Hallo an Alle,

wir möchten einen Leiharbeitnehmer übernehmen/festeinstellen! Der Leiharbeitnehmer ist bei uns schon länger beschäftigt! Eine Anhörung nach §99 Betrvg zur Festeinstellung liegt/lag uns vor, wurde auch schon positiv beschlossen und an den AG zurück gegeben.

Nun, nach dem wir bereits beschlossen haben, wird dieser Leiharbeitnehmer zu einer Einstellungsuntersucherung geschickt!

Ist diese Einstellungsuntersuchung vom BR mitzubestimmen?

Vielen Dank für eure Antworten

Viele Grüße

Sandra