Erstellt am 24.08.2015 um 08:54 Uhr von gironimo
Vor- und Nacharbeiten sind auch Arbeitszeit.
Gibt es eine BV Arbeitszeit? Da sollte dies mit geregelt sein. Wenn nicht kündigt die BV und verhandelt eine neue (in diesem Punkt hart bleiben und ggf. die Einigungsstelle anrufen)
Wenn es keine BV gibt, eine BV abschließen- ebenfalls bis zur Einigungsstelle verhandeln. .
Erstellt am 24.08.2015 um 10:21 Uhr von Pjöööng
Zitat (maukau):
"Vor und Abschlusszeiten werden pauschal Bezahlt aber gehören trotzdem zur Arbeitszeit"
Da stellt sich doch die Frage nach einem Tarifvertrag
Erstellt am 25.08.2015 um 21:41 Uhr von etugruber
Bist du Busfahrer ?
Haben wir auch 15 Minuten Vor und Abschlussarbeiten?
Muss bezahlt werden.
Es dürfen dir keine Nachteile durch die BR Arbeit entstehen. 37 BetrVG
Erstellt am 28.08.2015 um 08:02 Uhr von maukau
Es dürfen dir keine Nachteile durch die BR Arbeit entstehen. 37 BetrVG
Es geht um eine Grundsatzfrage : Sind pauschal bezahlte Zeiten Arbeitszeit es geht hier nur um die Frage Arbeitszeit, bezahlt werden diese Zeiten halt nur Pauschal.
Diese Zeiten sind auch nur relevant für das Stundenkonto damit die Arbeitszeit korekt berechnet wird.
Tag Woche Monat Jahr
7:48 39:00 169:00 2028:00 Stunden
LG
Markus