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Einstellung einse Leiharbeitnehmers

S
Sandral
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an Alle,

wir möchten einen Leiharbeitnehmer übernehmen/festeinstellen! Der Leiharbeitnehmer ist bei uns schon länger beschäftigt! Eine Anhörung nach §99 Betrvg zur Festeinstellung liegt/lag uns vor, wurde auch schon positiv beschlossen und an den AG zurück gegeben.

Nun, nach dem wir bereits beschlossen haben, wird dieser Leiharbeitnehmer zu einer Einstellungsuntersucherung geschickt!

Ist diese Einstellungsuntersuchung vom BR mitzubestimmen?

Vielen Dank für eure Antworten

Viele Grüße

Sandra

1.26907

Community-Antworten (7)

G
gironimo

31.08.2015 um 18:56 Uhr

Klar - da zieht der § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG aus verschiedenen Fragestellungen heraus (auch Mitbestimmung bei "Personalfragebogen, § 94 BetrVG wegen des Fragebogens beim Arzt). Ist es denn bei Euch üblich, dass derartige Untersuchungen gemacht werden? Muss das sein - oder will es der AG nur.

H
Hoppel

31.08.2015 um 22:28 Uhr

@ gironimo

Was soll denn der Quatsch, dass eine Einstellungsuntersuchung unter den § 87 Abs.1 Nr.1 BetrVG fällt?

Dann auch noch über den § 94 BetrVG über einen ev. vorhandenen ärztlichen Fragebogen mitbestimmen zu wollen, ist m.E. auch ziemlich daneben gegriffen.

Und solche Antworten zu geben, ohne die geringste Ahnung zu haben, was diese Einstellungsuntersuchung überhaupt beinhaltet oder ob es nicht sogar Pflichtuntersuchungen gibt, ist ganz daneben!

@ Sandral

Müssen sich alle AN, die bei Euch eingestellt werden, einer Einstellungsuntersuchung unterziehen? Falls das so sein sollte, ist Deine Frage nicht nachvollziehbar und es gibt überhaupt KEINEN Grund, in diesem Fall eine Ausnahme zu machen.

Grundsätzlich ist der BR über die §§ 87 Abs.1 Nr. 7 , 89 und § 95 BetrVG im Boot!

D
DummerHund

01.09.2015 um 01:16 Uhr

http://www.boeckler.de/pdf/mbf_as_mediz_2007.pdf

Vielliecht sollte auch mal ein @Hoppel ein bißchen tiefer Stapeln.

Mal ne Frage: Ist es eigentlich Arroganz wenn einer was schreibt und keine Ahnung von der Materie hat, oder aber ist es Arroganz wenn jemand einfach so behauptet, ohne den anderen zu kennen, das dieser keine Ahnung hat und sich im Anschluss selbst in ein besseres Licht stellen will ?

Will ich mal nicht beantworten.

H
Hoppel

01.09.2015 um 09:19 Uhr

@ DummerHund

Man sollte Links nicht nur einstellen, sondern auch lesen und besser noch ... verstehen, was da geschrieben steht!

Aber DummerHund bleibt eben auch DummerHund!

S
Sandral

01.09.2015 um 11:35 Uhr

Hallo an Alle,

vielen Dank für die Info´s!

Viele Grüße

Sandral

D
DummerHund

01.09.2015 um 18:03 Uhr

@ Hoppel, nach deinem erneutem Auftreten hier ist meine Frage dann also gar nicht mal so unberechtigt. Gelesen hast du dann ja den Link, aber wohl nicht verstehen wollen. Oder aber es wie es schon immer ist: Ein Hoppel hat immer recht, ein Hoppel entscheidet welcher Link gut und passend ist und welcher nicht, ein Hoppel nennt Urteile und alle anderen gelten nicht. Kein Wunder das Du Sachen und Zusammenhänge nicht verstehen willst. Wäre denn alles so einfach wie Du es immer dar zu legen versucht wären Gerichte nicht überladen mit Klagen oder sonstigen rechtssprechungen. Am besten alle nach Hoppel schicken, der macht das schon im Schnellverfahren.

D
DunnnerHund

01.09.2015 um 18:36 Uhr

Lieber Hoppel die sich dumm stellt, als ein dummer Hund der versucht sich klug zu stellen.

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