Kündigungsschutz Arbeitsplatzwechsel innerhalb eines Konzerns - Abgabe BR-Mandat
Hallo zusammen, ich bin Betriebsratsmitglied in einer GmbH, die zu einem Konzern gehört. Nun wechsel ich innerhalb des Konzerns. In diesem Bereich gibt es keinen Betriebsrat. Ich werde also mein Mandat abgeben. Habe ich dann trotzdem noch Kündigungsschutz und wenn ja, wie lange? Danke für eine Antwort.
Community-Antworten (7)
18.08.2015 um 21:47 Uhr
Hallo erst mal, auf welcher Grundlage wechselst Du ??? Ist Dein bisheriger Arbeitsplatz weggefallen ???
Nach Deiner bisherigen Schilderung handelt es sich um eine Versetzung nach §99 BetrVG, die der Zustimmung des BR bedarf.
18.08.2015 um 22:48 Uhr
@ Challenger
Wenn schon, würde in diesem Versetzungsfall § 103 und NICHT § 99 BetrVG greifen.
Und es klingt aber nicht danach, dass antonmaria mit dieser "Versetzung" nicht einverstanden ist ... die Zustimmung des BR ist demnach überhaupt nicht erforderlich!
@ antonmaria
Habe ich richtig vermutet, dass Du mit dieser "Versetzung" einverstanden bist? Handelt es sich um eine Stelle in einem anderen Unternehmen des Konzerns? Falls Du die letzte Frage mit JA beantworten kannst, solltest Du Dich absichern, was den Kü´schutz betrifft.
BAG, 20.02.2014; 2 AZR 859/11: "Im Schrifttum wird die Auffassung vertreten, von einer stillschweigenden Vereinbarung über die Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten sei regelmäßig dann auszugehen, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Konzerns zu einem anderen Unternehmen „versetzt“ werde, selbst wenn dies mit dem Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags einhergehe.
Andere Stimmen verlangen eine konkrete Anrechnungsvereinbarung. Teilweise wird danach unterschieden, ob es sich um einen Einzelfall handelt oder eine Gruppe von Arbeitnehmern betroffen ist. Im letztgenannten Fall sei typischerweise von einer Vereinbarung über die Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten auszugehen.
Weitere Stimmen halten auch ohne entsprechende Abrede die bei einem Tochterunternehmen erbrachte Betriebszugehörigkeit im Arbeitsverhältnis mit der Konzernmutter für anrechenbar, weil andernfalls die Gefahr einer Umgehung von § 1 KSchG bestehe. Das gleiche soll bei konzernbezogener Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses gelten."
Falls es bei Euch KEINE Vereinbarung gibt (TV /KBV), dass Vorbeschäftigungszeiten innerhalb des Konzerns anerkannt werden, solltest Du vor vorgenanntem Hintergrund zwei Dinge tun:
-
Lass Dir schriftlich bestätigen, dass Deine Beschäftigung in einem anderen Unternehmen des Konzerns als Vorbeschäftigungszeit anerkannt wird.
-
Versuche, Dir einen nachwirkenden Kündigungsschutz schriftlich bestätigen zu lassen. Einen Anspruch darauf hast Du m.E. nicht.
19.08.2015 um 00:21 Uhr
Hallo Hoppel,
§103 BetrVG betrifft die AUßERORDENTLICHE KÜNDIGUNG eines BR-Mitgliedes.
19.08.2015 um 09:12 Uhr
@ Challenger
Warum guckst Du nicht erstmal in´s BetrVG, bevor Du Dich derart blamierst?
Betriebsverfassungsgesetz § 103 Außerordentliche Kündigung UND VERSETZUNG IN BESONDEREN FÄLLEN
19.08.2015 um 09:45 Uhr
@antonmaria So einfach lässt sich das alles nicht sagen. Guck dir mal nachfolgenden Link an: http://www.frag-einen-anwalt.de/Kuendigungsschutz-und-Vertragsgestaltung-bei-Wechsel-zu-einer-Konzerntochter---f266220.html Solange nichts vereinbart wird sind werden alle Zeiten resetet! Eine vertragliche Übernahme der bisherigen Arbeitszeiten ist möglich! Aber: Der Kündigungsschutz als (ehemaliges) BRM wird definitiv nicht übernommen!
19.08.2015 um 14:57 Uhr
Hallo Hoppel, Du hast natürlich völlig recht.Mir ist entgangen, daß §103 BetrVG um Abs.3 ergänzt wurde. In meinem alten Kommentar von Fitting fehlt Abs.3 noch.
19.08.2015 um 16:36 Uhr
Zum 'alten' Kündigungsschutz ist alles gesagt. Und wenn es soweit ist, verschaffe dir doch einfach einen neuen! Suche dir zwei Gleichgesinnte und gründe einen Betriebsrat! ;)
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