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BRM bleibt Sitzung fern aus medizinischem Grund aber ohne Krankmeldung

F
FrankfurtAdler
Jan 2023 bearbeitet

Wir haben ein BRM das des öfteren den Sitzungen aus medizinischen Gründen fernbleibt, ohne eine AU für den Arbeitstag zu haben. Er bleibt einfach im Homeoffice.

Ist das eine Pflichtverletzung oder nicht ?

20609

Community-Antworten (9)

G
ganther

10.01.2023 um 21:55 Uhr

Warum sollte das eine Pflichtverletzung sein?

C
celestro

10.01.2023 um 21:56 Uhr

Ja, Nein, Vielleicht

zum Verständnis: bleibt im Homeoffice ... heißt das BRM arbeitet?

D
DummerHund

10.01.2023 um 22:07 Uhr

Und wenn es arbeitet gibt es (offensichtlich) keinen Grund der Sitzung fern zu bleiben.

G
ganther

10.01.2023 um 23:00 Uhr

Gibt es denn einen tatsächlichen medizinischen Grund? Wenn er tatsächlich nicht ins Büro kommen darf....

D
dieschi

11.01.2023 um 09:07 Uhr

Wenn der Kollege im Home Office ist, also arbeitet, sehe ich das durchaus als Pflichtverletzung, es sei denn, es gibt einen nachweisbaren Grund (bei medizinischen Gründen z.b. durch Attest) der ihn daran hindert an der Sitzung teil zu nehmen.

E
Erbsenzähler

11.01.2023 um 09:45 Uhr

Warum wird die Teilnahme per Teams oder Zoom usw. nicht per Geschäftsordnung ermöglicht?

G
ganther

11.01.2023 um 10:22 Uhr

das BRM ist nicht verpflichtet dem BR ein Attest vorzulegen. Wenn der BR ein verfahren gegen ihn betreibt, dann hat er ggf einen Nachweis gegenüber dem Gericht zu führen...

D
dieschi

11.01.2023 um 10:44 Uhr

"das BRM ist nicht verpflichtet dem BR ein Attest vorzulegen"

Hab ich auch nicht behauptet ;) ...

M
Muschelschubser

11.01.2023 um 12:39 Uhr

Da bleiben noch einige Fragen offen:

  • Wie habt Ihr generell die Einreichung von AU-Bescheinigungen geregelt?
  • Ist das BRM im Home Office und geht seiner eigentlichen Arbeit nach?
  • ist die Arbeit die er dort macht essenziell oder zeitkritisch, so dass er zeitweilig verhindert ist?
  • könnte er theoretisch teilnehmen?
  • Oder kuriert er doch nur zu Hause seine Krankheit aus?

Meiner Ansicht nach muss man vorher zwingend die Umstände hinterfragen. Er könnte z.B. wg. COVID vorsichtig sein, Medikamente könnten ihn am Führen eines KFZ hindern, es gibt Autoimmunkrankheiten oder oder oder. Man muss da schon mehr drüber wissen, jedoch ist er nicht verpflichtet, über seinen Gesundheitszustand zu sprechen.

Insofern gibt es erstmal nichts, woraus man verlässlich eine Pflichtverletzung nach §23 herleiten könnte.

Man sollte ihm eben nur eine klare Aussage entringen, ob er zeitweilig verhindert ist oder nicht. Man muss im Sinne rechtssicherer Beschlüsse schon genau wissen, ob man ein EBRM nachladen muss oder nicht.

Sofern Eure GO das hergibt, habt Ihr schonmal das Abhalten einer hybriden Sitzung diskutiert?

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