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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

5 oder 6 Tagewoche im Einzelhandel bei einem F-Tag

B
Betriebsbonsai
Nov 2016 bearbeitet

Hallo in die Runde. Ich habe mal eine Frage, die uns als BR beschäftigt: Unsere Kollegen bekommen 36 Tage Urlaub und müssen für eine Woche Urlaub dann 6 Tage einreichen. Nun habe die Kollegen aber immer einen freien Tag in der Woche und den Sonntag. Unsere Meinung nach, arbeiten Sie doch dann nur 5 Tage in der Woche und bräuchten dann auch nur 30 Urlaubstage im Jahr zum verplanen. Beides ergibt ja dann 6 Wochen Jahresurlaub. Warum wir uns damit beschäftigen ist das Problem, dass bei 36 zu nehmenden U-Tagen natürlich auch nur 30 Tage bezahlt werden. Wenn jetzt ein Kollege seinen Urlaub nicht immer an einem Stück (ganze Woche) sondern mal hier und da ein U-Tag nimmt, dann wird von der Lohnbuchhaltung willkürlich der/die Tage festgelegt, an dem es keine Bezahlung gibt. - Ach ja, ich muss ja erwähnen, dass es sich um Provisonsmitarbeiter handelt, welche im Urlaubsfall natürlich einen Provisionsausgleich erhalten. Was meint Ihr ? 5 Tage und 30 U oder ist 6 Tage und 36 U richtig ?

16.16804

Community-Antworten (4)

C
celestro

17.08.2015 um 11:51 Uhr

Sonntag frei und 1 weiterer Tag ist IMMER so, oder kann man davon auch abweichen ?

Generell ist natürlich klar, das nach obiger Beschreibung eine 5 Tage-Woche mit dann 30 Tagen Urlaub vorliegt.

F
Frisch

17.08.2015 um 12:09 Uhr

Auf welcher Grundlage gibt es 36 Tage Urlaub? Auf welcher Grundlage werden je Woche sechs Tage Urlaub berechnet? Ob man abweichen könnte, steht gar nicht zur Debatte. Grundsätzlich wird nur für solche Tage Urlaub berechnet, an denen man hätte arbeiten müssen. Und sollten die 36 Tage Urlaub aus dem AV herrühren und die Berechnung von sechs Tagen Urlaub/ Woche keine weitere Grundlage haben, dürfte 5 / 36 richtig sein. Für mich ist die Interpretation von celestro, nach obiger Beschreibung, alles andere als klar.

H
Husmeester

17.08.2015 um 18:48 Uhr

Ich kenne euren Tarifvertrag nicht aber mir ist dieses System bekannt . Offiziell sind es 6 Tage pro Woche aber insgesamt nur 37,5 Std. . Das wären 6 Tage a 6,25 Std. . Viele Einzelhändler lassen die MA 5 Tage a 7,5 Std. arbeiten , der 6. wird als Rolltag gesehen und da hat der MA frei . Aber wie genau dies bei Urlaub oder Feiertag funktioniert ist relativ undurchsichtig . Wie gesagt , evtl. gibt euer Tarifvertrag mehr Aufschluß .

B
Betriebsbonsai

18.08.2015 um 02:28 Uhr

Diese Regelung lehnt sich an den Tarif für den Einzelhandel an, obwohl die Firma keine Tarifbindung hat. Der freie Tag wird auch hier als Rolltag bezeichnet, wobei aber die Kollegen immer einen festen Wochentag frei haben (also eben nicht rollierend). Die per AV festgelegte Wochenstundenzahl beträgt 40 Stunden, welche sich auf 5 Werktage zu je 8 Stunden verteilen.

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