Zur Diskussion: Ist dieser Beschluss nach § 99 BetrVG rechtswidrig?
Hallo zusammen, ich kaue immer noch ein einem Beschluss, den "mein" Gremium in Bezug auf eine Versetzungsanhörung - zum Nachteil eines MA - beschlossen hat. Der Versetzung wurde nicht zugestimmt mit folgender Begründung, die dem AG mitgeteilt wurde:
"Laut Innerbetrieblicher Stellenausschreibung vom 21.04.2015 ist die Stelle in die Tarifgruppe T3/T4 je nach Qualifizierung und Erfahrung eingestuft. Herr xxx ist jedoch in Tarifgruppe T6 eingruppiert, was der Ausschreibung widerspricht.
Der Betriebsrat ist zudem der Meinung, dass im Sinne der Lohngerechtigkeit, durch die unterschiedlichen Eingruppierungen bei gleicher Tätigkeit in diesem Bereich, der Betriebsfrieden gestört werden kann."
Nach meiner Auffassung ist diese Begründung nicht durch § 99 gedeckt...(?)
Community-Antworten (18)
21.08.2015 um 12:30 Uhr
Wenn die Versetzung mit einer Umgruppierung einhergeht sind das zwei verschiedene Anhörungen. Einmal die Versetzung nach § 99 und dann die Umgruppierung nach § 99. Für die Versetzung gibt es hier keinen Grund die Zustimmung zu verweigern. LG Angie
21.08.2015 um 12:45 Uhr
Der Kollege verdient doch dann ohnehin mehr (T6 anstatt T4). Wenn also bei der Versetzung von keiner Umgruppierung die Rede war, ist doch alles im grünen Bereich. Und dann gilt: Antworte nicht auf Fragen, die nicht gestellt wurden.
"Der Betriebsrat ist zudem der Meinung, dass im Sinne der Lohngerechtigkeit, durch die unterschiedlichen Eingruppierungen bei gleicher Tätigkeit in diesem Bereich, der Betriebsfrieden gestört werden kann"
Ein aus meiner Sicht ohnehin völlig falscher Gedankengang, der dem BR die Chance nimmt auch für andere Kollegen eine bessere Bezahlung zu fordern.
Wenn Dein Gremium auf den § 99 Abs. 2 Nr. 6 BetrVG abzielt, dürfte der Schuss ins leere gehen.
21.08.2015 um 12:46 Uhr
Der Kollege ist überqualifiziert?
Möglicherweise könnte hier ja ein Ablehnungsgrund gemäß Abs. 1 (Verstoß gegen eine Bestimmung in einem Tarifvertrag) vorliegen?
Ansonsten ist die tarifliche Einstufung eben etwas anderes als die Versetzung, von daher steht diese Ablehnung auf tönernen Füßen.
21.08.2015 um 12:48 Uhr
@ seesee
Deine Fragestellung wurde doch schon am 12.08.15 diskutiert > siehe 54704.
Du wirst Deine "Wunschantwort" nicht bekommen, nur weil Du den ganzen Sachverhalt jetzt derart verkürzt wieder gibst.
BTW ... hat denn der AG inzwischen eine neue Anhörung zur Versetzung eingereicht?
21.08.2015 um 13:04 Uhr
@ Hoppel: ja, es geht um den gleichen Fall wie 54704. Und ja, ich habe ihn verkürzt. So lange habe ich daran rumgekaut, bis ich dieses Fazit ziehen konnte, warum mich das Ganze eben so sehr beschäftigt und mir auch nachts keine Ruhe lässt...
Tatsächlich frage ich mich, ob ich in einem Gremium, das WISSENTLICH rechtswidrige Beschlüsse fasst und das Gesetz so biegt, dass es ihm in den Kram passt, wirklich verbleiben will - oder aber den Rücktritt erkläre und alles öffentlich mache...
Für mich steht der BR auf der falschen Seite; auch wenn ich die Gründe nachvollziehen kann, so hat der BR aber nicht das Recht zu einem solchen Beschluss. Die Schieflage des Unternehmens wird durch solche Einzelmaßnahmen nicht korrigiert!
Der Beschluss wurde unter Anwesenheit von 6 BRMs (Ladung war förmlich richtig) gefasst. 3 BRMs haben die Zustimmung zur Versetzung erteilt. Die 3 Gegenstimmen kamen vom BRV (der strategische Gründe heran zieht, siehe 54704), von 1 BRM, das kürzlich nachgerückt ist (und demnächst die erste Schulung erhält) sowie von 1 Ersatzmitglied, das nur selten an BR-Sitzungen teilnimmt. Das ist der einzige Grund, warum ich die Konsequenz des Austritts aus dem BR noch nicht gezogen habe. Ich hatte hier eigentlich gehofft, dass jemand mir die Augen öffnet und doch die Rechtsgültigkeit des Beschlusses glaubhaft machen kann... Dann wäre die Enttäuschung nicht ganz so groß und ich müsste einen Irrtum meinerseits einräumen...
21.08.2015 um 13:21 Uhr
der Beschluss des BR geht wenn er nicht Gründe des § 99 BetrVG umfasst ins leere und ist deswegen aber nicht rechtswidrig. Das ist das falsche Wort an dieser Stelle.
Daher:
" ich in einem Gremium, das WISSENTLICH rechtswidrige Beschlüsse fasst und das Gesetz so biegt,"
So kann man es aus meiner Sicht eben nicht beschreiben. Dein persönliches Problem mit einem Gremium, dass hier nicht Mitarbeiterinteressen so versteht, wie du es verstehst kann ich teilen. In meinen Augen hast Du 2 Möglichkeiten:
- dies als eine Ausprägung von Demokratie zu akzeptieren und im Sinne "Deiner " Wähler in einem demokratischen Gremium agieren oder
- zurücktreten. Aber auch das sollte gut überlegt sein
Zu der Demokratie gehört in meinen Augen auch, dass man seine Meinung in der Öffentlichkeit vertreten darf. Ich weiß dass das Betriebsräte hassen und häufig als Verrat betrachten, es ist aber durchaus legitim seine Meinung zu Vorgängen und Beschlüssen des BR kund zu tun. Das gehört für mich auch zur Interessenvertretung
21.08.2015 um 13:42 Uhr
Ich würde es auch nicht so sehen, dass das Gremium hier wissentlich rechtswidrige Beschlüsse fasst. Und selbst wenn ein Beschluss rechtswidrig sein sollte, dann ist es Sache des Arbeitgebers dies feststellen zu lassen.
Ich habe auch hier das Gefühl, dass bei Euch ein paar Kommunikationsprobleme vorliegen. Da gibt es einen Vorgesetzten dem es an sozialer Kompetenz fehlt, an den sich die GF aber nicht herantraut und den Betriebsratsmitgliedern deshalb die Messer in der Hose aufgehen. Und da gibt es einen Kollegen, der wohl Opfer dieses Vorgesetzten ist, nicht unbedingt bei allen wohlgelitten und mit dem jetzt etwas passieren muss.
Meines Erachtens gibt es in dem Zusammenhang nur eine Handlungsoption: BR und AG setzen sich gemeinsam an einen Tisch und besprechen wie das Problem gelöst werden kann. Eine Lösung könnte z.B. sein, den AN einvernehmlich (und mit einvernehmlich meine ich auch das Einvernehmen des Betroffenen) zu versetzen und dem bisherigen Vorgesetzten keine Personalverantwortung mehr zu geben.. Und dann muss dabei geklärt werden, was mit dem Geld passiert. Und wenn BRM der Meinung sind, dass es nicht angehen kann, dass jemand mit dieser Lohngruppe einen solchen Job macht, dann muss ein Weg gesucht werden, wie der Kollege schnellstmöglich wieder entsprechend seiner Lohngruppe eingesetzt werden kann. Das alles muss gemeinsam besprochen werden. Das über Anträge und E-Mails abzufackeln ist eigentlich von vornherein zum Scheitern verurteilt.
Damit aus mehreren Betriebsratsmitgliedern ein fundktionierendes Gremium wird, braucht man verschiedene Sichtweisen im Gremium. Der Disput bringt einen weiter, nicht die Harmonie.
21.08.2015 um 13:47 Uhr
@ seesee
Als solch engagiertes BRM sollte man wenigstens wissen, wann einem Beschluss zugestimmt worden ist und wann nicht!!!
Es ist unmöglich, dass Du erst jetzt mit der Info rausrückst, dass es für diesen "Beschluss" überhaupt keine Mehrheit gegeben hat. Was soll das?
Außerdem sollte man in Grundlagenschulungen gelernt haben, dass "Versetzung" und "Umgruppierung" zwei betriebsverfassungsrechtliche Sachverhalte darstellen. Bislang wurde kein einziger Grund benannt, auf den eine Zustimmungsverweigerung zur Versetzung rechtlich haltbar gestützt werden könnte. Der Kollege hat sich aktiv auf diese Stelle beworben!
Dass der Eingruppierung T6 widersprochen wurde, halte ich für korrekt. Da es in Eurem Betrieb Tarifgruppen gibt, hat ein BR auf die Einhaltung dieser Tarifgruppen zu achten. Punkt!
Da Bezug auf einen TV genommen wird, sollte man auch mal einen Blick in diesen TV werfen. Es könnte durchaus sein, dass hier nähere Regelungen zum Thema "Umgruppierung" enthalten sind. Aber auch dann solltest Du nicht verdrängen, dass der Kollege nicht auf Wunsch des AG versetzt werden soll!
Dem AG steht es wiederum frei, dem Kollegen die Differenz T6 zu 4 als Zulage zu zahlen. Da würde ich mich als AG mit Sicherheit nicht mit dem BR auseinandersetzen. Ob der AG diese Zulage dann z.B. abschmelzen wollen würde oder nicht, geht den BR einen feuchten Kehricht an. Hier ist die rein individualrechtliche Ebene betroffen!
Auch wäre es schön, Nachfragen zu beantworten! Was ist denn jetzt mit der, vom AG angekündigten, neuen Anhörung?
21.08.2015 um 13:50 Uhr
Danke Paula, das verschafft mir tatsächlich etwas Klarheit.
Aber um die Diskussion über die Auslegung von § 99 noch einmal anzuregen: der Gesetzestext lautet:
Der Betriebsrat K A N N die Zustimmung verweigern, wenn 1. ..., 2. ... 6. ... Das ist eine abschließende Aufzählung.
Wenn keiner der Gründe in 1. - 6. zutrifft, hat der BR also keine gesetzliche Grundlage dafür, die Zustimmung zu verweigern.
Dann hat der BR 2 Möglichkeiten:
- Er teilt seine Zustimmung schriftlich mit, oder
- Er äußert sich gar nicht (dann gilt die Anhörung als zugestimmt)
Eine Rechtsgrundlage für eine Verweigerung sehe ich nicht.
In unserem Fall führt die Verweigerung auch nicht ins Leere, sondern die GF wird eine neue Anhörung mit Abgruppierung formulieren. Und nach einem Gespräch mit dem BRV soll auch hier die Zustimmung verweigert werden, da die Abgruppierung nicht weit genug geht (T5 statt T4) und durch freiwillige Zulage auf das jetzige Einkommen aufgestockt werden soll.
21.08.2015 um 14:10 Uhr
Zitat (Hoppel): "Es ist unmöglich, dass Du erst jetzt mit der Info rausrückst, dass es für diesen "Beschluss" überhaupt keine Mehrheit gegeben hat. Was soll das? "
Wo ist denn das Problem? Es wurde der Antrag gestellt, der Versetzung zuzustimmen und dieser Antrag hat keine Mehrheit gefunden. Der BR hat also nicht zugestimmt. Also muss der BR der Versetzung widersprechen!
21.08.2015 um 14:14 Uhr
Schlagt mich wen ich mich irre.Aber Beschlüsse die bei Stimmengleichheit gefasst werden sind doch null und nichtig oder?
21.08.2015 um 14:14 Uhr
@Hoppel: " Es ist unmöglich, dass Du erst jetzt mit der Info rausrückst, dass es für diesen "Beschluss" überhaupt keine Mehrheit gegeben hat. Was soll das?"
Ja, es gibt keine Mehrheit für eine Zustimmung zur Versetzung. (3 zu 3). Also verweigert der BR seine Zustimmung. Was ist da falsch?
"Außerdem sollte man in Grundlagenschulungen gelernt haben, dass "Versetzung" und "Umgruppierung" zwei betriebsverfassungsrechtliche Sachverhalte darstellen."
Ja doch, für die Umgruppierung gab es ja auch gar kein Anhörung...
"Bislang wurde kein einziger Grund benannt, auf den eine Zustimmungsverweigerung zur Versetzung rechtlich haltbar gestützt werden könnte. "
Einverstanden.
"Dass der Eingruppierung T6 widersprochen wurde, halte ich für korrekt. Da es in Eurem Betrieb Tarifgruppen gibt, hat ein BR auf die Einhaltung dieser Tarifgruppen zu achten."
Die in der Stellenausschreibung erwähnte Gruppe T3/4 war sowieso unterbewertet. In der gleichen Abteilung arbeitet noch ein MA, der die T5 hat. Bei der Stellenbeschreibung ging der Abteilungsleiter davon aus, dass er eine LAK bekommt, Berufsanfänger, die er einarbeiten muss. Die beiden MA sollen die gleichen Aufgaben erledigen. Ich hatte die fehlerhafte Bewertung der Stelle im BR moniert, aber der BR wollte nicht tätig werden.
Der TV, auf den sich die Lohngruppe bezieht, gibt es schon lange nicht mehr. Der BR wünscht sich schon lange ein neues System (ERA), aber verfolgt das Ziel nicht konsequent. Deshalb gibt es in der Firma sehr viele Ungerechtigkeiten, was die Lohngruppen betrifft.
"Aber auch dann solltest Du nicht verdrängen, dass der Kollege nicht auf Wunsch des AG versetzt werden soll"
Eben doch! Der Kollege hatte ein Vorgespräch, bevor er sich beworben hatte, mit AG und neuem Abteilungsleiter. Der alte Abteilungsleiter hat dem AG nahe gelegt, den Kollegen zu versetzen. Man hat sich in dem Gespräch darauf geeinigt, dass am Gehalt nichts geändert werden soll.
"Auch wäre es schön, Nachfragen zu beantworten! Was ist denn jetzt mit der, vom AG angekündigten, neuen Anhörung?"
Reg Dich doch bitte nicht so auf... wir diskutieren doch nur, und es reicht, wenn ICH mich aufrege ;-) Danke jedenfalls für Dein Engagement! Meine Antwort an Paula beinhaltet Deine Nachfrage: Die neue Anhörung liegt noch nicht vor. Und es wäre wohl auch besser, man spricht vorher zusammen über alles, wie es Pjööng vorgeschlagen hat.
21.08.2015 um 14:25 Uhr
@Bürgermeister: siehe Antwort von Pjööng
Ein Beschluss benötigt eine Mehrheit. Bei 3 zu 3 gibt es diese Mehrheit nicht, deshalb gilt der Beschluss als abgelehnt. Ist aber deshalb nicht "null und nichtig".
21.08.2015 um 14:35 Uhr
@ pjöööng
" Es wurde der Antrag gestellt, der Versetzung zuzustimmen und dieser Antrag hat keine Mehrheit gefunden. Der BR hat also nicht zugestimmt. Also muss der BR der Versetzung widersprechen!"
Richtig, der BR hat dem Antrag auf Zustimmung zur Versetzung/Eingruppierung nicht zugestimmt. Dass der BR der Versetzung deshalb widersprechen muss, halte ich allerdings ohne einen entsprechenden Antrag für ein Gerücht.
@ seesee
Es ist unmöglich, dass Du wesentliche Informationen scheibchenweise hinterher schiebst! Dass es z.B. dieses Vorgespräch gegeben hat, wurde von Dir bislang mit keinem einzigen Buchstaben erwähnt.
Damit ist das Thema für mich beendet!
21.08.2015 um 15:54 Uhr
Zitat (Hoppel): "Richtig, der BR hat dem Antrag auf Zustimmung zur Versetzung/Eingruppierung nicht zugestimmt. Dass der BR der Versetzung deshalb widersprechen muss, halte ich allerdings ohne einen entsprechenden Antrag für ein Gerücht. "
Der Betriebsrat hat doch hier nur zwei Handlungsoptionen, nämlich zustimmen und Zustimmung verweigern. Dann gibt es da noch die "Nichthandlungsoption", die letztendlich aber auch eine Zustimmung ist. Wenn der BR also nicht zustimmt, was bleibt ihm dann Deiner Meinung nach?
21.08.2015 um 17:16 Uhr
@ Pjööng: Der BR kann einer Versetzung zustimmen. Bei einer Stimmengleichheit hat er nicht zugestimmt. Der BR kann die Maßnahme ablehnen. Das hat er bei Stimmengleichheit ebenfalls nicht getan. Also: Die Frist läuft ab, ohne dass der BR aktiv etwas getan hätte.
21.08.2015 um 17:45 Uhr
Also wenn der BRV nachdem der BR seine Zustimmung nicht gegeben hat, einfach die Frist verstreichen lässt und damit durch sein Nichthandeln eine Wirkung herbeiführt die nicht dem Willen des Gremiums entspricht so begeht er meines Erachtens eine schwere Amtspflichtverletzung.
21.08.2015 um 20:15 Uhr
Denkt bitte bei Formulieruingen wie "wissendlich rechtswidrig" daran: Betriebsräte sind Rechtslaien. Es dürfte für einen AG ein leichtes sein, einen Beschluss, dessen Begründung jeglicher Grundlage entbehrt, vom Tisch zu wischen. (oder einen ungültigen Beschluss links liegen zu lassen). Es ist ja der BR, der dann handeln müsste und hierzu sicherlich einen Juristen hinzuziehen würde
Größer ist der politische Schaden im Betrieb, wenn die Kollegen den Eindruck gewinnen, der BR agiert gegen die Interessen der AN.
Vielleicht macht es mehr Sinn, wenn Du innerhalb Deines Gremiums über die Art der BR-Arbeit und deren Inhalte diskutierst. Da scheint das größere Problem zu liegen.
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