Erstellt am 15.08.2015 um 11:21 Uhr von Hasenfuss
Deinen Rücktritt zum Tag ...X.. erklärst Du Deinem Gremium der Schwerbehindertenvertretung, also gegenüber dem Vorsitzenden Eurer Schwerbehindertenvertretung.
Erstellt am 15.08.2015 um 13:48 Uhr von Hoppel
@ fragdichschlau
Du erklärst der SBV, dass Du ab ... nicht mehr als stellv. SBV zur Verfügung stehst; im Sinne der Beweisbarkeit am besten schriftlich (mit Datum/Unterschrift).
Erstellt am 20.08.2015 um 07:21 Uhr von ickederdicke
Zusatz:
Du bist alleinige Stellvertretung der SBV gewesen ?
Es rückt keine gewählte 2. Stellvertretung bei euch nach ?
Dann muss die SBV Neuwahlen für den Stellvertreterposten initiieren, denn nur Kandidaten mit Stimmanteil, welche bei der letzten Wahl nicht gewählt wurden, aufgrund des zu geringen Stimmanteils,rücken nicht nach, da keine weiteren Stellvertreter gewählt wurden.
Erstellt am 20.08.2015 um 07:41 Uhr von fragdichschlau
vielen dank für die antworten 😀
ein zweiter stellvertreter wurde gewählt, somit ist dieser nun aufgerückt zum 1. stellvertreter.
irrtümlich haben wir allerdings vermutet, dass der dritte kandidat nun automatisch 2. stellvertreter wird. das ist jedoch nicht der fall. somit gibt es künftig bei uns nur noch den 1. stellvertreter.
Erstellt am 20.08.2015 um 14:56 Uhr von Niemand
Ja so ist es.
Stellvertreter Wahlen können erst stattfinden wenn kein Stellvertreter mehr da ist. Wenn also Wert darauf gelegt würde, dass wieder zwei Stellvertreter da sind müsste der jetzige Stellvertreter auch noch zurück treten, so dass dann neu gewählt werden könnte.
Bitte nicht vergessen, dass der jetzt nachgerückte Stellvertreter jetzt geschult werden sollte, da er nun immer amtiert wenn der SBV verhindert ist.