Erstellt am 26.08.2015 um 10:07 Uhr von Erbsenzähler
Ja, warum nicht?
Wenn es nicht einlädt sind die Beschlüsse angreifbar bzw. nichtig!
Erstellt am 26.08.2015 um 10:08 Uhr von rolfo
Dafür sind Ersatzmitglieder da, muss manchmal eben auch kurzfristig einspringen.
Die Frage sollte nicht heißen, kann, sondern muß
Erstellt am 26.08.2015 um 11:46 Uhr von martinez
seh ich anders.
hier muss der BRV abschätzen ob es geht oder nicht..
von MÜSSEN kann hier nicht die rede sein!!
Wenn z.B. 1 Ersatzmitglied anwesend ist, aber alleine eine Maschine fährt, muss der AG diesen nicht freistellen wenn er nicht für Ersatz sorgen kann.
Mann muss den AG rechtzeitig informieren damit er für einen Ersatz sorgen kann.
Wenn das Ersatzmitglied allerdings keine wichtigen aufgaben wahrnimmt und man ihn nicht zwingend braucht bzw. ersetzen kann, dann ladet ihr ihn selbstverständlich ein.
Gruß
Erstellt am 26.08.2015 um 12:02 Uhr von Pjöööng
Es ist nicht Aufgabe des BRV zu entscheiden, ob ein Ersatzmitglied freigestellt werden kann/muss. Der BRV ist dafür zuständig, korrekt einzuladen.
Ist also ein BRM verhindert, so lädt der BRV das entsprechende Ersatzmitglied (es sei denn das Erastzmitglied hätte seinerseits bereits seine Verhinderung angezeigt, dann wäre das darauffolgende Ersatzmitglied zu laden) wenn immer damit zu rechnen ist, dass das Ersatzmitglied grundsätzlich noch an der Sitzung teilnehmen kann. Das gilt frundsätzlich auch dann noch, wenn sich die Verhinderung erst während der Sitzung ergibt.
Es ist dann Sache des Ersatzmitgliedes zu prüfen, ob es an der Sitzung teilnehmen kann oder ob es verhindert ist. Danach kann der BRV allenfalls noch prüfen ob im Falle einer Absage eine Verhinderung vorliegt (nächstes Esatzmitglied laden) oder nicht.