Betriebsvereinbarung Einigungsstelle
Hallo leibe Kolleginnen udn Kollegen,
die Geschäftsführerin hat mit uns eine BV zum Thema Urlaub verhandelt. Bis auf 1 Kleinigkeit steht diese. Die Mehrzahl im Gremium schaltet jedoch auf Stur und möchte diese BV nicht abschließen. Letzte Woche wurde der Geschäftsführerin schriftlich mitgeteilt, dass keine Interesse an den Abschluß dieser BV besteht. Sehr schade......
Was ist nun zu befürchten?
- Kann der BR zur Weiterverhandlung gezwungen werden und wie?
- Kann die Geschäftsführerin eine Einigungsstelle hierzu einberufen?
- Wie funktioniert ne Eingungsstelle? Wie lange dauert es bis diese fertig ist?
Vielen Dank für eure Hilfe schonmal.
Community-Antworten (4)
24.08.2015 um 17:35 Uhr
§ 87 Mitbestimmungsrechte
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
5.)Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird.
(2) Kommt eine Einigung über eine Angelegenheit nach Absatz 1 nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Wenn eure BV zum Thema "Urlaub" in diese Kategorie fällt, dann kann die GF eine Einigungsstelle einberufen. Ob ihr die Kosten das wert sind, das muss sie selbst entscheiden...
24.08.2015 um 18:20 Uhr
@PaulBreitner:
Wie müssen wir uns das vorstellen mit dem Verhandlungsablauf? Sie schreiben, sie hätten das mit der GFin bis auf eine Kleinigkeit ausgearbeitet. Hängt die fehlende Zustimmung des Gremiums EINZIG an dieser erwähnten "Kleinigkeit"?
Oder ist es so, daß Sie miteinander verhandelten und dann plötzlich - nach vieler gemeinsamer Arbeit- sagten Sie doch wieder "Ätsch! Wir wollen jetzt doch nicht?" Das wäre ja ein ziemlich seltsames Verhandlungsprocedere...
Bitte klären Sie und darüber auf.
24.08.2015 um 20:28 Uhr
Die Kleinigkeit interessiert schon ....
Und klar - der AG kann die E-Stelle anrufen. Ob er es tun wird, (kostet ja einiges) ist die Frage.
In der Regel zieht sich die Sache dann doch ein wenig hin. Beide Seiten können ihre Spiele spielen. Wenn es doch zu einer E-Stelle kommt, solltet Ihr gut überlegen, wen Ihr Eurerseits als Beisitzer schickt. Es sollten schon Leute mit Sachverstand sein (also nicht unbedingt Juristen). Und Ihr müsst gute Argumente und klare Positionen haben.
Und dann könnt Ihr gleich überlegen, ob Ihr nicht besser fahrt, wenn Ihr wegen der Kleinigkeit doch noch einmal verhandelt.
25.08.2015 um 12:05 Uhr
Hallo hampes,
es geht leider nicht um die Kleinigkeit. Die Mehrheit möchte schlicht nicht abschliessen. DAs diese Haltung allea andere als gut ist, ist klar. Die Demokaratischen Verhältnisse innerhalb des Betreibsrates geben aber leider nichts anderes her.
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