Arbeitsplatzwechsel innerhalb des Konzerns
Ein Kollege möchte innerhalb des Konzerns den Betrieb wechseln. Wird ein solcher Wechsel genau so behandelt,als wenn er nur die Abteilung verlässt? Dieses meine ich in Bezug auf Betriebszugehörigkeit,Probezeit,Gehalt etc.
Community-Antworten (5)
06.08.2006 um 17:43 Uhr
Susu, die Betriebszugehörigkeit bleibt unangetastet, siehe § 8 BetrVG.
Punkte wie -Probezeit, Gehalt etc.- werden davon abhängen, ob der Kollege weiterhin in gleicher Funktion und gleichem Aufgabengebiet tätig sein wird.
06.08.2006 um 18:49 Uhr
" Susu, die Betriebszugehörigkeit bleibt unangetastet, siehe § 8 BetrVG."
Der bezieht sich doch aber nur auf die Wählbarkeit.
Was Regelungen im TV, aber auch den Kündigungsschutz, die Kündigungsfristen usw. angeht ist das etwas völlig anderes.
Häufig ist der TV hierzu eine wahre Fundgrube.
06.08.2006 um 19:13 Uhr
Ramses II,
für mein Verständnis. Du trennst also die Betriebszugehörigkeit nach § 8 ganz klar von der Anrechnung einer Betriebszugehörigkeit in Bezug auf z.B. Kündigungsschutzfristen, Betriebsrente usw.?
Bzw. wären unterschiedliche Auslegungen möglich?
06.08.2006 um 19:20 Uhr
Fayence,
meines Erachtens ganz klar: Ja!
Z.B. § 14 (2) Teilzeit- und Befristungsgesetz, 2ter Satz:
"Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. "
Arbeitgeber ist hier aus meiner Sicht ganz klar das Unternehmen, nicht der Konzern.
06.08.2006 um 19:24 Uhr
Danke für die prompte Antwort.
Hmm, muss ich noch mal drüber nachdenken!
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