Arbeitszeitberechnung während der Berufschule - welches Gesetz gilt da?
welches Gesetz belegt: berufschulzeit ist arbeitszeit und daher mit der gleichen Stundenanzahl abzugelten. ??
Community-Antworten (1)
25.07.2005 um 20:38 Uhr
Hallo
JArbSchG § 9 Berufsschule
§ 9 Berufsschule (1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen
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vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind,
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an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche,
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in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen; zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden wöchentlich sind zulässig.
(2) Auf die Arbeitszeit werden angerechnet
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Berufsschultage nach Absatz 1 Nr. 2 mit acht Stunden,
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Berufsschulwochen nach Absatz 1 Nr. 3 mit 40 Stunden,
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im übrigen die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen.
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