BR-Vorsitzender überschreitet seine Kompetenzen?
Ich bin in einer Firma beschäftigt (und Mitglied im Betriebsrat), die ein Tochterunternehmen einer Hauptfirma ist. Anfang des Jahres haben die Arbeitgeber einen Anerkennungstarifvertrag unterzeichnet. Damit wurde der Arbeitgeber verpflichtet, seinen Angestellten die tarifliche Leistungszulage zu zahlen, was vorher nicht gemacht wurde. Es wurde mündlich mit den Arbeitgebern vereinbart, die gleiche Höhe der Leistungszulage wie in der Mutterfirma zu zahlen: 6% (also 2% über dem Schnitt von NRW). Nun ist dem BR-Vorsitzenden aufgefallen, dass neu abgeschlossene Angestellten-Verträge in der Mutter-Firma angeblich nur noch mit LZ 4% abgeschlossen werden. Auf diesen Umstand wies er seine Personal-Leitung hin. Aus diesem Grund wurde den Angestellten des Tochter-Unternehmens die LZ von 6 auf 4% gekürzt. Als unser Personal-Leiter des Tochter-Unternehmens zu einem Gespräch in der Hauptfirma war, wurde er vom dortigen Personal-Chef und dem BR-Vorsitzenden zu Seite genommen und insbesonders vom dortigen BR-Vorsitzenden "der Kopf gewaschen". Der Vorsitzende äusserte sogar im Beisein seiner Firmenleitung, dass dies für ihm ein Grund zur fristlosen Kündigung sei. Ich denke die Frage, ob den Angestellten der Tochterfirma 4% oder 6% LZ gezahlt werden kann/darf/muss wäre hier nicht an der richtigen Stelle gestellt. Vielmehr interessiert mich, ob der BR-Vorsitzende der Hauptfima sein Aufgaben- und Befugnisgebiet etwas überschritten hat. Erstens halte ich es für einen BR-Vorsitzenden unethisch, wenn er mit Nachdruck bewirkt, dass die Angestellten des Tochterunternehmen Kürzungen erfahren und wieder schlechter gestellt werden, als die Angestellten der Hauptfirma. Zweitens halte ich es auch für sehr fragwürdig, ob der BR-Vorsitzende der Hauptfirma ein Mitglied der Firmenleitung des Tochterunternehmens eine "Standpauke" hält und als Empfehlung eine fristlose Kündigung abgibt. Ist der beschriebene BR-Vorsitzende also einfach nur Pflichtbewusst oder überschreitet er seine Kompentenzen? Im Internet konnte ich jeweils diese Dinge nicht bei den Rechten und Pflichten eines BR-Vorsitzenden finden. Ich hoffe hier auf eine aufschlussreiche Antwort.
Community-Antworten (5)
13.11.2007 um 17:41 Uhr
Hallo ND,
ich lese jetzt heraus, dass im Mutterunternehmen 4% und im Tochterunternehmen 4% gezahlt werden. Was ist daran verwerflich? Dass der BRV des Mutterunternehmens darauf hinweist? Vielleicht ist sein Gehalt (und das der anderen) an den Unternehmensgewinn gekoppelt? Dann hat er natürlich ein berechtigtes Interesse (auch für seine Schützlinge), diesen nicht durch überhöhte Zulagen in den Tochterunternehmen zu schmälern...
Dass er Empfehlungen zur Kündigung von leitenden Angestellten im Tochterunternehmen gibt, kann ihm kaum einer verwehren. Ob die Firmenleitung diese Empfehlungen umsetzt, wage ich allerdings zu bezweifeln ;-)
Gibt es einen Gesamtbetriebsrat? Willst du eine Rüge aussprechen lassen, dann wende dich an den GBR. Gibt es keinen, dann gründe ihn.
Grüße, Saluk
13.11.2007 um 18:24 Uhr
Hallo Saluk,
habe den Sachverhalt wohl missverständlich ausgedrückt. Im Mutterunternehmen wurde den Angestellten immer 6% LZ gezahlt und hierüber exestiert auch eine entsprechende Gehaltstabelle des Mutterunternehmens, die mir vorliegt. Angeblich wird jedoch neuen Angestellten nur 4% gewährt. Nun argumentiert der dortige BRV, dass die Verträge des Tochterunternehmen nach Abschluss des Annerkennungstarifvertrages mit Neueinstellungen gleichzusetzen sind und demnach den Angestellten des Tochterunternehmens nur 4% LZ zu zahlen sind.
Ob das so richtig ist oder nicht, ich weiss es nicht. Es stört bei uns halt jeden die Tatsache, dass die negativen Dinge (+10% Arbeitszeit ohne Lohnausgleich, Minderung von Lohn, Weihnachts- und Urlaubsgeld)des Mutterunternehmens übernommen werden müssen, weil wir ja eigentlich "eine" Firma sind. Jedoch eventuelle Vorteile, wie z.B. die LZ ganz unter den Tisch gefallen sind, bzw. jetzt gegenüber der Hauptfirma vermindert (wenn auch tariflich in Ordnung) gezahlt wird.
Aber meine eigentliche Frage ist, ob es in Ordnung und die Aufgabe ist, wenn der BRV sich selbst wie ein disziplinarischer Vorgesetzter vor Mitglieder meiner Firmenleitung stellt. Ich denke, es ist nicht seine Aufgabe. Sicher kann er über erkannte Missstände seiner Firmenleitung Hinweise und Empfehlungen geben. Aber ich denke, da sollte es doch auch aufhören, oder?
Und nein. Es gibt weder einen GBR noch möchte ich dem BRV eine Rüge erteilen. Ich würde ihn nur gerne bitten, künftig niemanden aus meinem Betrieb maßzuregeln, auch wenn es diesmal eine Person der Firmenleitung getroffen hat. Als Betriebsratmitglied möchte ich nun mal jedem Beschäftigten meiner Firma beistehen. Und dieser Kollege war nach dieser Rüge schon sehr angefressen. Wenn ich wüsste, dass dieser BRV etwas zu aktiv war, könnte ich meine Bitte etwas energischer vortragen. Wenn diese Vorgehensweise aber verständlich, bedenkenlos und im Rahmen dessen, was ein BRV so macht ist, dann soll es wohl so sein.
Gruß, ND
14.11.2007 um 09:53 Uhr
Hallo ND,
auf die Vermutung der Gehaltsabhängigkeit vom Betriebsergebnis bist du nicht eingegangen.
Jedenfalls stößt mir hier sofort der BetrVG §47(1) auf: Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, so ist ein Gesamtbetriebsrat zu errichten.
Zur Errichtung des GBR muss eigentlich der BR der Hauptverwaltung einladen. Weise ihn doch darauf hin, denn wenn erst der GBR existiert, dann hast du auch Möglichkeiten, genaueres über die verschiedenen Strukturen der Firmen herauszufinden. Nutze diese Chance. Zudem hast du somit auch etwas in der Hand, was der BRV des Mutterunternehmens eigentlich schon lange hätte machen müssen. Es ist immer nützlich, derjenige zu sein, der berechtigt Druck ausüben kann...
Viele Grüße, Saluk
14.11.2007 um 14:05 Uhr
Ok, dann wede ich ich mal mit dem Thema GBR beschäftigen.
Danke.
Ach ja, dass monatliche Gehalt des BRV und aller Mitarbeiter ist nicht abhängig vom Betriebsergebnis. Allerdings will die Firma bei Erreichen bestimmter Gewinne, eine Beteiligung ausschütten. Im Prinzip ist das falsch ausgedrückt. Sie würde im günstigsten Fall einen Teil zurückzahlen, auf den die Arbeitnehmer durch Kürzung von Sonderzahlungen (Urlaubs-/Weihnachtsgeld) sowie 10% unentgeldliche Mehrarbeit vorher verzichtet haben.
Naja. Gut ...ich muss mich mal schlau machen, mit dem GBR
14.11.2007 um 14:54 Uhr
NoobDongle ich verstehe nicht wieso der BRV der Stammfirma die Gehaltslisten und Verträge der Töchter kennt. Das geht ihn nichts an und das darf er garnicht wissen. Der Zusatz in den meisten Arbeitsverträgen 'Über das Gehalt ist Stillschweigen zu halten' gilt natürlich in beide Richtungen. Da solltet Ihr Euren Chef mal auf die Füsse tretten.
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