Kündigung von Personal
Hallo zusammen, durch den Verlust eines Kunden müssen bei uns MA. gekündigt werden, es sind Vollzeitkräfte und Teilzeitkräfte betroffen, es betrifft mehrere Abteilungen. Müssen erst die Teilzeitkräte gekündigt werden und dann die Vollzeitkräfte, gibt es dort eine Regelung und wo kann ich das nachlesen.
Community-Antworten (11)
23.08.2015 um 23:31 Uhr
Bei diesen Fragen: Sucht Euch einen Anwalt und zwar schnell!
24.08.2015 um 00:13 Uhr
Hallo, zunächst mal zwei Fragen:
- Wie viele Mitarbeiter sind bei Euch beschäftigt ?
- Wie viele Mitarbeiter sind von Kündigungen betroffen ?
Für betriebsbedingte Kündigungen ist in erster Linie der soziale Status des einzelnen Mitarbeiters maßgebend.Dazu gehört u.a. das Alter, Dauer der Betriebzugehörigkeit, unterhaltspflichtige Kinder, nur um einige Beispiele zu nennen.
Je nachdem wie viel MA von Kündigungen betroffen sind, könnte es sich gemäß §111 BetrVG um eine Betriebsänderung und/oder gemäß §23 KSchG um eine Massenent - lassung handeln.
Wenn der AG gemäß §102 BetrVG Anhörungsverfahren für mehrere ArbeitnehmeRinnen einleitet, dann muß er zwingend nach sozialen Kriterien vorgehen und gegenüber dem BR begründen.Ob Vollzeit oder Teilzeit spielt nur eine untergeordnete Rolle.
24.08.2015 um 11:22 Uhr
@Challenger Du musst aber vor dem sozialen Status prüfen wer vergleichbar ist und wer nicht! Teilzeitkräfte und Vollzeitkräfte sind nicht vergleichbar! Somit ist die Frage von diddel berechtigt. Hier kommt es auf die sogenannte unternehmerische Entscheidung an wie die Tätigkeiten demnächst organisiert werden sollen.
Hier ein Link zu diesem Thema: http://www.dbb.de/themen/arbeitnehmer/rechtsprechung/kuendigungsrecht/s/sozialauswahl-teilzeitbeschaeftigte.html
24.08.2015 um 13:50 Uhr
Verhandelt Ihr denn über einen Interessenausgleich und Sozialplan?
Immerhin: die "Einschränkung und (...) des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen, " ist ja eine Betriebsänderung.
24.08.2015 um 15:27 Uhr
Es scheint sich aber weder um den ganzen Betrieb, noch um wesentliche Betriebsteile zu handeln.
24.08.2015 um 16:30 Uhr
Habt ihr schon an das Mittel Kurzarbeit gedacht? Dabei könnt ihr Zeit gewinnen, und vielleicht auch den einen oder anderen neuen Kunden.
Kündigungen können immer nur das allerletzte Mittel sein.
24.08.2015 um 22:48 Uhr
wir haben ca 60 MA und 10 Ma sind davon betroffen, im kaufmänischen sowie im gewerblichen Bereich Kurzarbeit ist nicht möglich-
25.08.2015 um 00:02 Uhr
Hallo Diddel, wenn 10 von insgesamt 60 MA von Kündigungen betroffen sind, dann handelt es sich gemäß §17 KSchG um Anzeigepflichtige Entlassungen gegenüber der Agentur für Arbeit.
Der Arbeitgeber hat dieser Anzeige eine Stellungnahme des BR beizufügen.
25.08.2015 um 09:52 Uhr
Hallo Diddel,
sollte der AG z.B. gegen bestimmte formale Vorgaben verstoßen, weil er sie nicht kennt oder für nicht wichtig erachtet, hier z.B. die Anzeigepflicht ggü. der AfA, könnten daraus auch ihm unangehehme Folgen für die Kündigungen entstehen, so z.B. Unwirksamkeit. Es ist deshalb evtl. nicht so sehr klug, den AG im Vorfeld der Kündigungen auf solche Vorgaben hinzuweisen.... :-)
ciao.
25.08.2015 um 11:44 Uhr
Zitat Diddel: /wir haben ca 60 MA und 10 Ma sind davon betroffen, im kaufmänischen sowie im gewerblichen Bereich Kurzarbeit ist nicht möglich-/
- Wenn man es geschickt anstellt ist es u.U. möglich....
- Schonmal an eine Reduzierung der Arbeitszeit für alle und eine Arbeitsverteilung gedacht?
- Kann man eine Zeitlang die Durststrecke mit Urlaub/Zeitguthaben überbrücken?
25.08.2015 um 22:07 Uhr
An der Reduzierung der Arbeitszeit haben wir auch gedacht, nur der Kunde ist zu gross gewesen um es abzudecken, genauso wie mit Urlaub und Zeitguthaben.
Verwandte Themen
Interessantes Abstimmungsergebnis - Richtige Formulierung des Beschlusses zur Kündigung?
ÄlterHeute ist bei uns folgendes passiert: Anhörung zur Betriebsbedingten fristgerechten Kündigung von Frau xyz nach § 102 BetrVG. Der AG bittet den Betriebsrat um Zustimmung zur Betriebsbedingten fr
Kündigung in Probezeit - andere Stelle im Arbeitsvertr. als ausgeübt werden soll
ÄlterHallo Forum, wir haben leider im Moment eine Kündigung einer Kollegin in der Probezeit vorliegen - das besondere daran ist das die Kollegin erst am 01.02.2018 bei uns im Haus angefangen hat. Als Grun
MA wehrt sich gegen Aufgaben aus ihrem Aufgabenbereich
Hallo liebe User, wir haben eine MA, die im Bereich "Finanzen/Personal" angestellt ist. Da sie sich überfordert fühlte, hat die vorherige GF ihr schon in der Vergangenheit Arbeiten abgenommen (z.B.
Gleiche Abteilung - verschiedene Tarifgebiete
Hallo, wir haben hier an unserer Betriebsstätte einige historisch bedingte Besonderheiten, die sich jetzt geändert haben. Wir arbeiten für ein Unternehmen, das einen Haupt-, einen Nebenstandort und me
BR-Vorsitzender überschreitet seine Kompetenzen?
ÄlterIch bin in einer Firma beschäftigt (und Mitglied im Betriebsrat), die ein Tochterunternehmen einer Hauptfirma ist. Anfang des Jahres haben die Arbeitgeber einen Anerkennungstarifvertrag unterzeichnet.