Erstellt am 11.01.2023 um 11:41 Uhr von ganther
wo ist de Ladung zur Sitzung? So wie ich es sehe, habt ihr keine
Erstellt am 11.01.2023 um 11:43 Uhr von RudiRadeberger
Sind Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter gleichzeitig verhindert, kann/muss der Betriebsrat die Vertretung durch einen Beschluss regeln. Da der Betriebsrat Beschlüsse nur in einer Betriebsratssitzung fassen kann, die Ladung zu einer Betriebsratssitzung aber eigentlich nur durch den Betriebsratsvorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter möglich ist, kann der Betriebsrat in diesem Fall auch ohne eine entsprechende Ladung zu einer Betriebsratssitzung zusammentreten (Selbstzusammentrittsrecht).
Quelle: Dr. Kluge
Erstellt am 11.01.2023 um 11:45 Uhr von SabiKa89
Eine "Abwahl" einen BRV gibt es so nicht
Der Betriebsrat kann jederzeit eine Neuwahl des BRV durchführen.
Dafür sollte sich aber auch jemand finden, der diesen Posten auch übernehmen will/kann.
Auf die Tagesordnung muss dieser Punkt aufgenommen werden,
wenn mind. ein Vierte der BR Mitglieder oder der Arbeitgeber oder die Schwerbehindertenvertretung oder von der Jugend- und Auszubildendenvertretung
dieser Punkt eingebracht wird.
(§ 29 Abs. 3 BetrVG, § 95 Abs. 4 SGB IX und § 67 Abs. 3 BetrVG).
Auch jeder Arbeitnehmer hat das Recht, dem Betriebsrat Themen zur Beratung vorzuschlagen. Wird ein Vorschlag von mindestens fünf vom Hundert der Arbeitnehmer des Betriebs unterstützt, hat ihn der Betriebsrat innerhalb von zwei Monaten auf die Tagesordnung einer Betriebsratssitzung zu setzen (§ 86a BetrVG).
Richtig ist, dass wenn ihr in einer laufenden Sitzung (oder zu Beginn) versucht einen weiteren Punkt auf die TO zu setzten oder diese zu ändern, geht dies nur, wenn alle anwesenden BR Mitglieder diesem auch zustimmen.
Wenn es einer Person nicht gefällt, darf dieser Punkt auch nicht in der aktuellen Sitzung behandelt werden, da er nicht auf der TO stand.
Erstellt am 11.01.2023 um 11:49 Uhr von celestro
"Wir haben heute versucht unseren BRV abzuwählen, der BRV hat unseren Antrag nicht in der Tagesordnung gesetzt und hat sich geweigert es in der Sitzung zu machen.
Er hat ein Veto gemacht und die Sitzung abgebrochen..."
Der BRV hat weder das Recht, den Antrag auf die TO zu setzen, noch ein sonstiges Veto-Recht. Ändert aber natürlich nichts an seinem Verhalten.
"Meine Frage, wir möchten morgen eine außerordentliche Sitzung einberufen um es wieder zu versuchen (die haben schon gesagt der BRV und die Stellvertretung BRV das die morgen nicht kommen werden) können wir morgen in der außerordentlichen Sitzung ohne den BRV und Stellvertretung durch ziehen ???"
Hmmm ... eine außerordentliche Sitzung kann ja normalerweise nur der BRV einberufen. Selbstzusammentrittsrecht ist zwar grundsätzlich eine gute Idee ... aber wollen BRV und BRVS nur nicht zu der Sitzung kommen, oder sind beide "nicht" im Haus morgen?
Erstellt am 11.01.2023 um 11:57 Uhr von Muschelschubser
Hier finde ich die Optionen ganz gut beschrieben:
https://www.arbeitsrecht-berlin.de/arbeitsrecht/betriebsrat/geschaeftsfuehrung-des-betriebsrats/betriebsratsvorsitzender/abwahl-betriebsratsvorsitzender/