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Wem gegenüber muß ich meinen Rücktritt als 1. Stellvertreter SBV erklären?

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fragdichschlau
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich bin seit Oktober 2014 1. Stellvertreterin der Vertrauensperson SBV.

Wem gegenüber muß ich meinen Rücktritt erklären? Der Vertrauensperson gegenüber?

Kann ich mit sofortiger Wirkung zurücktreten (ich scheide nicht aus dem Unternehmen aus!)

(Zusatzinfo: bei der Wahl 2014 gab es weitere Kandidaten für die Stellvertretung, so dass meine Nachfolge direkt geklärt wäre, durch den Kandidaten mit dem nächsthöheren Stimmenanteil.)

Danke Euch schon jetzt für eure Hilfe.

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Community-Antworten (5)

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Hasenfuss

15.08.2015 um 13:21 Uhr

Deinen Rücktritt zum Tag ...X.. erklärst Du Deinem Gremium der Schwerbehindertenvertretung, also gegenüber dem Vorsitzenden Eurer Schwerbehindertenvertretung.

H
Hoppel

15.08.2015 um 15:48 Uhr

@ fragdichschlau

Du erklärst der SBV, dass Du ab ... nicht mehr als stellv. SBV zur Verfügung stehst; im Sinne der Beweisbarkeit am besten schriftlich (mit Datum/Unterschrift).

I
ickederdicke

20.08.2015 um 09:21 Uhr

Zusatz: Du bist alleinige Stellvertretung der SBV gewesen ? Es rückt keine gewählte 2. Stellvertretung bei euch nach ? Dann muss die SBV Neuwahlen für den Stellvertreterposten initiieren, denn nur Kandidaten mit Stimmanteil, welche bei der letzten Wahl nicht gewählt wurden, aufgrund des zu geringen Stimmanteils,rücken nicht nach, da keine weiteren Stellvertreter gewählt wurden.

F
fragdichschlau

20.08.2015 um 09:41 Uhr

vielen dank für die antworten 😀

ein zweiter stellvertreter wurde gewählt, somit ist dieser nun aufgerückt zum 1. stellvertreter.

irrtümlich haben wir allerdings vermutet, dass der dritte kandidat nun automatisch 2. stellvertreter wird. das ist jedoch nicht der fall. somit gibt es künftig bei uns nur noch den 1. stellvertreter.

N
niemand

20.08.2015 um 16:56 Uhr

Ja so ist es. Stellvertreter Wahlen können erst stattfinden wenn kein Stellvertreter mehr da ist. Wenn also Wert darauf gelegt würde, dass wieder zwei Stellvertreter da sind müsste der jetzige Stellvertreter auch noch zurück treten, so dass dann neu gewählt werden könnte. Bitte nicht vergessen, dass der jetzt nachgerückte Stellvertreter jetzt geschult werden sollte, da er nun immer amtiert wenn der SBV verhindert ist.

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