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BR Neuwahlen notwendig?

B
Burgbollchen
Nov 2016 bearbeitet

Einen schönen guten abend. Ich bin kein Betriebsratsmitglied, muss mich während meiner Tätigkeit in der Personalabteilung aber folgenden Problem widmen : der Betriebsratsvorsitzende hat gekündigt. Ein weiteres Betriebsratsmitglied hat aus persönlichen Gründen aufgehört. Ersatzmitglieder gibt es keine. Von den 3 laut Unternehmensgröße notwendigen BR Mitgliedern ist also nur noch einer übrig. Müssen Neuwahlen stattfinden oder kann der BR mit nur einer Person bis zur nächsten regulären Wahl existieren? Vielen Dank im voraus

2.01404

Community-Antworten (4)

C
Challenger

31.08.2015 um 21:53 Uhr

Hallo, ja, es müssen Neuwahlen durchgeführt werden. Nach §16 BetrVG mußt Du unverzüglich einen Wahlvorstand bestellen. Im übrigen hast Du ein Restmandat mit allen Rechten und Pflichten,bis einer neuer Betriebsrat gewählt wird.

H
Hoppel

31.08.2015 um 22:10 Uhr

@ Challenger

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! Die Fragestellung fängt doch klar und deutlich mit dem Hinweis an, dass hier KEIN BRM sondern ein AN aus der Personalabteilung fragt!

Und mit einem Restmandat hat das Ganze überhaupt NICHTS zu tun!

@ Burgbollchen

§ 13 BetrVG (1) Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. Sie sind zeitgleich mit den regelmäßigen Wahlen nach § 5 Abs. 1 des Sprecherausschussgesetzes einzuleiten.

(2) Außerhalb dieser Zeit IST der Betriebsrat zu wählen, wenn [...] 2. die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist,

§ 22 BetrVG In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 führt der Betriebsrat die Geschäfte weiter, bis der neue Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekanntgegeben ist.

C
Challenger

01.09.2015 um 01:05 Uhr

Hallo Hoppel, mit dem Restmandat hast Du natürlich recht. Klar, der BE ist kein BR-Mitglied. Aber dessen Ausführungen nach ist immer noch ein BR-Mitglied übrig. Natürlich ist es dessen Aufgabe, den Wahlvorstand zu bestellen.

H
Hoppel

01.09.2015 um 08:39 Uhr

@ Challenger

Richtig, das BRM muss einen Wahlvorstand einsetzen; aber ganz sicher nicht @ Burgbollchen!

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