Übernahme eines Leiharbeitnehmers
Gilt die Übernahme eines im Betrieb schon eingesetzten Leiharbeitnehmers, in eine Festeinstellung als eine Neueinstellung? Arbeitsrechtlich und nach BetrVG?
Community-Antworten (4)
06.02.2019 um 14:20 Uhr
Ja arbeitsrechtlich Ja nach BetrVG
06.02.2019 um 14:53 Uhr
Jawohl ja.
06.02.2019 um 15:09 Uhr
Vielen Dank für die schnelle Antwort... Daraus ergeben sich für mich neue Fragen auch bezüglich des Amtes als SBV. Demnach hätte logischerweise auch die Auswahlprozedur, Beteiligung und Anhörung etc. der SBV bezüglich Einstellungen von Schwerbehinderten gemacht werden müssen. Sehe ich das richtig?
06.02.2019 um 17:18 Uhr
Ist der Leiharbeitnehmer denn Sbehindert ?
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