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Mandat von Kollegen bekommen ja oder nein?

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Bunny
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, was bedeutet es genau, wenn man ein Mandat zur Klärung von einem internen Problem bekoimmt - oder eben nicht bekommt. Gibt es bestimmte formale Vorschriften für ein Mandat? Was kann man tun, wenn man Kenntnis über ein Problem hat, die Kollegen auch darüber mit dem BR sprechen, aber kein "offizielles Mandat" erteilen? Ich weiß, dass es immer heißt "habt ihr ein Mandat? Dann sprechen wir darüber, wenn nicht, nicht" Kann da jemand aus Erfahrung weiterhelfen??? Danke Bunny

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Community-Antworten (3)

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ridgeback

20.07.2010 um 12:31 Uhr

Bunny. kommt auf die Probleme an

U
Ulrik

20.07.2010 um 16:15 Uhr

Ein Mandat ist im Klartext eine Vertretungsbefugnis in einer Rechtsfrage. Wie bei einem Anwalt. Im Unternehmen bei einem BR bedeutet das, daß der Kollege, der das Problem hat, zu Dir kommt und dich darum bittet (beauftragt), ihn in seinem Namen zu vertreten. Nur dann kannst Du vorm AG in der Form tätig sein, auch den Namen des Kollegen und den dazugehörigen Sachverhalt zu benennen. Hast Du kein Mandat, kannst Du keine Namen oder zuzuordnende Sachverhalte äussern.

Allerdings, ohne Mandat Problemfälle nciht zu diskutieren, halte ich für fragwürdig. Wenn ein BR ein generelles Problem erkennt, sollte er handeln, und nciht warten, bis einer kommt und etwas moniert. Ist meine persönliche Meinung

R
rkoch

21.07.2010 um 11:49 Uhr

Ergänzend zu Ulrik: Die Erklärung eines "Mandats" ist zwar korrekt, allerdings kann ein AN den BR bzw. ein BRM nicht GRUNDSÄTZLICH mit der Vertretung seiner Belange beauftragen!

Die Fälle in denen der BR im "Auftrag" eines AN tätig werden darf sind abschließend in den §§ 81-86a BetrVG geregelt. Ansonsten kann der BR bestenfalls vermittelnd tätig werden, bzw. nur wenn der vorgetragene Fall ohnehin in den Zuständigkeitsbereich des BR fällt, in diesem Fall wird der BR aber auch ohne "Mandat" tätig.

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