Unser AG plant, eine Anweisung an alle MA zu erlassen, dass man sich nur noch tel. krankmelden darf, nicht mehr per E-Mail. Er meint, das könne er auch, weil das nicht mitbestimmungspflichtig sei. Wir sind aber anderer Meinung und sehen das im §87 BetrVG begründet. Wir hätten aber gerne noch paar Urteile. Und so würde ich mich freuen, wenn hier jmd. welche kennt und mir nennen könnte.