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Übernahme eines Leiharbeitnehmers

V
Valdez
Feb 2019 bearbeitet

Gilt die Übernahme eines im Betrieb schon eingesetzten Leiharbeitnehmers, in eine Festeinstellung als eine Neueinstellung? Arbeitsrechtlich und nach BetrVG?

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Community-Antworten (4)

H
HamburgerHechtl

06.02.2019 um 14:20 Uhr

Ja arbeitsrechtlich Ja nach BetrVG

C
Challenger

06.02.2019 um 14:53 Uhr

Jawohl ja.

V
Valdez

06.02.2019 um 15:09 Uhr

Vielen Dank für die schnelle Antwort... Daraus ergeben sich für mich neue Fragen auch bezüglich des Amtes als SBV. Demnach hätte logischerweise auch die Auswahlprozedur, Beteiligung und Anhörung etc. der SBV bezüglich Einstellungen von Schwerbehinderten gemacht werden müssen. Sehe ich das richtig?

C
Challenger

06.02.2019 um 17:18 Uhr

Ist der Leiharbeitnehmer denn Sbehindert ?

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