W.A.F. LogoSeminare

versetzung durch Zeitablauf?

S
seesee
Nov 2016 bearbeitet

Hallo. Zu meiner Frage vom 12.8., 23.?? Uhr, Versetzung o. Anderungskundigung. ... der MA, der versetzt werden soll, arbeitet bereits seit 6 wochen in der neuen Abteilung, zunächst für 4 Wochen auf Probe, nach Anhörung des BR. Ist allein hierdurch schon eine Versetzung wirksam geworden? Will heißen, hat der MA jetzt einen Anspruch, dort zu bleiben und müsste ggf. formal zurück versetzt werden?

1.09301

Community-Antworten (1)

N
nicoline

17.08.2015 um 16:39 Uhr

arbeitet bereits seit 6 wochen in der neuen Abteilung, zunächst für 4 Wochen auf Probe, nach Anhörung des BR. Ist dieser Satz so zu verstehen, dass der BR einer 4 wöchigen Versetzung zur Probe zugestimmt hat? Wenn ja, ist die Versetzung nach 4 Wochen beendet. Im besten Fall wird dann mit dem BR besprochen, ob es Probleme gab oder nicht, wenn ja, wie die beseitigt werden können und man bespricht, ob eine dauerhafte Versetzung Sinn macht. In jedem Fall wäre für eine dauerhafte Versetzung dann eine neue Anhörung zu starten. Ohne erneute Anhörung des BR ist die Versetzung dann nicht rechtsgültig.

Wenn der Satz anders zu verstehen ist, verstehe ich die ganze Frage nicht, weil sie dann voller Widersprüche ist!

Ihre Antwort