Erstellt am 25.08.2015 um 10:18 Uhr von paula
seltsame Frage. ihr seht es als ausreichend an. Der AG hat grundsätzlich die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Dabei kommt es maßgeblich auch auf die Einschätzung des BR an.
Wenn ihr Sitzungsräume zur Verfügung gestellt bekommt und es da auch keine Probleme bei der Buchung gibt, kann das ok sein. Aber das müsst ihr wissen...
Erstellt am 25.08.2015 um 10:23 Uhr von gironimo
Biete dem Chef doch an zu tauschen (er in das kleine, er ist ja allein - und Ihr in seins; bei 9 BRs müssen ja wahrscheinlich öfter mal 2 oder mehr gleichzeitig etwas am Schreibtisch erledigen oder sich besprechen oder ein Ausschuss tagen muss ....). Das meine ich durchaus ernst. Natürlich wird er empört reagieren - aber vielleicht doch darüber nachdenken.
Alternativ: Fasst den Beschluss, dass ein größerer Raum erforderlich ist und stellt dem AG diesen Beschluss zu mit dem Hinweis, dass Ihr auch Rechtsmittel ins Auge fasst, wenn sich keine zufriedenstellende Lösung findet.
Erstellt am 25.08.2015 um 11:28 Uhr von Handballfreund
@paula, wieso kommst du darauf, das wir es als ausreichend ansehen? Wir denken, der Raum ist definitiv zu klein, nur unser Chef meint er ist groß genug, da wir ja für die BR-Sitzungen den Konferenzraum "mieten" können, wenn er nicht gerade anderweitig vergeben ist.
Erstellt am 25.08.2015 um 11:31 Uhr von Challenger
Handballfreund,
gib bei Google mal "Arbeitsstättenverordnung Büro" ein. Dort wirst Du
sicher eine Antwort finden.
Erstellt am 25.08.2015 um 11:46 Uhr von Pickel
Challenger, eine Antwort ist Blödsinn. Denn für die Arbeitsstättenverordnung müsste es sich bei der BR-Arbeit zuerst einmal um Arbeit handeln. Ist es aber nicht.
Davon ab: Wenn ihr 9 seid, dann habt ihr ja einen Freigestellten. Sitzt der auch fest in dem Büro? Das fände ich klein. Wenn die Person über ein zusätzliches Büro verfügt, ist der Raum klein, aber bei gleichzeitiger Nutzung von Besprechungsräumen durchaus in Ordnung.
Erstellt am 25.08.2015 um 12:00 Uhr von Challenger
Hallo Pickel,
Betriebsratsarbeit keine Arbeit ??? Und warum gibt es den Terminus "Betriebsratsarbeit"
Google den Begriff doch mal und Du wirst eine Menge finden. Und überhaupt. Wenn es
Deiner Meinung nach keine Arbeit ist, was soll es denn sonst sein ???
Erstellt am 25.08.2015 um 12:12 Uhr von Pjöööng
Es geht weniger darum, ob Betriebsratsarbeit Arbeit ist als vielmehr darum, ob dieses Betriebsratsbüro ein oder mehrere Arbeitsplätze beinhaltet oder nicht. Ob es sich dabei um Arbeitsplätze handelt hängt nicht zuletzt auch von der Organisation der BR-Arbeit ab.
Erstellt am 25.08.2015 um 12:16 Uhr von Handballfreund
@Pickel, ja wir haben einen freigestellten und nein er hat kein zusätzliches Büro, es spielt sich alles in diesen 7,48 m² ab. Wenn unser Betriebsausschuss zusammen kommt, müssen immer 2 Leute stehen.
Erstellt am 25.08.2015 um 12:36 Uhr von stehipp
Also Handballfreund,
spätestens mit deinem letzten Hinweis bin ich der Meinung, dass der Raum nicht ausreichend ist. Der AG muss Euch ausreichend Platz und Mittel zur Verfügung stellen und zwar dann, wenn ihr ihn braucht. Die Aussage, ihr könnten den Konferenzraum nutzen, wenn er nicht gerade anderweitig "gebucht" ist reicht hier nicht aus.
Das eine BR-Sitzung, oder eine Ausschusssitzung im Stehen stattfinden muss kann ja wohl nicht befriedigen.
Weist den AG drauf hin. Und wenn er sich weiter quer stellt, würde ich den Konferenzraum mit Buchungen für den BR/Ausschuss "vollschütten". Vielleicht reagiert er ja dann.
Erstellt am 25.08.2015 um 12:39 Uhr von rtjum
dann macht euer nächstes Monatsgespräch doch in dem büro und euer GF steht dann...
evtl wird er ja dann ein bisschen wach und wenn nicht, ihm eure Sitzungstermine bis ende dieses Jahres geben ( bei einem 9ner Gremium wohl wöchentlich). Wenn er damit Probleme hat weil er den Konferenzraum evtl auch benötigt dann gebt es ihm einfach nochmal schrifltich dass euch so ein kleiner Raum nicht ausreicht und ihr nun einen Anwalt zur durchsetzung eurer Rechte beauftragen werdet.
Erstellt am 25.08.2015 um 13:55 Uhr von Pickel
Challenger, muss man bei dir wirklich beim kleinen 1x1 anfangen?
"Wenn es Deiner Meinung nach keine Arbeit ist, was soll es denn sonst sein ???" Eventuell ein Ehrenamt?
Handballfreund, regelmäßiges Stehen ist natürlich außer Frage nicht in Ordnung. Dann ist euer Büro nicht groß genug (sofern ihr nicht stattdessen auch reglmäßig in freie Besprechungsräume ausweichen könntet).
Erstellt am 25.08.2015 um 14:11 Uhr von Pjöööng
Wenn dieses Zimmer tatsächlich (auch) der Arbeitsplatz des freigestellten BRM ist, dann ist für mich im Augenblick nicht nachvollziehbar, wie man darin einen Arbeitsplatz einrichten kann, der den Arbeitsstättenrichtlinien und (vermutlich ebenfalls notwendig) der Bildschirmarbeitsplatzverordnung entspricht. Das ist der Punkt wo der BR einhaken kann und muss.
Besprechungen, Sitzungen, Monatsgespräche usw. können auch im Konferenzraum stattfinden. Muss man halt rechtzeitig reservieren.
Erstellt am 25.08.2015 um 14:23 Uhr von DummerHund
Empfehlenswert wäre es auch mal sich mit dem Wortlaut der Arbeitsstättenverordung auseinander zu setzen
Erst einmal die Begriffsbestimmung:
1. Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind.
2. Andere Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben (§ 2 Abs. 1 ArbStättV). Zur Arbeitsstätte gehören auch Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Sanitärräume (Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume), Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte (§ 2 Abs. 4 ArbStättV).
Abs:1 scheint ja wohl jedem Klar zu sein.
Was aber sagt uns Abs.2 ?
"Andere Orte"..........."auf dem Gelände des Betriebes"............"Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit".........
Stellt sich nun die Frage, sind MA eines Betriebes keine Beschäftigte des Unternehmens mehr sobalt sie Betriebsratsarbeit ausführen? Sofern es im Wortlaut noch heisst: "im Rahmen ihrer arbeit" und nicht " im Rahmen ihrer arbeitsvertraglichen festgelegten Arbeit"
Aberselbst wenn wir mal zu der arbeitsvertraglichen Arbeit zurück kehren. Ein Ma hat ein Problem......oder es gibt ein Problem mit einem MA oder, oder oder. Jedenfalls wird ein Ma zu einer Betriebsratssitzung geladen oder auch Ausschusssitzung (Chef besetzt gerade den Konferenzraum***nicht ernst nehmen**** mit der blonden Sekretärin). Der MA muss also wärend er den BR auf suchen. Die ganze Sache dauert nun etwas länger. Vom stehen wird dem MA schwindelig. Er kippt um,stösst sich den Kopf und fällt ins Koma.
Wenn mir nu einer sacht der MA war zu seinem Privatvergnügen beim BR, dem empfehle ich sein BR Amt ab zu geben.
Ansonsten empfehle ich immer und nur einmalig auf, Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), §§ 80 Abs. 1 Nr. 9, 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, hin zu weisen.
Erstellt am 25.08.2015 um 14:43 Uhr von Handballfreund
@Pjöööng, das ist der einzige Raum, indem unser "freigestelltes BR-Mitglied (BRV)" seine Aufgaben wahrnimmt, Besuch empfangen muss und in den wir uns bei außerordentlichen BR- oder BA-Sitzungen quetschen, wenn der Konferenzraum belegt ist.
Erstellt am 25.08.2015 um 16:16 Uhr von Pjöööng
Als (Bildschirm-)Arbeitsplatz vermutlich ungeeignet.
Was die Sitzungen angeht könnt Ihr den Konferenzraum vorher reservieren. Da sehe ich kein Problem. Und auch zu Gesprächen mit Besuchern kann man sich in einen Konferenzraum setzen.
Erstellt am 25.08.2015 um 16:42 Uhr von DummerHund
@Pjöööng
Du übersiehst ein Detail. Hier setzt der AG fest wann der Raum frei ist. Was anber wenn der AG sagt, Raum nicht frei, der BR wichtige fristgebundene Beschlüsse fassen muss.
Erstellt am 25.08.2015 um 16:52 Uhr von Pjöööng
Was soll diese blöde Frageß Der Arbeitgeber hat geeignete Räume zur Verfügung zu stellen!
Erstellt am 25.08.2015 um 16:58 Uhr von DummerHund
Das wiess Du und Das weiss ich. Im vorhandenem Fall intressiert es dem AG aber nicht. Und nur das ist das Problem was es zu behandeln ist. Das hat nix mit unrerer Rechtsauffassung und Wissen zu tun.. Da iss nix plöde dran ;-)
Erstellt am 25.08.2015 um 17:10 Uhr von Pjöööng
Zitat (DummerHund):
"Im vorhandenem Fall intressiert es dem AG aber nicht."
Aus dem Sachverhalt ergibt sich dies nicht!
Und selbst wenn: Es ändert nichts daran, der Arbeitgeber hat die notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen! Nicht mehr und nicht weniger. Wie er das macht ist seine Sache!
Erstellt am 25.08.2015 um 18:03 Uhr von Kratzbuerste
Sucht noch einmal das Gespräch - und wenn der AG nicht einlenkt, beschließt die Hinzuziehung eines Fachanwalts zur Durchsetzung Eurer Ansprüche aus dem § 40 BetrVG.
Erstellt am 25.08.2015 um 21:34 Uhr von etugruber
Basiskomentar - Paragraf 40 Abs.12 "Büroräume"
167 LAG Köln 23....
Anspruch bei einem 5 köpfigem BR - einen Raum von mindestens 20 qm.
Selbst unsere Toilette ist größer als Euer BR Büro...
Gruß Armin
Erstellt am 25.08.2015 um 21:45 Uhr von DummerHund
**Da wir für unsere BR-Sitzungen unseren Konferenzraum nutzen können, wenn der Chef ihn nicht gerade braucht, ist unsere GF der Meinung, dass das Büro für diese BR-Größe ausreichend ist. Wie seht ihr das ?*
@Pjöööng
ergiebt sich aus den Eingangsthread nicht ????
Erstellt am 25.08.2015 um 23:46 Uhr von Challenger
Hallo Handballfreund,
es wäre vielleicht hilfreich, wenn Du Dich mal an das Gewerbeaufsichtsamt oder an Eure
zuständige Berufsgenossenschaft wendest.Ich könnte mir vorstellen, daß dieser Weg
möglicherweise schneller zum Erfolg führt, als eine über Monate, wenn nicht Jahre dauernde
gerichtliche Auseinandersetzung.