Erstellt am 21.08.2015 um 21:44 Uhr von Erdenbürger
Man sagt immer es gibt keine dumme Fragen, sondern nur dumme Antworten. Aber die Frage ist wirklich nur dumm!
Erstellt am 21.08.2015 um 22:55 Uhr von Challenger
Hallo Erdenbürger,
ich bin der Meinung, daß man völlig unerfahrene BR`te nicht gleich so anranzen sollte.
Allerdings gibt es durchaus eine Konsterlation wo dies nicht unwahrscheinlich ist. Zum
Beispiel bei einem Leiharbeitnehmer der gewähltes BR-Mitglied ist, kann im Einsatzbe-
trieb, ich glaube nach 3Monaten an der dortigen BR-Wahl mitwählen.
Erstellt am 22.08.2015 um 09:54 Uhr von gironimo
um Hilfe bitten? - klar. Der BR kann ja Sachverständige ( siehe § 80 BetrVG) hinzuziehen und wenn das der BRV eines anderen Betriebes ist - warum nicht.
Um Challengers Antwort zu konkretisieren. BR-Mitglied (und damit BRV) kann nur werden, wer die Anforderungen des § 8 BetrVG erfüllt. Das dürfte in der Regel nicht der BRV einer anderen Firma sein.
Erstellt am 22.08.2015 um 09:58 Uhr von Yesilyazi
Endlich eine Korrekte antwort!
Danke
Erstellt am 22.08.2015 um 10:42 Uhr von Hoppel
@ gironimo
"Der BR kann ja Sachverständige ( siehe § 80 BetrVG) hinzuziehen und wenn das der BRV eines anderen Betriebes ist - warum nicht. "
Diese Deine Antwort muss man als grob fahrlässig bezeichnen!!!
Hier ist noch nicht einmal ansatzweise bekannt, zu welchen Thema Rat gesucht wird.
Desweiteren sollte man etwas nicht so darstellen, als ob es einem BR quasi problemlos möglich wäre, den BRV eines fremden Betriebes (der ja auch Konkurrenzbetrieb sein könnte) als Sachverständigen hinzuziehen zu dürfen.
Sollte man auch nicht unterschlagen, dass der BR einen Sachverständigen gem. § 80 BetrVG nur nach näherer Vereinbarung mit dem AG hinzuziehen kann!
Würde der AG dem Vorschlag aus nachvollziehbaren Gründen nicht zustimmen wollen, hätte dieser BR höchstwahrscheinlich keinerlei Chance, diesen externen "Sachverständigen" arbeitsgerichtlich durchsetzen zu können.
Und glaubst Du ernsthaft, dieser BRV dürfte seine Beratungsleistung als externer Sachverständiger auch in Rechnung stellen? Denn dadurch zeichnen sich externe Sachverständige im Regelfall aus!
Erstellt am 23.08.2015 um 20:55 Uhr von Dezibel
Oh mann ... kann es vielleicht sein, dass da irgendein Problem rumschwirrt und der externe BRV kann eine Lösung anbieten? Ohne Rechnung, einfach nur Hilfe? Nö? Warum nicht.
Ihr seht das alles immer so derart kompliziert ...