Größe BR Büro
Hallo Zusammen, bei uns haben vor kurzem BR Wahlen aufgrund einer Abspaltung stattgefunden. Bei 340 Mitarbeiter sind es 9 Betriebsräte und 1 Freigestellter geworden. Aufgrund der Abspaltung sind wir zur Zeit in einem Interims Standort eingezogen und habe dort eine BR Büro von 16qm Größe. Am endgültigen Standort möchte der AG die BR Büro Größe dabei belassen. In diesem Büro soll auch der Freigestellte sein zu Hause finden. In diesem Büro sollte ein zweiter BR Arbeitsplatz sowohl für die BR Mitglieder als auch für den SB Vertreter vorhanden sein. Ferner muss, unserer Meinung nach, eine kleine Besprechungsecke vorhanden sein. Wie haben mal mit ca. 30qm geplant. Wie ist eure Meinung dazu. Wie kann ich die Planung bei AG durchsetzen? Viele Grüße Bodo
Community-Antworten (3)
11.08.2020 um 15:39 Uhr
Der AG hat Euch die benötigten Sachmittel bereitzustellen. Was nötig ist entscheidet das Gremium. Da gibt es keine festen Größen. Imho sollte der Freigestellte ein Büro haben und die SBV eines (Es gibt ja durchaus unterschiedliche / Vertrauliche) Gespräche mit MA oder am Telefon die die andere Seite nicht unbedingt was angehen. Die einzelnen BRM benötigen zudem einen Platz für Recherche etc. Das kann im Büro des Freigestellten sein muss aber nicht Für Besprechungen / Sitzungen bzw. die Sprechstunde des BR sollten Besprechungsräume zur Verfügung stehen.
11.08.2020 um 18:57 Uhr
Bei der Bemessung der Ansprüche des BR ist darauf abzuheben, welcher Standard allgemein im Betrieb gilt. Der BR hat Anspruch auf eine vergleichbare Ausstattung wie sie im Betrieb üblich ist. Er darf nicht deutlich "billiger" abgespeist werden, hat aber auch keinen Anspruch auf unüblichen "Luxus". Wenn der AG dem BR Besprechungsräume zur Verfügung stellt muss dieser Platz nicht im BR Büro vorgehalten werden. Wenn es auch geeignete Räume für vertrauliche Gespräche gibt in die ausgewichen werden kann, dann muss das ebenfalls nicht im BR Büro passieren, es kann also von mehreren Personen genutzt werden.
12.08.2020 um 09:59 Uhr
Und wo sitzt das Büropersonal, was ja ausdrücklich im § 40 BetrVG genannt wird?
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