Erstellt am 14.08.2015 um 13:44 Uhr von Pjöööng
Ernsthaftes Gespräch darüber, ob sein Betriebsratsamt noch mit Leben erfüllt werden soll, oder ob er lieber sein Amt niederlegt, ehe der BR ein Verfahren nach § 23 BetrVG in die Wege leitet.
Erstellt am 14.08.2015 um 13:56 Uhr von DerWaschbär
@trouble,
am besten ist ihr unterhaltet euch mal mit dem Kollegen und klärt was das problem ist. Ist es die Beetzung und damit die Verhinderung der ausübung ? Oder liegt es an der Person ? Dann sollte er sein Mandat niederlegen.
Wenn es aber der Arbeitgeber ist der es verhindert, muss der BR dort helfen, damit der Kollege sein Mandat ausüben kann.