Erstellt am 06.02.2019 um 13:20 Uhr von HamburgerHechtl
Ja arbeitsrechtlich
Ja nach BetrVG
Erstellt am 06.02.2019 um 13:53 Uhr von Challenger
Erstellt am 06.02.2019 um 14:09 Uhr von Valdez
Vielen Dank für die schnelle Antwort...
Daraus ergeben sich für mich neue Fragen auch bezüglich des Amtes als SBV.
Demnach hätte logischerweise auch die Auswahlprozedur, Beteiligung und Anhörung etc. der SBV bezüglich Einstellungen von Schwerbehinderten gemacht werden müssen.
Sehe ich das richtig?
Erstellt am 06.02.2019 um 16:18 Uhr von Challenger
Ist der Leiharbeitnehmer denn Sbehindert ?