aktuellen Status erklären lassen sollte. Ist der alte befristete Vertrag automatisch in einen unbefristeten übergegangen braucht sie doch gar keinen neuen Vertrag, den hat sie ja schon.
Ich sehe das Ganze als individualrechtlichen Fall.
Natürlich kann und soll der Betriebsrat das ansprechen.