Die JAV wird bei uns eingeschüchtert
Hallo,
in unseren letzten Sitzung fragten wir unsere JAV Vertretung ob Sie Interesse hätte einmal mit der JAV mit der Gewerkschaft zu reden. Dieses wurde uns, dem BR, von Seiten der IGM so angeboten. Ob unsere Azubis und Jugendlichen Mitarbeiter halt einmal Intresse hätten.
Folgendes sagte die Vertretung der JAV : Wir haben mit der GL gesprochen und diese wäre nicht begeistert davon. Das ist ja klar das die GL das nicht will. Die JAV wurde eingeschüchtert , was ich auch verstehen kann, es sind junge unerfahrende Mitarbeiter.
Was können wir als BR tun ? Was kann die JAV tun ?
Community-Antworten (8)
18.08.2015 um 13:20 Uhr
@ frischlinge
Warum liest man nicht einfach mal nach, welche Möglichkeiten bereits das BetrVG bietet? Ist ja immerhin kein Mammutwerk mit hunderten von Seiten ...
Mich würde der § 71 BetrVG in Kombination mit den §§ 42ff nachgerade anspringen!
18.08.2015 um 13:45 Uhr
@ Hoppel
Es geht darum , ob die JAV sich eine Vertretung der Gewerkschaft ins Haus holen darf ? Um sich zu informieren.......gibt es da einen § den man anwenden kann? In § 71 sehe ich nur , dass die JAV eine eigene Versammlung machen dürfen?
Mir springt expliziet nur der § 2 und 31 an.
Wäre doch auch eigentlich möglich, oder?
§ 31 Teilnahme der Gewerkschaften Auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder des Betriebsrats kann ein Beauftragter einer im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaft an den Sitzungen beratend teilnehmen; in diesem Fall sind der Zeitpunkt der Sitzung und die Tagesordnung der Gewerkschaft rechtzeitig mitzuteilen.
18.08.2015 um 13:52 Uhr
@Frischlinge 31§ Ist doch für Betriebsratssitzungen, aber nicht für JAV-Sitzungen!?!
Solche treffen organisiert unser Gewerkschaft immer außerhalb der Arbeitszeiten! So kann keiner etwas dagegen haben.
18.08.2015 um 14:02 Uhr
@Frischlinge, nur ganz kurz zur Info. Es heißt JAV und nicht JVA (Justizvollzugsanstalt)
18.08.2015 um 14:03 Uhr
Danke Handballfreund , ich Schusel..........;-))
OK , Asche über mein Haupt
also müsste die JAV sich ausserhalb der Arbeitszeit mit der Gewerkschaft treffen.
Zeit wird nicht bezahlt?
18.08.2015 um 14:16 Uhr
@ frischlinge
Auf den § 71 BetrVG habe ich hingewiesen, weil Du in Deiner Fragestellung auch ganz allgemein auf Azubis und jugendliche Mitarbeiter abgehoben hast.
Und was die Sitzung einer JAV unter Einbeziehung der Gewerkschaft betrifft, ist in § 65 BetrVG ebenfalls alles gesagt!
@ Erbsenzähler
"31§ Ist doch für Betriebsratssitzungen, aber nicht für JAV-Sitzungen!?!"
Auch für Dich gilt, dass man das BetrVG erst mal lesen sollte; dann kämen nicht solche Antworten! So wird im § 65 BetrVG explizit auf den 31er verwiesen ...
18.08.2015 um 15:14 Uhr
Dass der § 31 BetrVG hier analog zur Anwendung kommt, hat Hoppel ja schon deutlich gemacht.
Um es einmal klar aufzuzeigen, bedeutet das im Einzelnen:
-
Ist die Gewerkschaft in der JAV vertreten, genügt der Antrag eines Viertels der JAV-Mitglieder, als Voraussetzung für die Teilnahme eines Gewerkschaftsvertreters.
-
Ist die Gewerkschaft im Betriebsrat, aber nicht in der JAV vertreten, so kann der Betriebsrat im Rahmen seiner Beratungsfunktion die Teilnahme eines Gewerkschaftsvertreters beschließen.
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Wird in der JAV ein Mehrheitsbeschluss auf Hinzuziehung der Gewerkschaft gefasst, ist die Teilnahme eines Gewerkschaftsvertreters nicht daran gebunden, dass die Gewerkschaft in der JAV vertreten ist.
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Die JAV kann in ihrer Geschäftsordnung das pauschale Teilnahmerecht eines Gewerkschaftsvertreters aufnehmen und somit eine generelle Einladung zur Sitzungsteilnahme aussprechen.
In der Praxis sollte die Beratung und Unterstützung der JAV durch die Gewerkschaft kontinuierlich stattfinden. JAV-Mitglieder sind ja meist erstmals im Amt, benötigen daher auch ständig praktische Hilfestellung und juristischen Rat, den ihnen letztlich nur die Gewerkschaft bieten kann.
Und natürlich hat all dieses während der Arbeitszeit zu erfolgen und hat in der Freizeit rein nichts verloren.
18.08.2015 um 16:05 Uhr
Danke Karvendel
und Hoppel .
Der § 31 hilft mir ja weiter da er auch für die JAV gilt
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